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Behandlung der Bienenvölker gegen Varroamilbe ist Pflicht!

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung: Erwerb der Medikamente wird auch 2024 mit Fördermitteln unterstützt

Wie in den vergangenen Jahren wird der Erwerb von Medikamenten zur Bekämpfung der Varroamilbe bei Honigbienen mit Fördermitteln unterstützt. Der Erwerb geförderter Medikamente steht jedem Imker zu, unabhängig davon, ob er in einem Verein organisiert ist oder nicht.

Jeder Imker muss die Medikamente mit einem Formular verbindlich mit seiner Unterschrift bestellen. Dieses Formular kann von der Seite des Landesimkerverbandes (www.imkermv.de, Service, Arzneimittelbestellung) heruntergeladen werden. Imkervereine sammeln sowohl die Anträge ihrer Mitglieder als auch die Anträge nichtorganisierter Imker. Letztere können die Bestellung auch über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim anmelden oder direkt per Post beim Landesverband der Imker MV, Feldstr. 3, 17033 Neubrandenburg einreichen. Das unterschriebene Original der Bestellung muss bis 05.04.2024 beim Landesimkerverband (LIMV Geschäftsstelle Neubrandenburg) per Post (nicht Email) vorliegen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Das entbindet Imker jedoch nicht von ihrer Behandlungspflicht, die mit der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 09.02.2016 angeordnet wurde. In diesem Fall sind verschreibungspflichtige Medikamente über einen Tierarzt zu beziehen. Frei verkäufliche Medikamente können über Apotheken bezogen werden.

Jede medikamentelle Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig nach folgender Empfehlung:

Frühjahr:          Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht

Sommer:          nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten

Winter:             nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.

Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern findet sich ebenfalls auf der Internetseite des Landesimkerverbandes.

An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen ebenso wie die von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden. Darüber hinaus sind die Bienenvölker bei der Tierseuchenkasse (www.tskmv.de) anzumelden.

Wer seine Bienenvölker nicht am Wohnort stehen hat, sollte eine Kopie des Registrierungsbescheides mitführen, aus dem der Standort hervorgeht.

Zuwanderungen mit Bienenvölkern sind nach wie vor möglich.

Für Imker, die nur für bestimmte Trachten, wie z.B. Raps, ihre Bienen in den Landkreis Ludwigslust-Parchim verbringen wollen, gilt das übliche Verfahren:

- Übersendung eines aktuellen amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses an den Fachdienst

  Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (veterinaeramt@kreis-lup.de)

- Mitteilung des beabsichtigten Standorts

- Mittelung der beabsichtigten Anzahl der Bienenvölker und

- Mitteilung des beabsichtigten Zeitraums, in dem die Völker an den Standort verbracht

  werden sollen.

Es wird geprüft, ob sich der gewünschte Standort in einem Sperrbezirk in Bezug auf die Amerikanische Faulbrut der Bienen befindet. Steht der Zuwanderung nichts entgegen, wird ein kurzer Bescheid an den Imker gesandt. Diesen kann er dann mitführen, um die Notwendigkeit der Versorgung seiner Bienenvölker zu belegen.