Geflügelpest in Putenmastbetrieben
Zwei Haltungen in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim betroffen / Etwa 17.500 Tiere mussten getötet werden
In zwei Putenmastbetrieben in der Gemeinde Matzlow-Garwitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das für Wild- und Hausgeflügel hoch ansteckende Geflügelpest-Virus H5 festgestellt worden. In der Folge mussten heute in dem Betrieb befindliche 17.500 Puten getötet werden.
Entsprechende Maßnahmen hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim angeordnet und eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen für das Gebiet erlassen. Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Alle zu treffenden Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.
Erste Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest in dem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Matzlow-Garwitz bestanden seit Freitag (06.12.2024). Der Betrieb wurde durch die Veterinärbehörde des Landkreises gesperrt und amtliche Proben seuchenverdächtiger Tiere an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei geschickt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse bestätigen den Verdacht. Wie der Erreger in den Betrieb gelangt ist, ist bislang unklar.
Die Allgemeinverfügung zum Geflügelpest-Fall in der Gemeinde Matzlow-Garwitz wurde am Sonnabend im Internetportal des Landkreises veröffentlicht. Darin werden sämtliche Schutzmaßnahmen sowie die geografische Lage des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets beschrieben.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin sind mehr als 8.700 Tierhalter mit einer Geflügelhaltung gemeldet, dort werden insgesamt etwa 3,6 Millionen Stück Geflügel gehalten. 83 Betriebe davon sind Haltungen mit mehr als 350 Stück Geflügel.
Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest
- 2024-12-07 - 1. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei HausgeflügelPDF-Datei: | 412 kB
- 2024-12-07 - Anlage 1 zur 1. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei HausgeflügelPDF-Datei: | 291 kB
Geflügelpest - Ausbreitungsrisiko als hoch eingestuft
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim warnt: Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände sind unerlässlich
Aktuell steigt auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim wieder die Gefahr der Geflügelpest. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises rät dringlich zu Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände.
In seiner aktuellen Einschätzung hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Ausbreitung bei Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit steigenden Populationsdichten von Wasservögeln an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hocheingestuft. Auch das Risiko von Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln bewerten di Fachleute als hoch.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegen gut geeignete Rast- und Überwinterungsräume für eine große Zahl von Wasservögeln. Im Zuge des anstehenden herbstlichen Vogelzugs für die Entenvögel (Gänse, Schwäne und Enten), ist eine vermehrte Bewegungsdynamik (auch über weite Strecken) und stellenweise höhere Populationsdichte der Rastbestände zu erwarten.
Im landwirtschaftlich geprägten Landkreis Ludwigslust-Parchim sind neben abgeernteten Maisschlägen auch auflaufende Winterkulturen als reizvolle Futterflächen anzutreffen. Auch durch aasfressende Vögel ist eine Verschleppung zu befürchten. Hinzu kommen kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung, die ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt begünstigen. Diese Faktoren stellen günstige Bedingungen für sowohl Neueinträge als auch für mögliche Vermischung oder Neuverteilung genetischer Informationen zwischen HPAIV H5 und anderen aviären Influenzaviren dar, die in großer Vielfalt und gehäuft seit Herbstbeginn bei wilden Wasservögeln vorkommen.
Die Seuchengeschehen der vergangenen Jahre zeigen außerdem, dass Ausbrüche im Hausgeflügel-Bereich auch in Regionen festgestellt wurden, in denen zuvor wenig oder keine Fälle bei Wildvögeln beobachtet wurden. Die Gefahr der direkten und indirekten Kontakte von Wildvögeln zu Hausgeflügel ist erhöht.
Auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim muss mit einer weiteren Verbreitung des Geflügelpestvirus gerechnet werden, damit einhergehend erhöht sich das Einschleppungsrisiko in Hausgeflügelbestände. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist für den Schutz der Hausgeflügelbestände vor der Geflügelpest von überragender Bedeutung. Es gilt für Geflügelhalter:
- Verhindern Sie jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel
- Tränken und füttern Sie nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Halten Sie eine strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung ein, insbesondere das Schuhwerk betreffend
- Gegenstände oder Materialien wie Schubkarren oder Einstreu stellen eine Gefahrenquelle dar. Reinigung und Desinfektionsmaßnahmen oder eine wildvogelsichere Lagerung minimieren die Gefahr
- Zäunen Sie Hofteiche weiträumig aus
- Lassen Sie erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären oder informieren Sie das Veterinäramt
- Melden Sie Totfunde oder auffälliges Verhalten bei Wildvögeln umgehend dem Veterinäramt
- Beim Veterinäramt sind jegliche Tierbestände von Geflügel, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd und Bienen spätestens mit Aufnahme der Tierhaltung zu melden
Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung (03871 722-3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg (0385 50000) der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Für weitere Informationen einfach die nachfolgenden Merkblätter anklicken:
Merkblatt “Nutzgeflügel Schützen“ (Quelle Friedrich-Loeffler-Institut)
Merkblatt « Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleintierhaltungen«(Quelle Friedrich-Loeffler-Institut)
Empfehlungskatalog Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland (Quelle Friedrich-Loeffler-Institut)
Merkblatt FLI : Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, “Vogelgrippe“) (Quelle Friedrich-Loeffler-Institut)