Vorlesen
Inhalt

Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe

Im Fachdienst „Kinder- und Jugendhilfe“ werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen durch die Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige und Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung gewährt. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sind verantwortlich für die Sicherung des Kindeswohls. Eine weitere wichtige Rolle spielt die Arbeit mit den Pflegeeltern sowie die Unterstützung der Eltern bei Adoptionen. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt in Angelegenheiten der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit den Familiengerichten. Durch die Jugendhilfe im Strafverfahren werden Jugendliche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes während des gesamten Strafverfahrens begleitet.

Fachgebiete

Adoption und Pflegekinderwesen

Allgemein

Pflegekinderwesen

Der Fachdienst Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim sucht ständig Familien und auch Einzelpersonen, die Interesse an der Aufnahme eines Pflegekindes haben. 

Interessenten werden im Rahmen mehrerer Abendseminare auf diese verantwortungsvolle Aufgabe als Pflegepersonen vorbereitet. Neben intensiven Einzelgesprächen gehören zur Vorbereitung auch der Wissenserwerb und Austausch in der Gruppe. Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit sind die Vermittlung von theoretischem Wissen, unter anderem über rechtliche Grundlagen des Pflegekinderwesens, Wissen über Bindungstheorie und Integrationsphasen. Insbesondere setzen sich die Bewerber in den Vorbereitungskursen mit ihrer eigenen Motivation, ihren Stärken als Person und als Familie, ihren Vorstellungen und Grenzen und den Anforderungen, die an sie gestellt werden, auseinander. 

Langjährige Pflegeeltern berichten in den Vorbereitungskursen über ihre Erfahrungen im Zusammenleben mit ihren Pflegekindern. Was bedeutet es im Alltag, eine Pflegefamilie zu sein? Wie kann die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet werden, ebenso der Kontakt zu Kindereinrichtungen, Schulen, Ärzten, Therapeuten und anderen Beteiligten?

Der Fachdienst Jugend sucht fortlaufend interessierte Menschen für diese vielfältige Aufgabe. Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderwesens im Fachdienst Jugend bitten um Terminvereinbarung zu einem ersten Informationsgespräch.

Pflegeeltern gesucht

Wen suchen wir?

Wir suchen Menschen:

  • die bereit sind, als Familie oder Alleinerziehende, befristet oder dauerhaft ein fremdes Kind aufzunehmen
  • die bereit sind, das Kind mit seiner Lebensgeschichte sowie seiner Herkunftsfamilie zu achten
  • die bereit und in der Lage sind, einem Kind vorbehaltlos Geborgenheit und Wärme zu geben
  • die sich auf einen lebendigen Alltag mit stürmischen und ruhigen Phasen einlassen
  • die bereit sind, sich von einem Kind an die Hand nehmen zu lassen, um dessen Welt zu sehen und von ihm zu lernen

Was sind die Aufgaben einer Pflegefamilie?

Erziehung, Betreuung und Förderung sowie Begleitung eines Kindes entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen:

  • Unterstützung des Kindes bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und -problemen
  • Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
  • Förderung von Umgangskontakten zur Herkunftsfamilie
  • Unterstützung und Begleitung einer Rückführung ins Elternhaus
  • Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Jugend sowie weiteren Institutionen
  • Unterstützung des Kindes im Umgang mit seiner Lebensgeschichte
  • ggf. Erschließung notwendiger zusätzlicher Hilfsangebote

Was bieten wir?

  • umfassende Informationen für Menschen, die ein Pflegekind aufnehmen wollen
  • intensive und persönliche Vorbereitung auf die Aufnahme eines Pflegekindes
  • Unterstützung, Beratung und Begleitung der Pflegefamilie während des Pflegeverhältnisses
  • Weiterbildungsangebote für Pflegeeltern
  • Möglichkeit des Austausches mit anderen Pflegeeltern

Welche Pflegeformen gibt es?

