Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung
Warum machen wir, was wir tun?
Wir streben als Rechnungsprüfungsamt danach, einen Beitrag zur Optimierung des Verwaltungshandelns zu leisten und hierdurch die Wirtschaftlichkeit und Arbeitsqualität der Verwaltungen im Kreisgebiet zu steigern. Unser Ziel ist es, einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern sowie die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen zu erreichen.
Wie machen wir es?
Bei unserer täglichen Prüftätigkeit helfen uns sowohl die Anwendung von Stichprobenverfahren, Belegprüfungen und Massendatenanalysen mittels Analysesoftware, als auch die elektronische Aktenführung sowie die selbsterarbeiteten Checklisten, Leitfäden und Hilfsmittel, die ständig weiterentwickelt werden.
Was machen wir?
Unabhängig betrachten wir das Verwaltungshandeln sowohl der Kreisverwaltung (örtliche Prüfung) als auch der Verwaltungen der Ämter, Städte, Gemeinden und Zweckverbände in unserem Landkreis (überörtliche Prüfung). Hauptsächlich prüfen wir hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen und Weisungen der Rechtsaufsichtsbehörden, die sachgerechte und wirtschaftliche Führung der Verwaltungen sowie die Ordnungsmäßigkeit der Kassengeschäfte.
Die Ergebnisse unserer Prüfungen werden in Berichten dargestellt. Hier treffen wir bei Auffälligkeiten und Verstößen einerseits Feststellungen und geben andererseits Hinweise und Empfehlungen für Optimierungen in der Zukunft.
Was sind unsere Aufgaben?
Gesetzliche Grundlage für den Fachdienst Rechnungs- und Gemeindeprüfung ist die Kommunalverfassung M-V, wonach für Landkreise die Pflicht besteht, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem Kommunalprüfungsgesetz M-V:
Örtliche Prüfung
Im Bereich der örtlichen Prüfung wird die Kreisverwaltung auf recht- und zweckmäßiges sowie wirtschaftliches Handeln geprüft.
Daher hat unser Fachdienst eine besondere Stellung innerhalb der Kreisverwaltung. Er ist hinsichtlich der sachlichen Prüfungstätigkeit direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Außerdem ist er bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner örtlichen Prüfungstätigkeit nicht an Weisungen gebunden. Die Prüfung erfolgt im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, der in seinen Sitzungen über die Ergebnisse unterrichtet wird.
Es werden jährlich u. a. der Jahresabschluss, die Kreiskasse, Fraktionszuwendungen sowie mindestens 10 % der Vergaben geprüft.
Weitere Prüfungsschwerpunkte auf unserem Prüfungsplan sind beispielsweise:
- Schülerbeförderung
- Ordnungsprüfung der Feuerwehrtechnischen Zentrale
- Gebührenerhebung der Kreismusikschule und der Kreisvolkshochschule
- Förderpraxis des Landkreises im Bereich Kultur, Musik, Theater und Sport
- Ordnungsprüfung zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Jobcenter und im Fachdienst Soziales
- Beteiligungsmanagement
- Forderungsmanagement
- Reisekostenabrechnung und
- Stellenbesetzungsverfahren
Die Jahresberichte der Ausschussvorsitzenden und des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes werden dem Kreistag zur Kenntnis gegeben.
- Jahresbericht des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2023PDF-Datei: | 154 kB
- Jahresbericht der Ausschussvorsitzenden für das Jahr 2023PDF-Datei: | 121 kB
- Jahresbericht der Ausschussvorsitzenden für das Jahr 2022PDF-Datei: | 138 kB
- Jahresbericht der Ausschussvorsitzenden für das Jahr 2021PDF-Datei: | 131 kB
- Jahresbericht der Ausschussvorsitzenden für das Jahr 2020PDF-Datei: | 135 kB
Überörtliche Prüfung
Im Bereich der überörtlichen Prüfung ist der Landrat für die Prüfung der Ämter, Städte, Gemeinden und Zweckverbände in unserem Landkreis zuständig. Für die Durchführung bedient er sich des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung.
Daher prüfen wir im Auftrag des Landrates im Turnus von vier Jahren die im Kreisgebiet befindlichen 5 amtsfreien Städte, 15 Ämter, 137 Gemeinden und diverse Zweckverbände sowohl vor Ort als auch vom eigenen Schreibtisch aus.
Beispiele für Prüfungsschwerpunkte sind:
- Durchführung und Ergebnisse der örtlichen Prüfungen der jeweiligen Verwaltung
- Haushaltsplanung, -durchführung und -abschluss
- Personalwirtschaft
- Kommunale Wohnungsverwaltung
- Solar- und Windparks
- Kostenrechnende Einrichtungen wie kommunale Kindertagesstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Friedhöfe, ...
Die Ordnungsmäßigkeit der Kassengeschäfte (Kassenprüfung) prüfen wir hingegen jährlich.
Weitere Prüfungsaufgaben
Was wir außerdem prüfen:
- zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln (Verwendungsnachweise)
- die Abrechnungen der Grundsicherung, Bildung und Teilhabe und des Landesblindengeldes
- Vereine und Körperschaften, in denen der Landkreis Mitglied ist, wie der Planungsverband Transportgewerbegebiet Valluhn/Gallin (TGG), der Mahn- und Gedenkstätten Ludwigslust-Parchim e.V. und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- städtebauliches Sondervermögen als sachverständiger Dritter
Unser Team
Das Team des Fachdienstes Rechnungs- und Gemeindeprüfung besteht aus insgesamt 19 Personen:
Unsere Verwaltungsprüferin ist u. a. für die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Durchführung von Kassenbestandsaufnahmen zuständig. Gleichzeitig übernimmt sie Aufgaben des dezentralen Services sowie die Betreuung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Neben den neun allgemeinen Verwaltungs- und Betriebsprüferinnen und -prüfern gibt es im Fachdienst vier Personen, die sich in den Bereichen der technischen Prüfung (Prüfung der Auftragsvergaben von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen), IT- und Datenschutzprüfung sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen spezialisiert haben.
In den Prüfgruppen koordinieren die vier Prüfgruppenleitungen die Prüferinnen und Prüfer und nehmen selbst auch Prüftätigkeiten wahr.
Die Fachdienstleitung trägt die Hauptverantwortung für die Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung, die Budgetverwaltung sowie Aufbau- und Ablauforganisation des Fachdienstes. In Zusammenarbeit mit den Prüfgruppenleitungen koordiniert und überwacht sie die Prüfungsabläufe und vertritt die Ergebnisse intern und extern.
Linksammlung
Unsere täglichen Arbeitsgrundlagen:
- Kommunalverfassung M-V
- Kommunalprüfungsgesetz - KPG M-V
- Erläuterungen zum KPG M-V
- Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
- Gemeindekassenverordnung-Doppik
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