Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Im Gegensatz zu einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die Niederlassungserlaubnis also nicht regelmäßig bei der Ausländerbehörde verlängern lassen. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie uneingeschränkt arbeiten.