Visum
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Visumpflicht
Zuständigkeit
- Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Visa-Arten
Schengen-Visum
- Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen
Nationales Visum
- längerfristige Aufenthalte
Gesetzliche Grundlage
- Verordnung (EG) Nr. 810/2009
- Verordnung (EU) 2018/1806
Formular