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Datum: 19.02.2024

Öffentliche Bekanntmachung; Grundstück in Boizenburg, Vor dem Mühlentor 10; Hier: Vergütung, Ersatz von Aufwendungen

Am 12.02.2024 ist durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim folgender Bescheid ergangen:

  1. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird für das Kalenderjahr 2023 für die Tätigkeit als gesetzliche Vertreterin für die unbekannten Eigentümer des Grundstücks in Boizenburg, Vor dem Mühlentor 10, Gemarkung Boizenburg, Flur 27, Flurstück 188/1 ein Anspruch auf Zahlung von Vergütung sowie auf Ersatz von Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1952,79 Euro zuerkannt.
  2. Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH wird die Erlaubnis erteilt, den in Ziffer 1 genannten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
  3. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

Der Bescheid ist mit folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, PF 160220, 19092 Schwerin, einzulegen.

Der vollständige Bescheid kann zu den dienstüblichen Zeiten eingesehen werden bei:

Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim

Fachdienst Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung

Dienstgebäude Ludwigslust, Raum C 129

Garnisonsstr. 1

19288 Ludwigslust

Es erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides an die unbekannten Eigentümer des Hausgrundstücks in Boizenburg, Vor dem Mühlentor 10.

Dieses Dokument wird öffentlich zugestellt und setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Im Auftrag

Zielke

jur. Mitarbeiter