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Bevölkerungsschutz

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz.


Was ist der Unterschied zwischen Zivilschutz, Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr?

Der Bund hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegs­bedingten Gefahren zu schützen ("Zivilschutz").

Die Länder sind für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedens­zeiten zuständig ("Katastrophen­schutz").

Die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden haben die Aufgabe als Landesaufgabe im übertragenen Wirkungskreis, von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird ("Gefahrenabwehr").

Warum ist das wichtig?

Zivil- und Katastrophen­schutz bilden - trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten - ein sogenanntes "integriertes Hilfe­leistungs­system". Das bedeutet, dass die vom Bund innerhalb des Zivilschutzes bereitgestellten Ressourcen von den Ländern im Katastrophen­schutz genau wie ihre eigenen Mittel eingesetzt werden können. Ebenso stellen die in den Ländern im Katastrophen­schutz tätigen Organisationen ihre Kräfte und Fähigkeiten für den Verteidigungs­fall zur Verfügung. Durch dieses System greifen die Ressourcen von Bund, Ländern und privaten Hilfs­organisationen eng ineinander. So ist sichergestellt, dass schnellstmöglich die besten Leute vor Ort sind, um Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

(Quelle: Bundesministerium des Inneren und der Heimat (BMI))


Schematische Darstellung der Sirenensignale in Mecklenburg-Vorpommern
und deren Bedeutung

Sirenenprobe

Sirenenprobe

(Dauerton für circa 15 Sekunden)

Für Zwecke des Brand- bzw. Katastrophenschutzes genutzte Sirenen können samstags, 12:00 Uhr technisch erprobt werden. Für die Bevölkerung und Einsatzkräfte erwachsen hieraus keine Handlungsanweisungen.


Alarmierung (sogenannter Feueralarm)

(zweimal unterbrochener Dauerton von circa eine Minute)

Das Signal wird zur Alarmierung von Einsatzkräften genutzt. (Die Bevölkerung muss gegebenenfalls im

Einsatzumfeld mit Rauchgasen rechnen und sollte Türen und Fenster schließen.) 


Warnung der Bevölkerung

(auf- und abschwellender Sirenenton für circa eine Minute) 

Das Signal dient der Warnung der Bevölkerung und gibt folgende Verhaltensregeln auf:

  • Feste Gebäude aufsuchen. Radio und Fernsehen einschalten und auf Durchsagen achten!
    Bitte stellen Sie einen der Regionalsender, zum Beispiel den Norddeutschen Rundfunk (NDR) ein.
    Nutzen Sie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA).
    Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen. Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
  • In geschlossenen Räumen bleiben!
    Nicht die Kinder aus Schule oder Kindergarten holen  sie werden dort betreut.
    Nehmen Sie schutzlose Passanten auf, verständigen Sie erforderlichenfalls Nachbarn und ausländische Menschen und helfen Sie hilfsbedürftigen Personen.
  • Fenster und Türen schließen!
    Klimaanlage oder Belüftung ausschalten!
  • Nicht telefonieren!
    Nutzen Sie nur im Notfall (Feuer, Unfall, ...) Fest- oder Mobiltelefone! Verwenden Sie dann nur die Notrufnummern 112 bzw. 110. Blockieren Sie nicht unnötig die Telefonverbindungen.


Entwarnung

(Dauerton für circa eine Minute)

Das Signal dient zur Entwarnung der Bevölkerung nach einer vorherigen Warnung.