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Streichung der Wohnsitzauflage / Umverteilung

Wenn Sie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder Bescheinigung zur Aussetzung der Abschiebung (Duldung) sind und einer Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in einen anderen Landkreis bzw. in ein anderes Bundesland, unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen (Streichung der Wohnsitzauflage).

Besitzer einer Aufenthaltsgestattung können auf Antrag in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde umziehen (Umverteilung).

Eine Streichung oder Änderung der wohnsitzbeschränkenden Auflage oder Umverteilung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde des Zuzugsortes oder des Landesamtes für innere Verwaltung M-V.

Voraussetzungen

  • Begründung für den Umzug (z. B. familiäre oder gesundheitliche Gründe, Beschäftigung)

Erforderliche Unterlagen

  • Mietvertrag, Mietzusage o. ä.
  • Krankenversicherungsnachweis (aktuelle Mitgliedsbescheinigung)
  • gültiges Aufenthaltsdokument
  • Nachweise für die Gründe (siehe Formular)

Gebühren

Streichung der Wohnsitzauflage

  • 50,00 EUR (Aufenthaltstitel)
  • 50,00 EUR (Aussetzung der Abschiebung (Duldung))

Umverteilung

  • 0,00 EUR (Aufenthaltsgestattung)

Gesetzliche Grundlage

Streichung der Wohnsitzauflage

  • § 12a AufenthG
  • § 47 AufenthV

Umverteilung

  • §§ 50, 51 AsylG

Formulare