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Fachdienst Straßen- und Tiefbau

Der Fachdienst Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist für die Unterhaltung und den Neubau der Kreisstraßen, straßenbegleitenden Radwege und Ingenieurbauwerke verantwortlich. Die Gewährleistung eines verkehrssicheren Straßenzustandes hat dabei eine hohe Priorität. Zum Fachdienst gehören neben den 3 Straßenmeistereien in Ludwigslust, Hagenow, Parchim auch die Außenstandorte Crivitz, Lübz und Vellahn. Welche die Unterhaltungsaufgaben vor Ort auf und an den Kreisstraßen durchführen, sowie den Winterdienst im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten erledigen.

Die Erteilung von Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse (Zufahrten) außerhalb einer festgesetzten Ortsdurchfahrt nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den Aufgaben des Fachdienstes.

Weiterhin werden Aufgaben als zuständige Straßenaufsichtsbehörde durchgeführt. Geprüft werden im Fachdienst Anträge der Kommunen zur Einziehung und Teileinziehung von gemeindlichen Straßen, um nach sorgfältiger Abwägung des Sachverhaltes die Allgemeinverfügungen zu erlassen.

Die Bearbeitung des Grunderwerbes von Straßenbauflächen erfolgt eigenständig im Fachdienst, sowie die Geschäftsbuchhaltung.

Kreisstraßen Neu- und Ausbau

Bau und Sanierung von Kreisstraßen

Die Tiefbauabteilung des Fachdienstes Straßen- und Tiefbau befasst sich mit der Planung, dem Bau und der Sanierung von Kreisstraßen, einschließlich der Brücken, Radwege, Eisenbahnkreuzungen und Entwässerungsanlagen.
Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB für die Straßenunterhaltung, die Bauleitung und technische Betreuung werden ebenfalls durch das Team wahrgenommen.
Der Fachdienst Straßen- und Tiefbau des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist als Aufsichtsbehörde der Gemeinden und Städte nach § 10 Abs. 2 StrWG M-V für die technische Prüfung der Straßenbaumaßnahmen der Städte und Gemeinden zuständig.


Ansprechpartner: 

Sina Wallstabe

FD 66 Straßen- und Tiefbau
Straßen- und Tiefbau
Fachdienstleiterin Straßen- und Tiefbau

Putlitzer Str. 25
19370 Parchim







Kreisstraßenbrücken

Die Bauwerksbücher der Ingenieurbauwerke (Brücken und Tunnel) werden gemäß Anweisung Straßeninformationsbank ASB-Teilsystem Bauwerksdaten erstellt und nach DIN 1076 bzw. RI-EBW-PRÜF Ausgabe 1998 geprüft.
Gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/1998 und 3/1998 und Rundverfügungen Straßenbau M-V Nr. 12/1998 und Nr. 13/1998 sind vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V Richtlinien zur einheitlichen Erfassung von Bauwerksdaten und zur automatisierten Erstellung der Bauwerksbücher nach DIN 1076 herausgegeben worden.


Ansprechpartner:

Geschäftsbuchhaltung

Der Fachdienst Straßen und Tiefbau tätigt durch die umfangreichen Straßenbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerke, sowie für die Unterhaltung und Verwaltung der Kreisstraßen, Ausgaben von mehren Millionen Euro.
Durch die professionelle Haushaltsbearbeitung wird eine effiziente und sparsame Ausgabenpolitik durchgesetzt.
Sollten Fragen zu einer Rechnung bestehen, wird eine schnellstmögliche Klärung angestrebt.


Ansprechpartnerinnen:




Straßenunterhaltung Kreisstraßenmeisterei

Der Landkreis Ludwigslust – Parchim ist Straßenbaulastträger für alle Kreisstraßen in seinem Territorium. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Baulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand anzulegen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern. Dabei sind die öffentlich Belange zu berücksichtigen. Die Aufgaben als Straßenbaulastträger nimmt der Fachdienst Straßen– und Tiefbau wahr.

Die Nutzung der Straßen (Kreisstraßen) steht im Rahmen des Allgemeingebrauchs jedem frei. Das heißt, jeder kann mit einem zugelassenem Fahrzeug die Straßen benutzen.

Für Straßenbauarbeiten und zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße kann die Straßenbaubehörde den Gemeingebrauch vorübergehend beschränken, § 21 (4) StrWG M-V.

Die Anbauverbote, -beschränkungen und Schutzmaßnahmen gem. §§ 31 - 36 StrWG M-V korrespondieren mit § 9 FStrG.
Die Bepflanzung der Straße im verkehrlichen oder baulichen Interesse (z. B.: Befestigung von Böschungen) oder aus Gründen der Straßengestaltung dient den Bedürfnissen der Straßenunterhaltung, ist Aufgabe des Baulastträgers und bedarf dessen Zustimmung.