  • Vollzeitpflege
    Kinder, die befristet oder dauerhaft in einer Pfl egefamilie untergebracht werden müssen
  • Kurzzeitpflege
    Kinder, die für einen begrenzten Zeitraum untergebracht werden müssen
  • Bereitschaftspflege
    Kinder, die in Obhut genommen oder kurzfristig untergebracht werden müssen

Ansprechpartner/innen

Standort Ludwigslust
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Standort Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

SB Adoption & Pflegekinderwesen

Frau G. Dierkes

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum:      C252
Telefon:    03871 722-5165
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
gdierkes@kreis-lup.de

SB Adoption & Pflegekinderwesen

Frau C. Panknin

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Raum:      423
Telefon:    03871 722-5162
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
panknin@kreis-lup.de

SB Adoption & Pflegekinderwesen

Frau D. Fernandes

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum C 252
Telefon:    03871 722-5164
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
fernandes@kreis-lup.de

SB Adoption & Pflegekinderwesen

Frau D. Hochmuth

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Raum:       423
Telefon:    03871 722-5163
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
hochmuth@kreis-lup.de

SB Pflegekinderwesen

Frau S, Thürk

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum:      C250
Telefon:    03871 722-5166
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
thuerk@kreis-lup.de

SB Pflegekinderwesen

Frau A. Koch

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum:      C251
Telefon:    03871 722-5171
Telefax:    03871-722-77-5477

E-Mail:
koch@kreis-lup.de

Downloads

Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung

Allgemein

Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen

In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.

  

Gesetzliche Grundlage

* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.  

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -

Familienberatungsstellen freier Träger im Landkreis

Caritas e. V.
Lange Str. 52
19230 Hagenow
Te.: 03883/721055

Stift Bethlehem
Neustädter Straße 4
19288 Ludwigslust
Tel.: 03874/21065

Internationaler Bund
Lange Straße 94 A
19230 Hagenow
Tel.:0160/2117773

Internationaler Bund
Markt 7
19258 Boizenburg
Tel.:0160/2117773

Internationaler Bund
Lehsener Chaussee 8 c
19243 Wittenburg
Tel.:0160/2117773

Diakoniewerk
Kloster Dobbertin
Psych.-Beratungsstelle
W.-I.-Leninstraße 7-8
19370 Parchim
Tel.:03871/420717

Diakoniewerk
Kloster Dobbertin
Psych.-Beratungsstelle
Grevener Straße 31
19386 Lübz
Tel.:038731/22307

Oder Sie wenden sich an die zuständigen Bezirkssozialarbeiter/innen des Landkreises
im Unterpunkt "Hilfen zur Erziehung"

Fachcontrolling

Ansprechpartner

Frau Bannas
Dienstgebäude Parchim
Raum 403 b
Tel: 03871 - 722 5193
Telefax: 03871 - 722 775154


Hilfe zur Erziehung

Allgemein

Aufgabe des Fachdienstes Jugend ist es, Eltern beim Aufbau eines partnerschaftlichen Zusammenlebens, bei Partnerschaftskonflikten und in Trennungs- und Scheidungssituationen zu unterstützen

In Trennungs- und Scheidungssituationen können sich Eltern bezüglich des Sorge- bzw. Umgangsrechtes beraten und bei der Regelung und Durchführung des Umgangs unterstützen lassen.

  

Gesetzliche Grundlage

* Sozialgesetzbuch VIII § 27 vom 8. Dezember 1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.  

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -

Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Ludwigslust

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Fachgebietsleitung Ludwigslust


Frau K. Lata
Fachgebietsleiterin
Raum:      C235
Tel.:          03871 - 722 5253
Telefax:    03871-722-77-5477
E-Mail: lata@kreis-lup.de


                                                


Bereich Stadt Boizenburg

ohne Bahnhof
Ortsteile: Gothmann, Vier

Frau Kluth

Tel. 03871 7229412
 

Bahnhof
Ortsteile: Bahlen, Bahlendorf, Gehrum, Heide, Metlitz, Metlitz, Schwartow, Streitheide

Frau Kroll
Raum C 231
Tel. 03871 722-5186
E-Mail: i.kroll@kreis-lup.de

Bereich Stadt Hagenow

ohne Kietz
ohne Ortsteile

Frau P. Lüning
Raum C237
Tel. 03871 722-5189
E-Mail: luening@kreis-lup.de

ohne Kietz
Ortsteile: Granzin, Hagenow Heide, Scharbow, Sudenhof, Viez, Zapel

Frau N. Krueger
Raum C 238
Tel. 03871 722-5187
E-Mail: krueger@kreis-lup.de

Kietz

Frau Lüning
Raum C 237
Tel. 03871 722-5189
E-Mail: luening@kreis-lup.de


Frau J. Tews
Raum C 245
Tel: 03871 722-5260
E-Mail: tews@kreis-lup.de

 

Bereich Stadt Lübtheen


Frau L. Meyerhof
Raum C 238
Tel. 03871 722-5188
E-Mail: meyerhof@kreis-lup.de 

 

Bereich Stadt Ludwigslust

ohne Parkviertel

Frau D. Effland
Raum C 247
Tel. 03871 722-5183
E-Mail: effland@kreis-lup.de

Parkviertel

Frau D. Reuter
Raum C 246
Tel. 03871 722-5180
E-Mail: reuter@kreis-lup.de

Bereich Amt Boizenburg-Land

Frau I. Kroll
Raum C 231
Tel. 03871 722-5186
E-Mail: i.kroll@kreis-lup.de

 

Bereich Amt Dömitz Malliß

ohne Gemeinde Malliß

Frau F. Hartmann
Raum C 244
Tel. 03871 722-5179
E-Mail: hartmann@kreis-lup.de

Gemeinde Malliß

Frau M. Dreger-Riedel
Raum C 242
Tel. 03871 722-5191
E-Mail: dreger-riedel@kreis-lup.de

Bereich Amt Grabow

ohne Stadt Grabow
(aber mit Ortsteilen)

Frau M. Dreger-Riedel
Raum C 242
Tel. 03871 722-5191
E-Mail: dreger-riedel@kreis-lup.de

Stadt Grabow
(ohne Ortsteile)

Frau Dreger-Riedel
Raum C 242
Tel. 03871 722-5191
E-Mail: dreger-riedel@kreis-lup.de

Bereich Amt Hagenow-Land


Frau N. Krueger
Raum C 238
Tel. 03871 722-5187
E-Mail: krueger@kreis-lup.de

 

Bereich Amt Ludwigslust-Land

ohne Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz

Frau D. Reuter
Raum C 246
Tel. 03871 722-5180
E-Mail: reuter@kreis-lup.de

Gemeinden: Rastow, Wöbbelin, Uelitz

Frau M. Dreger-Riedel
Raum C 242
Tel. 03871 722-5191
E-Mail: dreger-riedel@kreis-lup.de

Bereich Amt Stralendorf


Frau M. Waldheim
Raum C 249
Tel. 03871 722-5182
E-Mail: waldheim@kreis-lup.de

 

Bereich Amt Wittenburg

Gemeinde Wittendörp

Frau M. Waldheim
Raum C 236
Tel. 03871 722-5182
E-Mail: waldheim@kreis-lup.de

Stadt Wittenburg (inkl. Ortsteile)

Frau Voß
Raum C 249
Tel. 03871 722-5197
E-Mail: voss@kreis-lup.de



Bereich Amt Zarrentin

ohne Gemeinden: Gallin, Vellahn

dezentraler Service
Frau Kluth

Tel. 03871 722-9412

Gemeinden: Gallin, Vellahn

Frau Voss
Raum C249

Tel. 03871 722-5197
E-Mail: voss@kreis-lup.de

Bezirkssozialarbeiter/innen Standort Parchim

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Fachgebietsleitung Parchim


Frau Klempert
Fachgebietsleiterin
Standort Parchim
Raum:      430
Tel.: 03871/ 722- 5257
E-Mail: klempert@kreis-lup.de

 

 

 

Bereich Stadt Parchim

Bereich Altstadt, Ziegeleiweg, Ziegendorfer Chaussee u. Vietingshof

Frau Grote

Raum 409
Tel: 03871 722-5173
E-Mail: grote@kreis-lup.de

Ortsteile Dargelütz, Neuhof, Slate, Damm, Neu Klockow, Kiekindemark (nach Buchstaben Nachname)

Frau Scherfke

Raum 410
Tel: 03871 722-5137
E-Mail: scherfke@kreis-lup.de

Bereich Brunnenfeld, Regimentsvorstadt,Südstadt, Weststadt (Karl-Liebknecht-Str, W.-I.-Lenin-Str., Walter-Hase-Str.), Moltkeplatz

Frau Griesbach
Raum 408
Tel. 03871 722-5170
E-Mail: griesbach@kreis-lup.de

Bereich Weststadt und oben nicht genannte Orts- und Stadtteile

Geschwister-Scholl-Str., Hans-Beimnler-Str., Johannes-Dieckmann-Str.; Juri-Gargarin-Ring, Otto-Grotwohl-Str., Otto-Grotewohl-Str., Otto-Nuschke-Str., Rosa-Luxemburgstr., Westring

Frau Griesbach
Raum 408
Tel. 03871 722-5170
E-Mail: griesbach@kreis-lup.de

Bereich Amt Crivitz

Stadt Crivitz, Banzkow, Tramm, Zapel, Friedrichsruhe, Barnin, Bülow, Demen, Pinnow

Frau Dettmann
Raum 426
Tel. 03871 722-5175
E-Mail: dettmann@kreis-lup.de

Dobin am See, Cambs, Leezen, Langen Brütz, Gneven, Raben Steinfeld, Plate, Suckow

Frau Dettmann
Raum 426
Tel. 03871 722-5175
E-Mail: dettmann@kreis-lup.de

Bereich Amt Eldenburg Lübz

Kritzow, Gischow, Kreien, Gehlsbach, Siggelkow, Ruhner Berge (Buchstaben Nachname)

Frau Schatz                                  N,O,P,Q,Y
Tel: 03871/722-5184
E-Mail: schatz@kreis-lup.de

Frau Neumann                              B,D,R,Sch,U,Z
Tel: 03871/722-5169
E-Mail: neumann@kreis-lup.de

Frau Griesbach                             H,I,T,V,W
Tel: 03871/722-5170
E-Mail: griesbach@kreis-lup.de

Frau Dettmann                               A,C,E,F,S
Tel: 03871/722-5175                       
E-Mail: dettmann@kreis-lup.de

Fau Grote                                       G,J,K,L,M,X
Tel: 03871/722-5173
E-Mail: grote@kreis-lup.de

Stadt Lübz, Granzin, Werder, Passow, Gallin-Kuppentin

Frau Grote
Raum 409
Tel. 03871 722-5173
E-Mail: grote@kreis-lup.de

Bereich Stadt/Amt Goldberg-Mildenitz


Frau Heidemann
Raum 404
Tel. 03871 722-5252
E-Mail: heidemann@kreis-lup.de

Bereich Amt Neustadt-Glewe

Frau Schatz
Raum 405
Tel. 03871 722-5184
E-Mail: schatz@kreis-lup.de

Bereich Amt Parchimer Umland

Frau Scherfke

Tel: 03871 722-5137
E-Mail: scherfke@kreis-lup.de

Bereich Amt Plau am See

Frau Schatz
Raum 405
Tel. 03871 722-5184
E-Mail: schatz@kreis-lup.de

Bereich Amt Sternberger Seenlandschaft

Stadt Sternberg, Stadt Brüel,
Kloster Tempzin, Blankenberg

Frau Neumann
Raum 404
Tel. 03871 722-5169
E-Mail: neumann@kreis-lup.de

Kuhlen-Wendorf, Weitendorf, Kobrow, Dabel, Hohen Pritz, Borkow, Mustin, Witzin

Frau Dettmann
Raum 426
Tel. 03871 722-5175
E-Mail: dettmann@kreis-lup.de


Jugendhilfe im Familienrecht

Ansprechpartner/innen

Standort Parchim
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Bereiche:
Parchim, Stadt
Amt Parchimer Umland
Amt Crivitz
Amt Sternberger Seenlandschaft
Amt Goldberg-Mildenitz
Amt Plau am See
Amt Eldenburg Lübz

