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Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung

Bei allen Zulassungsvorgängen von Fahrzeugen für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland muss ein Empfangsbevollmächtigter benannt werden.

Dazu muss bei Zulassungsvorgängen die Vollmacht des Empfangsbevollmächtigten und eine Kopie des Personalausweises des Empfangsbevollmächtigten vorgelegt werden.

Hinweis: Empfangsbevollmächtigte können nur natürliche Personen sein.