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Datum: 23.07.2024

Veterinäramt empfiehlt Impfung gegen Blauzungenkrankheit

Virus breitet sich weiter aus und gefährdet insbesondere Schafe und Rinder

Der Erreger der Blauzungenkrankheit – das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV 3) – breitet sich seit September vergangenen Jahres über Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen hinaus weiter aus. Darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufmerksam und empfiehlt die Impfung gefährdeter Tierbestände.

BTV 3 verursacht eine seuchenhaft auftretende, saisongebundene, hauptsächlich akut verlaufende Erkrankung der Wiederkäuer – dazu zählen Schafe und Rinder, die durch stechende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen wird. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt nicht. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

BTV 3 führt bei Schafen zu schweren Krankheitserscheinungen und zu hoher Sterblichkeit. Überlebende Tiere benötigen mehrere Monate für eine weitgehende Wiederherstellung der allgemeinen Gesundheit. Bei Rindern sind die Krankheitsverläufe milder. Neben Schleimhautveränderungen kommt es bei beiden Tierarten zu langanhaltenden Klauenproblemen. Bei Milchkühen werden deutliche Einbrüche bei der Milchleistung beschrieben, die erst nach zwei bis drei Monaten wieder das vorige Niveau erreicht. Darüber hinaus werden sowohl bei Schafen als auch bei Rindern massive Probleme in der Fruchtbarkeit erwartet.

Durch den Erlass der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die am 7. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt die Anwendung dieser Impfstoffe, um Schafe und Rinder gegen den neuen Serotyp der Blauzungenkrankheit zu schützen. Es wird erwartet, dass BTV 3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind. Obwohl es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, sind alle Schaf- und Rinderhalter aufgerufen, ihre Tiere mit den gestatteten Impfstoffen impfen zu lassen. Nur so kann Tierleid verhindert und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit verlangsamt werden.

Die Impfung gegen BTV ist genehmigungspflichtig, Genehmigungen erteilt das zuständige Veterinäramt auf Antrag des Tierhalters. Die Tierseuchenkasse in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Impfung von Schafen und Rindern gegen BTV 3 finanziell mit einer Beihilfe. Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere von Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert bei Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Unter www.kreis-lup.de gibt es weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie Kontaktadressen beim Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim.