Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ist ein offizielles Dokument, das von Ihrem Arbeitgeber ausgestellt wird und bestätigt, dass Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Diese Erklärung enthält Informationen über Ihre Anstellung, wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, Ihre Tätigkeit und Ihr Arbeitszeitmodell.
Die Beschäftigung muss für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung, Aussetzung zur Abschiebung (Duldung) und Inhaber eines Aufenthaltstitels nach den §§ 16 bis 20 des Aufenthaltsgesetzes stets bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung und Nebentätigkeiten.
Voraussetzungen
- Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Erforderliche Unterlagen
Allgemein
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (nur bei Verlängerung)
Fachkräfte
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- gegebenenfalls entsprechendes Zusatzblatt
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungszeugnis
Akademische Fachkräfte
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Arbeitsvertrag
- Berufserlaubnis / Approbation
Ausnahmen für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Aussetzung zur Abschiebung (Duldung)
- Ausbildung
- unbezahlte Praktika
Gebühr
- 0,00 EUR
Gesetzliche Grundlage
Allgemein
- §§ 39 und 40 Aufenthaltsgesetz
Aufenthaltserlaubnis
- §§ 16 bis 21 Aufenthaltsgesetz
- §§ 2 bis 15d Beschäftigungsverordnung
Aufenthaltsgestattung / Duldung
- § 55 Asylgesetz
- §§ 60a bis 60d Aufenthaltsgesetz
- § 32 Beschäftigungsverordnung
Formulare
- Erklärung zum BeschäftigungsverhältnisPDF-Datei: | 314 kB
- Zusatzblatt A - Aufenthaltstitel gem. § 16d AufenthGPDF-Datei: | 248 kB