Wettbewerb Kinder- und jugendfreundliche Gemeinden
Grundgedanke
Kinder- und jugendfreundliche Gemeinden wirken sich positiv auf die Region und deren Entwicklung aus. Offene und interessante Angebote der Kinder- und Jugendarbeit beeinflussen in positiver Weise gesellschaftliche Spannungsherde und können damit dazu beitragen, wirtschaftliche Entwicklungen und das Demokratieverständnis zu fördern. Familien siedeln sich dort an, wo auch ihre Kinder willkommen sind. Jugendliche bauen ihre Zukunft dort auf, wo sie für sich nicht nur berufliche Perspektiven sehen, sondern sie auch in Entscheidungen, die sie betreffen, eingebunden und angehört werden. Wichtig ist natürlich auch das Vorhalten eines akzeptablen Angebotes im Freizeitbereich.
Ziele des Wettbewerbs
Ziel des Wettbewerbs ist es, das Engagement der Gemeinde mit und für die Jugendlichen auszuzeichnen und zur Weiterentwicklung einer kinder- und jugendfreundlichen Gestaltung des Lebensumfeldes auf kommunaler Ebene anzuregen. Der Wettbewerb soll darüber hinaus die Verantwortlichen in den einzelnen Gemeinden miteinander bekannt machen und damit zur überregionalen Zusammenarbeit anregen sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden fördern und ihnen ein Handlungsfeld für künftige kinder- und jugendpolitische Aktivitäten öffnen.
Teilnehmerkreis
Alle Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim können am Wettbewerb teilnehmen. Die Preisvergabe erfolgt an je 1 Gemeinde in 4 Kategorien mit
- Gemeinden bis 500 Einwohnern,
- Gemeinden von 501 bis 1000 Einwohnern,
- Gemeinden von 1001 bis 2500 Einwohnern,
- Gemeinden ab 2501 Einwohnern
Ausschreibungszeitraum
Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt die Vergabe der Auszeichnung „Kinder- und jugendfreundliche Gemeinde“, unterteilt in 4 Kategorien. Der Ausschreibungszeitraum beginnt mit Veröffentlichung des Ausschreibungstextes im Landkreisboten und auf der Homepage des Landkreises Ludwigslust-Parchim und endet am 31. August 2025. Die Bewerbungsunterlagen sind mit dem beigefügten Bewerbungsbogen in schriftlicher oder elektronischer Form an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Frau Gnadke, Fachdienst Jugend einzureichen.
Bewertung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß den Bewertungskriterien durch eine Jury. Die Jury bilden der Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit sowie der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Preise und Auszeichnungen
Die Auszeichnung besteht aus einer Urkunde und dem Preisgeld für die Siegergemeinden. Das Preisgeld soll zweckgebunden für neue kinder- und jugendfreundliche Projekte verwandt werden. Das Preisgeld beträgt insgesamt für vier Kategorien 6000 Euro und wird von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim bereit gestellt.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen inklusive Bewerbungsbogen “Kinder- und jugendfreundliche Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim“ sind an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Fachdienst Jugend, Frau Britta Gnadke, Postfach 16 02 20, 19092 Schwerin bis 31. August 2025 zu senden.
Ansprechpartner für Rückfragen ist: Frau Gnadke: Mitarbeiterin Fachdienst Jugend, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Tel.: 03871 722-5150