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Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen.