Landtagswahl 2026
Am 20. September 2026 wird im Land Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. Der Landtag ist die Vertretung des Volkes und wird nach Artikel 27 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Am Wahltag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sind alle Wahlberechtigten aufgerufen zur Wahl zu gehen. Wer an diesem Tag verhindert ist, hat auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Wahlkreisabgeordnete gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei.
Auf dieser Seite finden Sie Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Informationen des Kreiswahlleiters rund um die Wahl, die Kontaktdaten des Kreiswahlleiters und weiterführende Links.
Weitere Informationen
- 2026-03-23 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen für die Landtagswahl am 20. September 2026PDF-Datei: | 190 kB
- 2025-09-10 Information des Kreiswahlleiters - Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landtagswahl am 20. September 2026PDF-Datei: | 109 kB
