Kinder- und Jugendhilfe
Adoption und Pflegekinderwesen
Allgemein
Pflegekinderwesen
Der Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim sucht ständig Familien und auch Einzelpersonen, die Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes haben.
Interessenten werden im Rahmen mehrerer Abendseminare auf diese verantwortungsvolle Aufgabe als Pflegepersonen vorbereitet. Neben intensiven Einzelgesprächen gehören zur Vorbereitung auch der Wissenserwerb und Austausch in der Gruppe. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die Vermittlung von theoretischem Wissen, unter anderem über rechtliche Grundlagen des Pflegekinderwesens, Wissen über Bindungstheorie und Integrationsphasen. Insbesondere setzen sich die Bewerber in den Vorbereitungskursen mit ihrer eigenen Motivation, ihren Stärken als Person und als Familie, ihren Vorstellungen und Grenzen und den Anforderungen, die an sie gestellt werden, auseinander.
Langjährige Pflegeeltern berichten in den Vorbereitungskursen über ihre Erfahrungen im Zusammenleben mit ihren Pflegekindern. Was bedeutet es im Alltag, eine Pflegefamilie zu sein? Wie kann die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet werden, ebenso der Kontakt zu Kindereinrichtungen, Schulen, Ärzten, Therapeuten und anderen Beteiligten?
Der Fachdienst Jugend sucht fortlaufend interessierte Menschen für diese vielfältige Aufgabe. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderwesens im Fachdienst Jugend bitten um Terminvereinbarung zu einem ersten Informationsgespräch.
Pflegeeltern gesucht
Wen suchen wir?
Wir suchen Menschen:
- die bereit sind, als Familie oder Alleinerziehende, befristet oder dauerhaft ein fremdes Kind aufzunehmen
- die bereit sind, das Kind mit seiner Lebensgeschichte sowie seiner Herkunftsfamilie zu achten
- die bereit und in der Lage sind, einem Kind vorbehaltlos Geborgenheit und Wärme zu geben
- die sich auf einen lebendigen Alltag mit stürmischen und ruhigen Phasen einlassen
- die bereit sind, sich von einem Kind an die Hand nehmen zu lassen, um dessen Welt zu sehen und von ihm zu lernen
Was sind die Aufgaben einer Pflegefamilie?
Erziehung, Betreuung und Förderung sowie Begleitung eines Kindes entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen:
- Unterstützung des Kindes bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und -problemen
- Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
- Förderung von Umgangskontakten zur Herkunftsfamilie
- Unterstützung und Begleitung einer Rückführung ins Elternhaus
- Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugend sowie weiteren Institutionen
- Unterstützung des Kindes im Umgang mit seiner Lebensgeschichte
- ggf. Erschließung notwendiger zusätzlicher Hilfsangebote
Was bieten wir?
- umfassende Informationen für Menschen, die ein Pflegekind aufnehmen wollen
- intensive und persönliche Vorbereitung auf die Aufnahme eines Pflegekindes
- Unterstützung, Beratung und Begleitung der Pflegefamilie während des Pflegeverhältnisses
- Weiterbildungsangebote für Pflegeeltern
- Möglichkeit des Austausches mit anderen Pflegeeltern
Welche Pflegeformen gibt es?
- Vollzeitpflege
Kinder, die befristet oder dauerhaft in einer Pfl egefamilie untergebracht werden müssen - Kurzzeitpflege
Kinder, die für einen begrenzten Zeitraum untergebracht werden müssen - Bereitschaftspflege
Kinder, die in Obhut genommen oder kurzfristig untergebracht werden müssen
Ansprechpartner/innen
Standort Ludwigslust |
Standort Parchim |
SB Adoption & Pflegekinderwesen Frau G. Dierkes Raum: C252 E-Mail: gdierkes@kreis-lup.de Frau D. Fernandes Raum C 252 E-Mail:fernandes@kreis-lup.de SB Pflegekinderwesen Frau S. Thürk Raum: C250 E-Mail:thuerk@kreis-lup.de
Frau A. Koch Raum: C251 E-Mail:koch@kreis-lup.de |
Teamleitung Adoption & Pflegekinderwesen Frau C. Panknin Raum: 423 E-Mail:panknin@kreis-lup.de Frau D. Hochmuth Raum: 423 E-Mail: hochmuth@kreis-lup.de SB Pflegekinderwesen Frau D. Griesbach Raum: 423 |
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Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Allgemein
Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen
In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.
Gesetzliche Grundlage
* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
Familienberatungsstellen freier Träger im Landkreis
Caritas e. V.
Lange Str. 52
19230 Hagenow
Te.: 03883/721055
Stift Bethlehem
Neustädter Straße 4
19288 Ludwigslust
Tel.: 03874/21065
Internationaler Bund
Lange Straße 94 A
19230 Hagenow
Tel.:0160/2117773
Internationaler Bund
Markt 7
19258 Boizenburg
Tel.:0160/2117773
Internationaler Bund
Lehsener Chaussee 8 c
19243 Wittenburg
Tel.:0160/2117773
Diakoniewerk
Kloster Dobbertin
Psych.-Beratungsstelle
W.-I.-Leninstraße 7-8
19370 Parchim
Tel.:03871/420717
Diakoniewerk
Kloster Dobbertin
Psych.-Beratungsstelle
Grevener Straße 31
19386 Lübz
Tel.:038731/22307
DRK KV Parchim e.V.
Heike Birkmann
Tel.: 0151-61888431
Finkenkamp 5
19406 Sternberg
Tel.: 0151-61888431
DRK KV Parchim e.V.
Mandy Paech
Rathausstraße 5
19089 Crivitz
0172-3009515
Oder Sie wenden sich an die zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen des Landkreises
im Unterpunkt "Hilfen zur Erziehung"
Fachcontrolling
Ansprechpartner
Frau Bannas
Dienstgebäude Parchim
Raum 403 b
Tel: 03871 - 722 5193
Telefax: 03871 - 722 775154
Hilfe zur Erziehung
Allgemein
Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen
In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.
Gesetzliche Grundlage
* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -
Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Ludwigslust
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust
Fachgebietsleitung Ludwigslust
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Bereich Stadt Boizenburg
ohne Bahnhof Frau Kluth Tel. 03871 7229412 |
Bahnhof Frau Kluth |
Bereich Stadt Hagenow
ohne Kietz Frau P. Lüning |
ohne Kietz Frau N. Krueger |
Kietz Frau Lüning |
Frau J. Tews |
Bereich Stadt Lübtheen
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Bereich Stadt Ludwigslust
ohne Parkviertel Frau D. Effland |
Parkviertel Frau D. Reuter |
Bereich Amt Boizenburg-Land
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Bereich Amt Dömitz Malliß
ohne Gemeinde Malliß Frau F. Hartmann |
Gemeinde Malliß Frau M. Dreger-Riedel |
Bereich Amt Grabow
ohne Stadt Grabow Frau M. Dreger-Riedel |
Stadt Grabow Frau Dreger-Riedel |
Bereich Amt Hagenow-Land
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Bereich Amt Ludwigslust-Land
ohne Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz Frau D. Reuter |
Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz Frau M. Dreger-Riedel |
Bereich Amt Stralendorf
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Bereich Amt Wittenburg
Gemeinde Wittendörp Frau M. Waldheim |
Stadt Wittenburg (inkl. Ortsteile) Frau Voß |
Bereich Amt Zarrentin
ohne Gemeinden: Gallin, Vellahn dezentraler Service |
Gemeinden: Gallin, Vellahn Frau Voss Tel. 03871 722-5197 |
Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Parchim
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim
Fachgebietsleitung Parchim
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Bereich Stadt Parchim
Bereich Altstadt, Ziegeleiweg, Ziegendorfer Chaussee u. Vietingshof Frau Grote Raum 409 |
Ortsteile Dargelütz, Neuhof, Slate, Damm, Neu Klockow, Kiekindemark (nach Buchstaben Nachname) Frau Scherfke Raum 410 |
Bereich Brunnenfeld, Regimentsvorstadt,Südstadt, Weststadt (Karl-Liebknecht-Str, W.-I.-Lenin-Str., Walter-Hase-Str.), Moltkeplatz Frau Griesbach |
Bereich Weststadt und oben nicht genannte Orts- und Stadtteile Geschwister-Scholl-Str., Hans-Beimnler-Str., Johannes-Dieckmann-Str.; Juri-Gargarin-Ring, Otto-Grotwohl-Str., Otto-Grotewohl-Str., Otto-Nuschke-Str., Rosa-Luxemburgstr., Westring Frau Griesbach |
Bereich Amt Crivitz
Stadt Crivitz, Banzkow, Tramm, Zapel, Friedrichsruhe, Barnin, Bülow, Demen, Pinnow Frau Dettmann |
Dobin am See, Cambs, Leezen, Langen Brütz, Gneven, Raben Steinfeld, Plate, Suckow Frau Dettmann |
Bereich Amt Eldenburg Lübz
Kritzow, Gischow, Kreien, Gehlsbach, Siggelkow, Ruhner Berge (Buchstaben Nachname) Frau Schatz N,O,P,Q,Y Frau Neumann B,D,R,Sch,U,Z Frau Griesbach H,I,T,V,W Frau Dettmann A,C,E,F,S Fau Grote G,J,K,L,M,X |
Stadt Lübz, Granzin, Werder, Passow, Gallin-Kuppentin Frau Grote |
Bereich Stadt/Amt Goldberg-Mildenitz
|
Bereich Amt Neustadt-Glewe
Frau Schatz |
Bereich Amt Parchimer Umland
Frau Scherfke Tel: 03871 722-5137 |
Bereich Amt Plau am See
Frau Schatz |
Bereich Amt Sternberger Seenlandschaft
Stadt Sternberg, Stadt Brüel, Frau Neumann |
Kuhlen-Wendorf, Weitendorf, Kobrow, Dabel, Hohen Pritz, Borkow, Mustin, Witzin Frau Dettmann |
Jugendhilfe im Familienrecht
Ansprechpartner/innen
Standort Parchim Bereiche: |
Standort Ludwigslust Bereiche: |
Herr B. Parlow |
Bitte suchen Sie sich hier Ihre/n Ansprechpartner/in |
Jugendhilfe im Strafverfahren
Allgemein
Jugendgerichtshilfe ist die Mitwirkung in den Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind
§ 52 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und
§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Hintergrundinfo
Jugendgerichtshilfe erfolgt von Amts wegen. Nach der Information über eine begangene Straftat durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft wird der Jugendliche oder Heranwachsende durch das Jugendamt zu einem Gespräch geladen. Im Ergebnis entsteht ein Bericht, in dem die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zum Ausdruck gebracht werden und ein Bild über die Persönlichkeit des Beschuldigten, dessen Entwicklung und Umwelt erstellt wird.
Jugendgerichtshilfe - für wen?
Für alle Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es stellen sich dem oder der Beschuldigten dann häufig folgende Fragen:
Worauf kommt es jetzt an?
Wer erfährt etwas von meinem Strafverfahren?
Wieso läuft überhaupt ein Strafverfahren, man hat mir doch versprochen, mich nicht anzuzeigen?
Bin ich nun vorbestraft?
An wen kann ich mich wenden?
Wie soll ich mich verhalten? usw.
Antworten darauf geben die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Selbstverständlich können sich auch die Eltern der Beschuldigten beraten lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es der Jugendgerichtshilfe, auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen. Dabei sind die Sozialarbeiter unabhängig von Jugendgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei. Es ist ihnen wichtig, die Jugendlichen oder Heranwachsenden kennenzulernen, damit sie bei Gericht sagen können, wie das Verfahren abgeschlossen werden soll. In geeigneten Fällen kann angeregt werden, das ein Strafverfahren eingestellt wird (z.B. wenn eine Schadenswiedergutmachung und Aussöhnung mit dem Geschädigten erfolgte). Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, so nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe daran teil.
Jeder Jugendliche und Heranwachsende kann Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Er wird rechtzeitig angeschrieben und darüber informiert. Niemand ist jedoch dazu verpflichtet. Übrigens ist die Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe nicht mit der eines Rechtsanwaltes gleichzusetzen.
