Heimaufsicht
Allgemeine Hinweise
Die Heimaufsicht ist zuständig für die Umsetzung und Kontrolle der Qualitätsstandards in Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Sie nimmt Anmeldungen zur Eröffnung neuer Einrichtungen entgegen, überwacht diese, führt Kontrollen durch und greift bei Verstößen ein.
Wer eine Pflege- oder Behinderteneinrichtung eröffnen möchte, kann sich bei der Heimaufsicht beraten lassen und die erforderlichen Formulare erhalten. Auch Änderungen im Betrieb müssen angezeigt werden.
Bürger können sich außerdem an die Heimaufsicht wenden, um ihre Eignung als Fachkraft für Pflege oder Betreuung prüfen zu lassen.
Für Auskünfte oder Beschwerden zu Einrichtungen können sich Bewohner, Betreuer, Bewohnervertretungen oder interessierte Bürger an die Heimaufsicht wenden. Diese nimmt Beschwerden entgegen und prüft, ob jemand als Fachkraft anerkannt werden kann.
Gesetzliche Grundlage
Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V)
- Einrichtungenmindestbauverordnung (EMindBauVO M-V)
- Einrichtungenmitwirkungsverordnung (EMitwVO M-V)
- Einrichtungenpersonalverordnung (EPersVO M-V)
Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Einrichtungenqualitätsgesetz (EQGKostVO M-V)
Anzeigen / Service
Prüfergebnisse - Vollstationärer Pflegeeinrichtungen (gem. SGB XI)
Für Fragen zu allen Qualitätsprüfungen gemäß EQG M-V wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen der Heimaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
- Prüfung nach § 8 EQG M-V - Haus Achterfeld in 19077 RastowPDF-Datei: | 331 kB
- Prüfung nach § 8 EQG M-V - Pflegeeinrichtung Oberin von Lindeier in 19230 HagenowPDF-Datei: | 327 kB
- Prüfung nach § 8 EQG M-V - Haus am Petersberg in 19065 PinnowPDF-Datei: | 330 kB
Prüfergebnisse - Räumlichkeiten (gem. SGB IX)
Für Fragen zu allen Qualitätsprüfungen gemäß EQG M-V wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleginnen der Heimaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Anzeigen
- Anzeige gem. § 4 EQG M-VPDF-Datei: | 345 kB
- Anzeige gem. § 16 EQG M-VPDF-Datei: | 234 kB