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Fachleute untersuchen Möglichkeiten für Fortbestand des Förderschulstandortes Boizenburg

Planungen für ein neues Gebäude: Arbeitsgruppe von Landkreis, Schulleitung und Stadt will erste Ergebnisse bis zum Ende dieses Schuljahres vorlegen

Wie kann der Standort der Förderschule in Boizenburg weiterentwickelt werden? Darüber haben in dieser Woche der Verwaltungsvorstand der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim, die Schulleitung und Vertreter der Stadt Boizenburg vor Ort erste Beratungen aufgenommen. Bei einem Rundgang durch das Schulgebäude informierten sich die Verwaltungsleute über die aktuelle Situation und den Bedarf an Veränderungen.

Anlass für den Vor-Ort-Termin sind die fehlenden Therapieräumlichkeiten für die Förderschüler.  

Desweitern ist es im Angesicht der im Schulgesetz M-V festgelegte Aufhebung der Förderschulen Lernen mit Blick auf die Inklusionsstrategie des Landes, die auch Boizenburg als einen von sechs Standorten im Landkreis Ludwigslust-Parchim betrifft, notwendig, frühzeitig in die Kommunikation mit den perspektivisch zuständig werdenden Schulträgern einzutreten.

In der Förderschule in Boizenburg werden aktuell 74 Schülerinnen und Schüler mit den Schwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung unterrichtet.

Die Schüler der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sollen perspektivisch an den Grund- Regional- und Gesamtschulen der Stadt Boizenburg unterrichtet werden. Unter diesem Aspekt wurde in einem ersten Gespräch gemeinsam zwischen dem Landkreis als Schulträger der Förderschule, der Schulleitung und der Stadt Boizenburg über notwendige Kapazitäten gesprochen.

Nach der aktuellen Novellierung des Schulgesetzes können Schulträger die Schulen frühestens zum 31. Juli 2027 aufheben, müssen es aber spätestens zum 31. Juli 2030. Für den Landkreis Ludwigslust-Parchim steht die verwaltungsinterne Abstimmung hierzu noch aus, an welchen Standorten dieses Wahlrecht zur Verlängerung genutzt werden kann oder ggf. muss, um die Beschulung der Kinder zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Der derzeitige Schulentwicklungsplan des Landkreises sieht vor, dass die Kinder ihre örtlich zuständige Schule nach Aufhebung besuchen. Im Zuge einer Fortschreibung des Entwicklungsplanes erfolgt derzeit die Prüfung, inwieweit doch die Weiterbeschulung im Klassenverband bevorzugt werden sollte, insbesondere kurz vor Ende des Schulbesuchs. Mit der Aufhebung der Förderschulen Lernen sollen dann an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen, die langfristig in ihrem Bestand gesichert sind, besondere Förderangebote mit inklusiven Lerngruppen Lernen für Schülerinnen und Schüler mit besonders stark ausgeprägtem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen entstehen.

Vor diesem Hintergrund steht jetzt die Frage, wie der Schulbetrieb am Standort Boizenburg künftig realisiert werden kann. Fest steht, dass ein neues Gebäude errichtet werden soll zur Beschulung der Förderschüler.  So soll das aktuelle Gebäude bestehen bleiben und genutzt werden, bis ein neues Gebäude errichtet ist. Erforderlich ist jetzt die realistische Planung eines neuen Gebäudes, das die vorhandenen Bedarfe vollumfänglich abdeckt.

Eine Bedarfsliste für sämtliche Räumlichkeiten soll durch den Fachdienst  42 (Bildung, kreisliche Schulen und Sport) sowie die Schulleitung erstellt werden. Die Gesamtplanung soll dabei nicht nur die aktuelle Situation betrachten, sondern für die kommenden Jahre ausgelegt sein. So ist es erforderlich, dass gemeinsam mit der Stadt Boizenburg vorhandene Kapazitäten aufgezeigt, Herausforderungen in der perspektivischen Inklusion der Schulklasse dargestellt und Lösungen gefunden werden.

Die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Landkreis, Stadt und Schule sollen bis zu den Sommerferien vorliegen und das weitere Vorgehen aufzeigen. Das soll die Grundlage für den möglichen Kauf eines Grundstücks und erforderliche Ausschreibungen für das Vorhaben sein.