Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes bieten Beratung, Betreuung und Begleitung für Menschen, die unter seelischen Belastungen und psychischen Erkrankungen leiden und deren Angehörige im Rahmen der Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention an. Die Gespräche sind vertraulich und kostenfrei. Das Hilfeangebot richtet sich vor allem an erwachsene Menschen (ab dem 18. Lebensjahr). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Sie können sich zum Beispiel an uns wenden, wenn Sie:
• sich in einer Krise befinden oder das Gefühl haben, mit Ihren Problemen nicht mehr fertig zu werden
• so verzweifelt sind, dass Sie so nicht mehr weiterleben wollen
• unter starken Ängsten oder Depressionen leiden
• Dinge wahrnehmen (hören, sehen, spüren …), die andere Menschen nicht sowie Sie wahrnehmen
• in psychiatrischer Behandlung sind oder waren und weitere (auch soziale) Beratung suchen
• im Umgang mit einem psychisch kranken Menschen nicht mehr weiterwissen
• aufgrund zunehmender Vergesslichkeit den Alltag nicht mehr bewältigen können
• Probleme mit Alkohol, Drogen oder anderen Suchtmitteln haben
Leistungsspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes:
• fachkundige Beratung und Informationen über Hilfs- und Behandlungsmöglichkeiten
• Unterstützung im psychiatrischen Notfall oder Krisensituationen
• Vermittlung in andere Einrichtungen oder an Fachleute, die Ihnen helfen können
• Vermittlung und Koordination ambulanter Hilfen, die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen
• Organisation von Hilfen vor, während und nach einer ambulanten oder stationären Behandlung
• Informationen über weiterführende Behandlungs- und Therapieangebote
• Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
• Hilfestellung im Rahmen der Sozialgesetze (z. B. Eingliederungs- und Rehabilitationshilfen)
• Hausbesuche bei Bedarf
Psychologische/ psychotherapeutische Beratung im Sozialpsychiatrischen Dienst
Vorrangige Ziele der Beratung von Betroffenen und Angehörigen sind die Vermittlung von Kenntnissen über die vorliegende Erkrankung, Durchführung psychologischer Diagnostik, Information über Behandlungsmöglichkeiten sowie über weitere Hilfen, die Förderung der Behandlungsmotivation, weiterhin der Abbau von Berührungsängsten und von Stigmatisierung.
Weitere Ziele sind Vermeidung und Linderung psychischer Krisen und Unterstützung des Erhalts oder der Wiedererlangung sozialer Integration, sowie Vermeidung eines erhöhten Hilfebedarfs. Dabei sind der Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit durch Aktivierung noch erhaltener persönlicher Ressourcen von besonderer Bedeutung („Hilfe zur Selbsthilfe“).
Übergeordnete Ziele sind, die Betroffenen wieder in die medizinischen Versorgungssysteme einzugliedern (Therapievermittlung, ambulant, teilstationär, stationär) und die Installation weiterer Hilfen zu ermöglichen (vor allem Eingliederungshilfe gemäß SGB XII).