Vorlesen
Inhalt

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Informationen zum Maul- und Klauenseuche-Virus: Stand 17.01.2025

Maul- und Klauenseuche in Brandenburg nachgewiesen: Tierhalter werden zu erhöhter Aufmerksamkeit und zur Beachtung der Verbringungsbeschränkungen aufgerufen

Am 10. Januar 2025 hat sich in einer Wasserbüffelhaltung mit 14 Tieren im Landkreis Märkisch Oderland (Brandenburg) der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bestätigt.

Es ist damit der erste bestätigte Nachweis des MKS-Virus in Deutschland seit 1988. Aufgrund des Ausbruchs der MKS hat Deutschland den WOAH-Status „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ am 10.01.2025 verloren, was mit entsprechenden Handelseinschränkungen, hier insbesondere der Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen, einhergeht. Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit nicht von Sperrzonen betroffen, so dass Verbringungen innerhalb Deutschlands und Europas möglich sind.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. International gelten für die Verhütung und Bekämpfung der MKS sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.

Die MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose.

Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen wird auch im Falle einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten gesehen. Diese Einschätzung wird auch durch die Erfahrungen aus MKS-Seuchenzügen in der Vergangenheit und im Ausland gestützt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen beim Menschen beschrieben, die dieser Einschätzung aber nicht widersprechen. Nur bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. dem von diesen ausgeschiedenen Virus hatten, kam es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen.

Bei der MKS handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Allein der Verdacht auf MKS muss sofort dem zuständigen Landkreis bzw. dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Es wird um besondere Aufmerksamkeit bei klinischer Symptomatik gebeten, die auf MKS hinweisen könnte: insbesondere bei Rindern und Schafen/Ziegen vor dem Hintergrund der BTV, wenn bekannt ist, dass Tiere Infektion bereits durchgemacht haben oder geimpft wurden und Symptomen (wie Fieber, verstärkter Speichelfluss (schaumig) aufgrund der Schmerzen im Maul, „mahlende“ Kaubewegungen, Zähneknirschen, Lahmheit, Leistungsabfall, Abort, plötzlicher Tod) zeigen.

  • (Milch-)Rinder: hohes Fieber, Milchrückgang, Appetitlosigkeit und Apathie, sowie die Bildung typischer, Blasen am/im Maul, Zahnfleisch und auf der Zunge (dort auch „Aphten“ genannt), an den Klauen und den Zitzen.
  • Schafe-/Ziegen: Infektion meist unauffällig, ggf. Lahmheit
  • Schweine: Blasen vorwiegend an den Klauen und der Rüsselscheibe, häufige Lahmheitserscheinungen, die mit einem „klammen Gang“ beginnen. Nach einigen Tagen können manche Schweine aufgrund der Schmerzen nicht mehr stehen (hundesitzige Position), verlieren unter Umständen sogar ihr Klauenhorn
  • Neuweltkameliden (bspw. Lamas, Alpakas): Krankheitsverlauf häufig subklinisch und epidemiologische Bedeutung unklar]
  • Es ist von besonderer Bedeutung, dass bei Betriebsbesuchen auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen geachtet wird und die gebotenen Schutzmaßnahmen überprüft und ggf. erhöht werden.
  • Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland
  • Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere!
  • Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie alle betriebsfremden Personen, wie z. B. Tierärzt und Tierärztinnen, BesamungstechnikerInnen, ViehändlerInnen oder Besucher, nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten lassen.
  • Informieren Sie schon bei dem geringsten Verdacht auf MKS Ihren Tierarzt oder Ihre Tierärztin, und das für Sie zuständige Veterinäramt denn:

Ein nicht geäußerter Verdacht kann verheerende Folgen haben, ein unbegründeter Verdacht hat dagegen keine!

Weitere Informationen in Bezug auf die Bedingungen für Verbringungen finden Sie unter den aufgeführten Links. Bei Fragen kontaktieren Sie das Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter 03871-7223901.

17.01.2025