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Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ist ein offizielles Dokument, das von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Erklärung enthält Informationen über Ihre Anstellung, wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, Ihre Tätigkeit und Ihr Arbeitszeitmodell.

Die Beschäftigung muss für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung, Aussetzung zur Abschiebung (Duldung) und Inhaber eines Aufenthaltstitels nach den §§  16 bis 20 des Aufenthaltsgesetzes stets bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung und Nebentätigkeiten.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Erforderliche Unterlagen

Allgemein

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (nur bei Verlängerung)

Fachkräfte

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • gegebenenfalls entsprechendes Zusatzblatt
  • Arbeitsvertrag
  • Ausbildungszeugnis

Akademische Fachkräfte

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Berufserlaubnis / Approbation

Ausnahmen für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung zur Abschiebung (Duldung)

  • Ausbildung
  • unbezahlte Praktika

Gebühr

  • 0,00 EUR

Gesetzliche Grundlage

Allgemein

  • §§ 39 und 40 Aufenthaltsgesetz

Aufenthaltserlaubnis

  • §§ 16 bis 21 Aufenthaltsgesetz
  • §§ 2 bis 15d Beschäftigungsverordnung

Aufenthaltsgestattung / Duldung

  • § 55 Asylgesetz
  • §§ 60a bis 60d Aufenthaltsgesetz
  • § 32 Beschäftigungsverordnung

Formulare