Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu einem bestimmten Zweck erteilt wird. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen.
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Gesetzliche Grundlage
- §§ 16 bis 17 AufenthG
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
oder
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 282 kB
- Antrag auf Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 226 kB
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Gesetzliche Grundlage
- §§ 18 bis 21 AufenthG
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
oder
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 282 kB
- Antrag auf Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 226 kB
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Gesetzliche Grundlage
- §§ 22 bis 26 AufenthG
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 282 kB
- Antrag auf Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 226 kB
Aufenthalt aus familiären Gründen
Gesetzliche Grundlage
- §§ 27 bis 36a
Formulare
oder
- Antrag auf Erteilung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 282 kB
- Antrag auf Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisPDF-Datei: | 226 kB