Landkreis übernimmt ab Januar alleinige Verantwortung für gesamten Rettungsdienst
Vertrag zur Kommunalisierung heute unterzeichnet / Großes Dankeschön des Landrates an DRK und ASB als bisherige Träger / Bestehende Arbeitsverhältnisse werden weitergeführt
Wichtige Weichenstellung für den Rettungsdienst im Landkreis Ludwigslust-Parchim: Auf Grundlage mehrerer Beschlüsse des Kreistages in diesem und dem vergangenen Jahr konnte heute (20.12.2024) die Kommunalisierung des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2025 notariell besiegelt werden.
Für die Durchführung der Rettungseinätze ist damit nach dem Jahreswechsel die LUP-Rettungsdienst gGmbH (Ludwigslust-Parchimer Rettungsdienst gGmbH) zuständig. Der Landkreis trägt somit alleinige Verantwortung für den Rettungsdienst mit dann insgesamt 423 Mitarbeitenden in 16 Rettungswachen mit jährlich mehr als 39.000 Einsätzen im gesamten Kreisgebiet.
„Mit dieser Entscheidung können wir ein weiteres, großes Mitglied in unser LUP-Familie begrüßen – den kommunalen Rettungsdienst. Damit ist nach den LUP-Kliniken ein weiteres wichtiges Stück Daseinsvorsorge für einen lebenswerten Landkreis in der Gestaltungshoheit des Landkreises“, sagte Landrat Stefan Sternberg nach dem Notartermin.
„Ich möchte den Kreisverbänden Ludwigslust und Parchim des Deutschen Roten Kreuzes sowie dem Regionalverband Süd-West-Mecklenburg des Arbeiter-Samariter-Bundes als bisherigen Trägern ein großes Dankeschön für die geleistete Arbeit in den vergangenen Jahren sagen und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit diesen Organisationen in anderen Bereichen der Wohlfahrtspflege und als starke Partner im Bevölkerungsschutz“, so Landrat Sternberg.
Als eine der tragenden Säulen des Bevölkerungsschutzes leisten sowohl das Deutsche Rote Kreuz mit seinen Kreisverbänden als auch Arbeiter-Samariter-Bund mit dem Regionalverband mit ihren Einsatzkräften bei Unglücken und Katastrophen kreisweit Hilfe. Auch nach der Neustrukturierung des Rettungsdienstes soll die bestehende Art und Weise der Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz aufrechterhalten und soweit möglich ausgebaut werden. Hierzu ist ebenfalls heute ein Kooperationsvertrag zwischen den Beteiligten im Bevölkerungsschutz unterzeichnet worden.
Hintergrund: Auf der Grundlage des Rettungsdienstgesetzes M-V laufen im April 2025 alle Verträge im öffentlichen Rettungsdienst mit Leistungserbringern aus, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2015 geschlossen wurden. Dies betrifft auch alle Verträge im Landkreis Ludwigslust-Parchim für derzeit 16 Rettungswachen. Die Träger der Rettungsdienste hätten zur Weiterbeauftragung eine rechtssichere öffentliche Vergabe dieser Dienstleistungen am Markt vornehmen oder die Leistung selbst erbringen können.
Der Landkreis hat sich dazu entscheiden, diese Leistung ab 2025 in einer eigenen Gesellschaft zu erbringen und diese kreisliche Gesellschaft mit der Leistungserbringung als öffentliche Dienstleistungen im gesamten Kreisgebiet zu betrauen. Dazu werden die bisherigen im Rettungsdienst tätige ASB Rettungsdienst gGmbH Südwestmecklenburg und Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH erworben und zum 01.01.2025 als kreisliche Gesellschaften geführt. Die Arbeitsverhältnisse werden nahtlos fortgeführt. Im Lauf des Jahres 2025 ist eine Bündelung in der LUP-Rettungsdienst gGmbH (Ludwigslust-Parchimer Rettungsdienst gGmbH) vorgesehen.