Standort Ludwigslust
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Bereiche:
Stadt Boizenburg
Stadt Hagenow
Stadt Ludwigslust
Stadt Lübtheen
Amt Boizenburg-Land
Amt Dömitz-Malliß
Amt Grabow
Amt Hagenow-Land
Amt Ludwigslust-Land
Amt Neustadt-Glewe
Amt Stralendorf
Amt Wittenburg
Amt Zarrentin

Herr B. Parlow
Raum 424
Tel. 03871 722-5105
E-Mail: parlow@kreis-lup.de

Bitte suchen Sie sich hier Ihre/n Ansprechpartner/in
aus dem
Bereich Hilfe zur Erziehung

Jugendhilfe im Strafverfahren

Allgemein

Jugendgerichtshilfe ist die Mitwirkung in den Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz.

Gesetzliche Grundlagen dafür sind

§ 52 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und
§ 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).

 

Hintergrundinfo

Jugendgerichtshilfe erfolgt von Amts wegen. Nach der Information über eine begangene Straftat durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft wird der Jugendliche oder Heranwachsende durch das Jugendamt zu einem Gespräch geladen. Im Ergebnis entsteht ein Bericht, in dem die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zum Ausdruck gebracht werden und ein Bild über die Persönlichkeit des Beschuldigten, dessen Entwicklung und Umwelt erstellt wird.

 

Jugendgerichtshilfe - für wen?

Für alle Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Es stellen sich dem oder der Beschuldigten dann häufig folgende Fragen:

Worauf kommt es jetzt an?
Wer erfährt etwas von meinem Strafverfahren?
Wieso läuft überhaupt ein Strafverfahren, man hat mir doch versprochen, mich nicht anzuzeigen?
Bin ich nun vorbestraft?
An wen kann ich mich wenden?
Wie soll ich mich verhalten? usw.

Antworten darauf geben die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Selbstverständlich können sich auch die Eltern der Beschuldigten beraten lassen.
Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es der Jugendgerichtshilfe, auf das Strafverfahren Einfluss zu nehmen. Dabei sind die Sozialarbeiter unabhängig von Jugendgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei. Es ist ihnen wichtig, die Jugendlichen oder Heranwachsenden kennenzulernen, damit sie bei Gericht sagen können, wie das Verfahren abgeschlossen werden soll. In geeigneten Fällen kann angeregt werden, das ein Strafverfahren eingestellt wird (z.B. wenn eine Schadenswiedergutmachung und Aussöhnung mit dem Geschädigten erfolgte). Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, so nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe daran teil.

Jeder Jugendliche und Heranwachsende kann Jugendgerichtshilfe in Anspruch nehmen. Er wird rechtzeitig angeschrieben und darüber informiert. Niemand ist jedoch dazu verpflichtet. Übrigens ist die Tätigkeit der Jugendgerichtshilfe nicht mit der eines Rechtsanwaltes gleichzusetzen.

Ansprechpartner/innen

Jugendgerichtshelferin

Frau A. Groth

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum:      C 239
Telefon:    03871-722-5160
Telefax:    03871-722-77-5160

E-Mail:
groth@kreis-lup.de

Jugendgerichtshelferin

Frau K. Tackmann

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Raum:      427
Telefon:    03871-722-5159
Telefax:    03871-722-77-5159

E-Mail:
tackmann@kreis-lup.de

Jugendgerichtshelfer

Herr H. Boroumand

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum:      C 248
Telefon:    03871-722-5161
Telefax:    03871-722-77-5161

