Führerscheinstelle, Fahrlehrer- und Fahrschulwesen
Egal ob in Form der Erteilung von Fahrerlaubnissen oder der Informierung über den Punktestand in Flensburg - viele Bürger dürften in Ihrem Leben bereits mit der Führerscheinstelle zu tun gehabt haben. Die Führerscheinstelle befasst sich grundsätzlich mit allen Angelegenheiten rund um das Fahrerlaubnis- und Fahrschulrecht.
Intern gibt es eine Trennung zwischen den MitarbeiterInnen, die positive Vorgänge (Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch von Fahrerlaubnissen) und negative Vorgänge (Entzug wegen Drogen oder Alkohol, Eignungsmängel, Punktemitteilungen u. ä.) bearbeiten. Negative Vorgänge werden ausschließlich am Standort Parchim bearbeitet.
Die Aufsicht einschließlich der Genehmigungen nach dem Fahrlehrergesetz unterliegt ebenfalls der Fahrerlaubnisbehörde.
WICHTIG: Für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten (positiv) benötigen alle Besucher*innen einen Onlinetermin. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Entzug/der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach dem Fahrschul-/Fahrlehrergesetz bedürfen einer individuellen Terminabstimmung mit der jeweiligen Ansprechperson. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Behördennummer 115.
Fahrerkarte, Ausstellung einer Fahrerkarte
Formular:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- falls vorhanden, ist die alte Fahrerkarte ist vorzulegen
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 37,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlagen:
Fahrgastbeförderung - Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Formular:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in einen EURO-Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- leistungspsychologisches Gutachten (bei erstmaliger Erteilung und ab dem 60. Lebensjahr)
- Führungszeugnis der Belegart O (behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG)
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 43,90 Euro bei Ersterteilung und 38,00 Euro bei Verlängerung ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlagen:
Fahrlehrer- und Fahrschulwesen
Fahrlehrer
Wer Fahrschüler ausbilden möchte, benötigt dazu eine Fahrlehrerlaubnis oder eine Anwärterbefugnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Fahrlehrerlaubnisklasse BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt.
Formular:
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistige, körperliche, fachliche und pädagogische Eignung
- Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder Besitz einer gleichwertigen Vorbildung
- Besitz der Fahrerlaubnisklasse, für die die Fahrlehrerlaubnis beantragt wird
- Besitz der Klasse B seit mindestens 3 Jahren und sofern die Fahrlehrerlaubnis für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre Besitz der Klassen A2, CE oder D
- Ausbildung zum Fahrlehrer innerhalb der letzten 3 Jahre
- Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Prüfung
- ausreichende Deutschkenntnisse
Benötigte Unterlagen:
- schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrlehrerlaubnisklasse
- Datenschutzerklärung
- Geburtsurkunde
- Kartenführerschein
- Lebenslauf
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung oder ein Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein dürfen
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der Ausbildung
- dem Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnisklasse BE zusätzlich eine Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
Fahrschulen
Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE oder DE erteilt.
Formular:
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse, für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wird
- mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Verfügung über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
Benötigte Unterlagen:
- schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Fahrschulerlaubnisklasse
- amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheins oder Vorlage im Original
- Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
- maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben über die Ausstattung
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)
Führerschein - Ausstellung eines EURO-Führerscheins
Formular:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- Graue Nachweiskarte (wenn vorhanden)
- ggf. Karteikartenabschrift (zuletzt ausgestellte Behörde)
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 30,30 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Ersatz bei Verlust/Diebstahl oder Namensänderung/Unbrauchbarkeit
Formular:
- Antrag auf Ersatz / Verlust / Diebstahl / Namensänderung / Unbrauchbarkeit
- Vordruck Eidesstattliche Versicherung
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ggf. Diebstahlsanzeige
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
Kosten:
DieGebühr in Höhe von
- 36,00 Euro bei Ersatz
- 39,30 Euro bei Diebstahl oder
- 70,00 Euro bei Verlust
ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Formluar:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
- ggf. Nachweis über die Eignung
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- Nachweis über Erste Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 49,70 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage
Führerschein - Erteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren ab 17 Jahre
Formular:
- Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitente Fahren ab 17 Jahre
- Beiblatt zum Antrag
- Angaben zu den Begleitpersonen
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
- ggf. Nachweis über die Eignung
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- Nachweis über Erste Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
- Ablichtung des Personalausweises und des Führerscheins der Begleitperson(-en)
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 52,40 Euro zuzüglich 13,30 Euro pro Begleitperson ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Formulare:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
- ggf. Nachweis über die Eignung
- Ablichtung des aktuellen Führerscheines
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- ggf. Nachweis über Erste Hilfe
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 49,70 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Gültigkeit von Führerscheinen
Alle durch die BRD und die DDR ausgestellten Führerscheine und Fahrerlaubnisse bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung bestehen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
Hierbei gelten folgende Einschränkungen:
- Der allgemeine Zustand des Dokuments ist ohne Beanstandungen.
- Das Lichtbild sollte dem Inhaber entsprechen (nicht älter als 1 Jahr)
- Der Name, auf den das Dokument ausgestellt wurde, sollte mit dem Personalausweis übereinstimmen.
- Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen 2 bzw. C und D ist bis zum 50. Lebensjahr befristet.
- Die allgemeine Gültigkeit von Führerscheinen ist ab dem 19.01.2013 auf 15 Jahre befristet.
Gesetzliche Grundlagen:
Führerschein - Internationaler Führerschein
Formular:
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein nach dem 31.12.1998 ausgestellt, ggf. Umschreibung in den EURO-Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild, ggf. ein zweites Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
Kosten:
- Die Gebühr in Höhe von 16,30 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten. Bei erforderlicher Umschreibung in den EURO-Führerschein sind zusätzlich 30,30 Euro zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung bzw. Verzicht
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Führungszeugnis der Belegart 0 (behördliches Führungszeugnis)
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
- Sehtest, ggf. augenärztliche Untersuchung
- ggf. Nachweis über die Eignung
- ggf. Erste-Hilfe-Nachweis (9 Unterrichtseinheiten)
Die Gebühr in Höhe von 115,00 bis 200,00 Euro ist bei Antragstellung zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Zur Antragstellung werden benötigt:
> Umtausch Führerschein EU-/EWR-Staat bzw. Anlage 11 Staat
- Pass
- Erweiterte Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- Ausländischer Führerschein
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheines
Gebühr 41,30€
> Umtausch ausländischer Führerschein - Drittstaaten
- Antrag der Fahrschule
- Pass
- Erweiterte Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
- Ausländischer Führerschein
- Übersetzung des Führerscheines
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheines
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Gebühr 68,90 €
Gesetzliche Grundlage:
Führerschein - Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
Zur Antragstellung werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über die ärztliche Untersuchung der Augen
- Nachweis über die Eignung
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- eigenhändige Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins
Bei Verlängerung der Gültigkeit mit Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis (Eintrag Schlüsselzahl 95) ist eine Gebühr in Höhe von 81,40 Euro zu entrichten.
Nur für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis (Eintrag Schlüsselzahl 95) ist eine Gebühr in Höhe von 32,50 Euro zu entrichten. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Führerschein
- Nachweis über die Module
Gesetzliche Grundlage:
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung)