Schülerbeförderung
Der Landkreis ist Träger der Schülerbeförderung für die im Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim wohnenden Schüler. Die "Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim" regelt die Voraussetzungen zur Durchführung der Schülerbeförderung und zur Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern: Schulgesetz M-V
- Antrag auf FahrkostenerstattungPDF-Datei: | 506 kB
- Antrag auf FahrkostenzuschussPDF-Datei: | 280 kB
- Abrechnungsnachweis FahrkostenPDF-Datei: | 155 kB
- Antrag Ausstellung SchülerzeitkartePDF-Datei: | 210 kB
- Lesefassung Satzung SchülerbeförderungPDF-Datei: | 110 kB