Eine Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Erstellung von Verkehrswertgutachten für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken.
Darüber hinaus kann der Gutachterausschuss auch Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste und andere Vermögensnachteile erstatten - insbesondere auch bei städtebaulichen Maßnahmen und bei der Bodenordnung. Nach dem Bundeskleingartengesetz und nach der Nutzungsentgeltverordnung ist der Ausschuss verpflichtet, Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Kleingartenpacht bzw. des ortsüblichen Nutzungsentgeltes zu erstellen.
Die Erstellung eines Gutachtens ist schriftlich zu beantragen und ist gebührenpflichtig. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber grundstücksgleicher Rechte und Personen, die entsprechende Vollmachten des vorgenannten Personenkreises haben. Für die Antragstellung kann der Link zum Serviceportal des Landkreises im Infokasten auf der rechten Seite genutzt werden. Die AnsprechpartnerInnen der Geschäftsstelle stellen Ihnen aber auch gerne Antragsformulare zur Verfügung.
Beispiel für die Berechnung der Gebühr eines Verkehrswertgutachtens für ein bebautes Grundstück,
Verkehrswert 255.000 €
Tarifstelle | Leistungen gem. Gutachterausschusskostenverordnung - GAKostVO M-V | Betrag in € |
---|---|---|
1.1 1.1.1 |
Gutachten gemäß § 193 Absatz 1 des Baugesetzbuches über den Verkehrswert bebauter Grundstücke bei einem Verkehrswert bis 300.000 € Verkehrswert 255.000 € Gebühr: zuzüglich 0,40 % des Wertes: |
450,00 1.020,00 |
Auslagen |
125,00
|
|
=Endsumme |
1.638,90 |