Die Brücken und andere Ingenieurbauwerke (Tunnel, Stützmauern, Durchlässe) sind die teuersten Bestandteile einer Straße. Die zunehmende Verkehrsbelastung, das Ansteigen der Achslasten, die Beanpruchung durch Winterdienst und ganz normale Abnutzung erfordern eine ständige Erhaltung dieser Bauwerke.

Die regelmäßige fachkundige und sogfältige Überwachung und Prüfung der Brücken sowie der anderen Ingenieurbauwerke gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Kreisstraßenmeisterei.

Diese, und weitere Aufgaben werden im Fachdienst Straßen- und Tiefbau durch die Kreisstraßenmeistereien wahrgenommen.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim unterhält 3 Kreisstraßenmeistereien und 3 Außenstandorte.




Kreisstraßenmeisterei Hagenow

Die Kreisstraßenmeisterei Hagenow wird durch Herrn Ricardo Heidel geleitet.

Die Adresse lautet:

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen- und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Hagenow

Bekower Weg 6
19230 Hagenow


Ricardo Heidel

Kreisstraßenmeisterei Hagenow
Leiter

Bekower Weg 6
19230 Hagenow



Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust

Die Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust wird durch Herrn Uwe Brinker geleitet.

Die Adresse lautet:

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust

Grabower Chaussee 2
19288 Ludwigslust


Uwe Brinker

Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust
Leiter

Grabower Chaussee 2
19288 Ludwigslust

Kreisstraßenmeisterei Parchim

Die Kreisstraßenmeisterei Parchim-Dargelütz wird durch Herrn René Kopplow geleitet.

Als technischer Mitarbeiter fungiert Herr Marko Filter.

Die Adresse lautet:

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Straßen und Tiefbau
Kreisstraßenmeisterei Parchim

Dargelützer Weg 15 f
19370 Parchim


René Kopplow

Kreisstraßenmeisterei Parchim
Leiter

Dargelützer Weg 15 f
19370 Parchim


Marko Filter

Kreisstraßenmeisterei Parchim
Technischer Mitarbeiter

Dargelützer Weg 15 f
19370 Parchim

Straßenverwaltung

Die Straßenverwaltung des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist für die Führung des Straßenverzeichnises der Kreisstraßen verantwortlich. Die Straßenverwaltung pflegt die Straßendatenbank, legt die Ortsdurchfahrten fest und führt Verkehrszählungen an Kreisstraßen durch. Die Längenstatistik für die Kreis- und Gemeindestraßen werden für den Landkreis jährlich erhoben und an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Rostock gemeldet.

Die Straßeninformationsbank dient der Sicherung von Straßenobjektdaten im Umfeld der Straße.
Als Grundlage dient das in den Verwaltungen geltende bundeseinheitliche Ordnungsystem der ASB (Anweisung Straßeninformationsbank).

Die Ortsdurchfahrten an Kreisstraßen werden gemäß § 5 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13.01.1993 und Ortsdurchfahrtenrichtlinie (ODR) unter Anhörung der Ämtern und Gemeinden festgelegt.

Die Verkehrszählungen werden gemäß Richtlinien für die Anlage von Straßen RAS-Q 96 durchgeführt und ausgewertet und für die Bestimmung der Bauklassen für den Straßenneubau bzw. Widmungen genutzt.


Ansprechpartner:


Grunderwerb

Grunderwerb
Der Ausbau einer Straße beginnt mit dem Grunderwerb.
Es wird unterschieden in laufenden Grunderwerb und rückständigen Grunderwerb.

Laufender Grunderwerb
Im Zuge der Planungsarbeiten erfolgt das Einholen der Bauerlaubnis der Grundstückseigentümer, deren Grundstücke für den Straßenbau beansprucht werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die beanspruchten Grundstücke katasterlich vermessen.
Anschließend erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.

Rückständiger Grunderwerb
Ein Grundstückseigentümer, dessen Grundstück noch zu DDR-Zeiten, (vor dem 3. Oktober 1990) durch die öffentliche Hand zu Zwecken des Straßenbaus in Anspruch genommen wurde, hat grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Gemäß Straßen- u. Wegegesetz (§ 20 StrWG M-V) werden die für die öffentlichen Straßen in Anspruch genommene Grundstücke auf formlosen Antrag des Eigentümers erworben.
Die Entschädigung erfolgt gemäß Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG) nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.


Ansprechpartnerin: