Wichtige Schritte zur Regulierung des Ausbaus der Windenergie im Landkreis LUP gemacht
Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes fasst Beschluss gegen Wildwuchs bei der Beantragung und Genehmigung von Anlagen / Land macht sich stark für finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Bürgern / Landrat Sternberg: Windkraft nur dort, wo sie gewollt ist
Seit Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetzes“ des Bundes im Jahr 2023 zur Verdopplung des Stroms aus erneuerbaren Energien beschäftigt auch den Landkreis Ludwigslust-Parchim die Steuerung des Windenergieausbaus deutlich intensiver als in den Vorjahren. Hierbei war es immer erklärtes Ziel des Landrates, dass unregulierter Ausbau verhindert werden muss sowie die betroffenen Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger am Ausbau teilhaben müssen.
Für diese Zielstellungen wurden nun wichtige Entscheidungen getroffen. Zum einen hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in der Sitzung am 9. April beschlossen, dass die Planung auf die Ausweisung von 1,4 Prozent der Regionsfläche für Windvorranggebiete ausgerichtet wird. Hiermit reagiert die Verbandsversammlung auch auf die vor allem vom Landkreis Ludwigslust-Parchim beklagte Dynamik bei der Beantragung und Genehmigung von Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Vorranggebiete.
„Der Beschluss der Verbandsversammlung ist wichtig, um schnellstmöglich weiteren Wildwuchs zu verhindern“, sagt Landrat Stefan Sternberg. „Oberstes Ziel muss sein, dass endlich eine rechtssichere und für die Menschen und Gemeinden verlässliche Regionalplanung für Windenergie vorgelegt wird.“
Zum anderen wurde in dieser Woche durch die Landesregierung die Überarbeitung des Bürgerbeteiligungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die in Aussicht gestellte, deutlich ausgeweitete finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger in Höhe von bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde ist nach Einschätzung von Landrat Sternberg eine wichtige Maßnahme, die Akzeptanz vor Ort zu steigern.
Des Weiteren, so Landrat Sternberg, soll nun auch das so genannte Repowering in den Blick genommen werden. Er kündigte an, dass in den kommenden Tagen Gespräche zwischen dem Landkreis und dem Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium stattfinden werden. Hintergrund: Schon vor Ablauf der technischen Lebensdauer werden Windenergieanlagen durch neue und größere ersetzt. Das hat je nach Lage massive Auswirkungen auf die Abstandsregelungen zwischen Anlagen und Wohnbebauung.
Grundsätzlich hat aus Sicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim oberste Priorität, dass ausschließlich die im Regionalen Planungsverband festgelegten Windvorranggebiete als Standorte betrachtet werden. Zielabweichungen lehnt der Landkreis ausdrücklich ab.