Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen. Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin, ein Betreuer bestellt wird.
Das eigentlich erklärte Ziel des Betreuungsrechts ist es, Betreuungen zu vermeiden, zumindest aber den Verfahrensaufwand zu verringern. Es gilt der Grundsatz „so viel Betreuung wie nötig, und so wenig wie möglich“. Soweit eine Betreuung zu verhindern ist, zum Beispiel durch formlose Hilfe, Einschaltung anderer Dienste oder auch die Erteilung von Vollmachten, hat dies Vorrang.
Aufgaben der Betreuungsbehörde:
• Unterstützung der Amtsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
(Sachverhaltsermittlungen, fachliche Stellungnahmen, Prüfung der
Betreuereignung, Vorführungen und Zuführungen)
• Informationen über (Vorsorge-) Vollmachten und Betreuungsverfügungen
• Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten
• Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
• Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
• Bedarfsermittlung und Planung für ein ausreichendes Angebot an Berufsbetreuern
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie:
• sich über die Möglichkeiten für den Fall informieren wollen, dass Sie selbstIhre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln können.
• allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen.
• Sie selbst ein Interesse daran haben, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen oder beruflich Betreuungen zu führen, wir informieren Sie unverbindlich.