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Datum: 08.12.2024

Geflügelpest in Putenmastbetrieben

Zwei Haltungen in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim betroffen / Etwa 17.500 Tiere mussten getötet werden

In zwei Putenmastbetrieben in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5 festgestellt worden. In der Folge mussten heute in den Betrieben befindliche 17.500 Puten getötet werden.

Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen. Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.

Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in dem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Matzlow-Garwitz bestanden seit Freitag (06.12.2024). Der Betrieb wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt und amtliche Proben seuchenverdächtiger Tiere an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei geschickt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht. Wie der Erreger in den Betrieb gelangt ist, ist bislang unklar.

Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Matzlow-Garwitz wurde am Sonnabend im Internetportal des Landkreises veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets beschrieben.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 8.700 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,6 Millionen Stück Geflügel gehalten. 83 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 350 Stück Geflügel.