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Visum

Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Davon ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten, für die die Europäische Gemeinschaft mit der Visa-VO die Visumpflicht für Kurzaufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.

Visumpflicht

Zuständigkeit

  • Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.

Visa-Arten

Schengen-Visum

  • Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen

Nationales Visum

  • längerfristige Aufenthalte

Gesetzliche Grundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 810/2009
  • Verordnung (EU) 2018/1806

Formular