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Verpflichtungserklärung

Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, kann eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.

Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege. Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde, zum Beispiel vom Sozialamt, aufgewendet werden. Weiterhin sind auch die Kosten einer eventuellen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen.

Voraussetzung

  • Verpflichtungserklärung notwendig
    Die deutsche Auslandsvertretung hat Sie zur Abgabe einer Verpflichtung aufgefordert oder Sie wissen, dass die einreisende Person keine ausreichenden eigenen Mittel für die Kosten der Reise und den Lebensunterhalt in Deutschland hat.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • Bonität
  • EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft oder gültiger Aufenthaltstitel
    Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

Allgemein

  • Identitätsdokument (Reisepass, ID-Karte, Aufenthaltstitel)
  • Kopie des Identitätsdokumentes der einzuladenen Person
  • Nachweis zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung, sonstige Einkünfte der letzten drei Monate (z.B. Rentenbescheid)
  • Erläuterung des Vermögens, welches eingesetzt werden kann, um für die Kosten der Gäste aufzukommen
  • Mitteilungen, ob in den letzten fünf Jahren Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen vorlagen (u.a. Insolvenzverfahren)
  • Erläuterung der regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (Lebensunterhalt, Unterkunft, Mobilität, Anschaffungen, Versicherungen, Kredite, Mitgliedsbeiträge, Abonnements)
  • Erklärung zur Übernahme der finanziellen Verantwortung für Ehepartner o. Kinder

Arbeitnehmer

  • Gehaltsnachweise der vergangenen drei Monate
  • Arbeitsvertrag

Selbstständige / Freiberufler

  • Steuerbescheid des vergangen Jahres
  • aktuelle vorläufige BWA

Rentner

  • Rentenbescheid

Gebühr

  • 29,00 EUR

Gesetzliche Grundlage

  • §§ 66 bis 68a AufenthG
  • § 47 AufenthV

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