E-Mail:
boroumand@kreis-lup.de

Kinderschutzkoordination

Allgemein

Die Koordination diverser interner und externer Arbeitsbereiche im Kontext kinderschutzrelevanter Aspekte, ist Aufgabe der Kinderschutzkoordination. Hierfür sind neben der internen Weiterentwicklung von kinderschutzbezogenen Analyseverfahren, Handlungskonzepten und Interventionsstrukturen des Fachdienstes Kinder- und Jugendhilfe, vor allem der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Netzwerkes Kinderschutz (vgl. §3 KKG) unerlässlich. Ziele des Netzwerkes sind die fortwährende Klärung der jeweiligen Aufgabenbereiche, die Entwicklung von aufeinander abgestimmten Verfahren sowie die Förderung des Netzwerkes selbst.

Sowohl die thematische Öffentlichkeitsarbeit als auch das Organisieren von themenbezogenen Qualifizierungsangeboten liegen ebenso im Aufgabenbereich der Kinderschutzkoordination.

Gemeinsam verfolgen wir das gesamtgesellschaftliche Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre seelische, geistige und körperliche Entwicklung zu fördern (vgl. §1 KKG).

Bei Fragen zum systemischen Aufbau des Kinderschutzes im Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu Beratungsmöglichkeiten, diversen internen und externen Ansprechpartner*innen sowie bei Anfragen zum Fachaustausch, können sie sich bevorzugt gerne telefonisch, per Mail, per Fax oder auch postalisch an die Kinderschutzkoordination wenden.

Für einen persönlichen Austausch, wird aufgrund der verschiedenen Arbeitsorte um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Sind Sie ein Kind, ein*e Jugendliche*r, Eltern oder Bezugspersonen und brauchen Unterstützung? Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Rückfragen? Dann zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen in den Austausch zu kommen.

Ein anonymer Austausch ist selbstverständlich möglich.


Einfache/Leichte Sprache

Die Kinderschutz-Koordinatorin arbeitet mit vielen anderen Personen daran, dass es Kindern gut geht. 

Sie organisiert dafür auch Arbeitsgruppen und Veranstaltungen.

Auch trifft sie sich zum Beispiel regelmäßig mit Sozialarbeitern, Erziehern und Lehrern. Des Weiteren trifft sie sich mit Ärzten, Beratern, Polizisten und Betreuern.

Gemeinsam unterstützen all diese Personen Kinder und Familien, damit sich Kinder gut entwickeln.

All diese Personen helfen weiter, wenn es mal schwer für ein Kind und die Familie ist.

Wenn Sie Fragen zu den Personen und den Arbeitsgruppen haben, dann können Sie sich gerne an die Kinderschutz-Koordinatorin wenden.

Rufen Sie an oder schreiben Sie der Kinderschutz-Koordinatorin. Auch ist ein persönliches Treffen möglich. Für ein persönliches Treffen machen wir am Besten vorher einen Termin aus.

Bist Du selbst ein Kind oder ein Jugendlicher und brauchst Hilfe?

Dann kannst Du gerne Kontakt zu mir aufnehmen.

Sind Sie eine Mama oder ein Papa und brauchen Hilfe? Machen Sie sich Sorgen um ein Kind, das Sie kennen?

Dann können Sie sich gerne an die Kinderschutz-Koordinatorin wenden.

Ich freue mich, wenn wir uns kennenlernen.

Es ist auch möglich mit der Kinderschutz-Koordinatorin zu sprechen / schreiben, wenn man seinen eigenen Namen oder den Namen der Familie nicht nennen möchte.

Ansprechpartner/in

Frau M. Schär
Raum 426
Tel.: 03871/722 5174
E-Mail: schaer@kreis-lup.de 

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Ansprechpartner/innen

Frau C. Winkler

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum C 251
E-Mail: winkler@kreis-lup.de

Telefonische Erreichbarkeit über die Behördenrufnummer 115

 Frau L. Weise

Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Jugend
Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

Raum C 251
E-Mail: weise@kreis-lup.de

Telefonische Erreichbarkeit über die Behördenrufnummer 115