Schulbauprogramm 2024 - 2027
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen der Kommunalgespräche entschlossen gemeinsam ein Schulbauprogramm aufzulegen, welches aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln des Finanzausgleichs finanziert wird. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2027.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim gewährt aus den Mitteln des § 10a FAG M-V Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Erfüllung von Schulträgeraufgaben im Bereich der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen des Landkreises.
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden für die Jahre 2024 - 2027 für Bauprojekte (Investitionen) und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig in entsprechenden Jahresscheiben gebunden.
Die Schulträger der kommunalen öffentlichen allgemein bildenden Schulen werden aufgerufen, dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bis zum 06. Dezember 2024 Projektvorschläge zu unterbreiten. Hierfür ist verbindlich das Formular „Anlage 1 zur Satzung – Bedarfsanzeige“ zu verwenden.
Maßgeblich für die Auswahl der Projekte sind die in der „Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des § 10a Finanzausgleichsgesetzes M-V“ enthaltenden Rahmenbedingungen. Die Priorisierung eingereichter Vorhaben erfolgt nach § 5 Abs. 1 der Satzung nach den insgesamt erreichten Punkten auf Grundlage von Kriterien.
- 2. Projektaufruf zum SchulbauprogrammPDF-Datei: | 670 kB
- Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des § 10a Finanzausgleichsgesetz M-VPDF-Datei: | 4.3 MB
- Anlage 1 zur Satzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Umsetzung des § 10a FAG M-V _ BedarfsanzeigePDF-Datei: | 225 kB
- Präsentation Schulbausanierung/-programmPDF-Datei: | 438 kB
- Eingangsbestätigung Zuwendungsbescheid SchulbauprogrammPDF-Datei: | 510 kB
- Eigenerklärung des Schulträgers zur Einhaltung § 10a FAGPDF-Datei: | 543 kB
- Mittelanforderung Schulbauprogramm LUPPDF-Datei: | 527 kB
- Fertigstellungsanzeige des SchulträgersPDF-Datei: | 517 kB