Ansprechpartner/innen
Jugendgerichtshelferin Frau A. Groth Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C 239 E-Mail: |
Jugendgerichtshelferin Frau K. Tackmann Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: 427 E-Mail: |
Jugendgerichtshelfer Herr H. Boroumand Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum: C 248 E-Mail: |
Kinderschutzkoordination
Allgemein
Die Koordination diverser interner und externer Arbeitsbereiche im Kontext kinderschutzrelevanter Aspekte, ist Aufgabe der Kinderschutzkoordination. Hierfür sind neben der internen Weiterentwicklung von kinderschutzbezogenen Analyseverfahren, Handlungskonzepten und Interventionsstrukturen des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe, vor allem der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Netzwerkes Kinderschutz (vgl. §3 KKG) unerlässlich. Ziele des Netzwerkes sind die fortwährende Klärung der jeweiligen Aufgabenbereiche, die Entwicklung von aufeinander abgestimmten Verfahren sowie die Förderung des Netzwerkes selbst.
Sowohl die thematische Öffentlichkeitsarbeit als auch das Organisieren von themenbezogenen Qualifizierungsangeboten liegen ebenso im Aufgabenbereich der Kinderschutzkoordination.
Gemeinsam verfolgen wir das gesamtgesellschaftliche Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre seelische, geistige und körperliche Entwicklung zu fördern (vgl. §1 KKG).
Bei Fragen zum systemischen Aufbau des Kinderschutzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu Beratungsmöglichkeiten, diversen internen und externen Ansprechpartner*innen sowie bei Anfragen zum Fachaustausch, können sie sich bevorzugt gerne telefonisch, per Mail, per Fax oder auch postalisch an die Kinderschutzkoordination wenden.
Für einen persönlichen Austausch, wird aufgrund der verschiedenen Arbeitsorte um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Sind Sie ein Kind, ein*e Jugendliche*r, Eltern oder Bezugspersonen und brauchen Unterstützung? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Rückfragen? Dann zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen in den Austausch zu kommen.
Ein anonymer Austausch ist selbstverständlich möglich.
Einfache/Leichte Sprache
Die Kinderschutz-Koordinatorin arbeitet mit vielen anderen Personen daran, dass es Kindern gut geht.
Sie organisiert dafür auch Arbeitsgruppen und Veranstaltungen.
Auch trifft sie sich zum Beispiel regelmäßig mit Sozialarbeitern, Erziehern und Lehrern. Des Weiteren trifft sie sich mit Ärzten, Beratern, Polizisten und Betreuern.
Gemeinsam unterstützen all diese Personen Kinder und Familien, damit sich Kinder gut entwickeln.
All diese Personen helfen weiter, wenn es mal schwer für ein Kind und die Familie ist.
Wenn Sie Fragen zu den Personen und den Arbeitsgruppen haben, dann können Sie sich gerne an die Kinderschutz-Koordinatorin wenden.
Rufen Sie an oder schreiben Sie der Kinderschutz-Koordinatorin. Auch ist ein persönliches Treffen möglich. Für ein persönliches Treffen machen wir am Besten vorher einen Termin aus.
Bist Du selbst ein Kind oder ein Jugendlicher und brauchst Hilfe?
Dann kannst Du gerne Kontakt zu mir aufnehmen.
Sind Sie eine Mama oder ein Papa und brauchen Hilfe? Machen Sie sich Sorgen um ein Kind, das Sie kennen?
Dann können Sie sich gerne an die Kinderschutz-Koordinatorin wenden.
Ich freue mich, wenn wir uns kennenlernen.
Es ist auch möglich mit der Kinderschutz-Koordinatorin zu sprechen / schreiben, wenn man seinen eigenen Namen oder den Namen der Familie nicht nennen möchte.
Ansprechpartner/in
Frau M. Schär |
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Ansprechpartner/innen
Frau C. Winkler Landkreis Ludwigslust-Parchim Telefonische Erreichbarkeit über die Behördenrufnummer 115 |
Frau L. Weise Landkreis Ludwigslust-Parchim Raum C 251 |