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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung - ILE

ZIEL dieser weit gefächerten Förderung nach der "Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)" ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Ebenso wird mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ein Beitrag zur Verbesserung der Agrarstruktur geleistet.

GEGENSTAND der Förderung sind Maßnahmen aus den Förderbereichen
  9. dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
10. Dorfentwicklung
11. Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
12. kleine touristische Infrastuktureinrichtungen
13. Dorfententwicklung (öffentliche Träger)

ZUWENDUNGSEMPFÄNGER können sein
• Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
• natürliche Personen und Personengesellschaften,
• eingetragene Vereine und Stiftungen sowie andere juristische Personen des privaten Rechts.

ZUWENDUNGEN werden gewährt
• im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen,
• in je nach Maßnahmenart und Zuwendungsempfänger unterschiedlicher Förderhöhe gemäß den Bestimmungen in der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung.

BEWILLIGUNGSBEHÖRDE für die Gewährung der Zuwendungen ist
• außerhalb der Gebiete von Flurneuordnungs-/Flurbereinigungsverfahren der Landrat.

ANTRÄGE auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich und formgebunden bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Formulare für die Antragstellung und Abrechnung von Fördermitteln finden Sie hier: Anträge Förderung

Ansprechpartner

Edgar Drewanz

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiter Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust

Matthias Bobek

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiter Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Robina Greese

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiterin Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Elli Krüger

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiterin Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

N.N.

Regionalmanagement und Kreisentwicklung
Sachbearbeiter/-in Förderung ländlicher Raum

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust


Zukunft mitgestalten: ILEK - Integriertes ländliches Entwicklungskonzept

Für die ländliche Entwicklung der Gemeinden des Landkreises hat der Fachdienst 60 vom Juli 2014 bis März 2015 die Fördervoraussetzung - das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) - erarbeitet.

So bildet das ILEK nunmehr die Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln der "Integrierten Ländlichen Entwicklung".

Es geht folglich um Investitionen in den ländlichen Raum und darum, diesen nachhaltig attraktiv und lebenswert, insbesondere unter dem Aspekt der demografischen Entwicklung, zu erhalten und zu gestalten.

Auf der Abschlussveranstaltung am 31. März 2015 in Parchim wurde das fertig gestellte ILEK von dem zu dieser Zeit stellvertretenden Landrat Herrn Schmülling offiziell an Herrn Reimann vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V übergeben.