Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Bewerbung für die Vorschlagslisten des Landkreises Ludwigslust-Parchim endet am 7. März 2025
Im Sommer 2025 sind für die Wahlperiode 2025 bis 2030, also für fünf Jahre, die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und das Verwaltungsgericht Schwerin zu wählen. Die Wahl findet auf der Grundlage von Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und der Landkreise statt und wird durch einen Wahlausschuss vorgenommen. Für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern müssen durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim 14 Vorschläge und für das Verwaltungsgericht Schwerin 34 Vorschläge eingereicht werden.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken an Urteilen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichtes mit – mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter. Die Kammern der Verwaltungsgerichte und die Senate des Oberverwaltungsgerichtes entscheiden bei mündlichen Verhandlungen in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter haben in ihrem verantwortungsvollen Amt einen beträchtlichen Einfluss auf die Rechtsprechung. Sie sind in den Gerichten unabhängige Vertreter des Volkes, in dessen Namen die Urteile gesprochen werden.
Bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern müssen persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Zwingend ist, dass die/der ehrenamtliche Richter/in Deutsche/r ist. Sie/Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Ausgeschlossen vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Nicht berufen werden können:
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter,
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Bewerbungen sind schriftlich bis zum 07.03.2025 an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Kreistagsbüro, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim (gern auch per E-Mail an: kreistagsbuero@kreis-lup.de) mit folgenden Angaben zu richten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, aktuelle Tätigkeit, Anschrift und Telefonnummer.