Vorlesen
Inhalt

Informationen zum Eichenprozessionsspinner


Im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird es in diesem Jahr keine Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner (EPS) aus der Luft geben. Die Kontrolldaten aus dem vergangenen Jahr haben ergeben, dass zwar örtlich Bekämpfungsaktionen erforderlich sind, das Ausmaß aber eine große Aktion aus der Luft nicht rechtfertigt, berichtet Dr. Ute Siering, Leiterin des Fachdienstes Gesundheit des Landkreises. Die genaue Bestandsbeobachtung und die Zusammenarbeit aller Beteiligten bleibt bestehen, sodass anlassbezogen bodengestützte Maßnahmen erfolgen können.

Nach wie vor werden die Registrierung der Vorkommen von Eichenprozessionsspinnern im Geodatenportal des Landkreises und ein wissenschaftliches Monitoring durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gesundheit weitergeführt. Die Entscheidung über entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen im nächsten Jahr erfolgt im Spätsommer.

Zuletzt wurden im vergangenen Jahr in Teilen des Landkreises Ludwigslust-Parchim Hubschrauberflüge zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt. Bei guten Einsatzbedingungen wurden im Mai 2023 etwa 80 Kilometer stark mit EPS-Raupen befallene Eichenalleeabschnitte mit einem Biozid behandelt. Das entspricht einer Fläche von rund 240 Hektar.

EPS-Bekämpfungsmaßnahmen aus der Luft oder vom Boden aus dienen der Abwehr gesundheitlicher Gefahren, die durch sogenannte Brennhaare ausgelöst werden können. Diese mikroskopisch kleinen Härchen werden von den Eichenprozessionsspinner-Raupen zu Hunderttausenden gebildet und können durch Wind mehrere hundert Meter weit verfrachtet werden. Die häufigsten Krankheitserscheinungen sind stark juckende allergische Haut-Reaktionen sowie Entzündungen der Augen/Bindehaut oder der oberen Atemwege.

Bei Fragen rund um das Thema Eichenprozessionsspinner können sich Bürgerinnen und Bürger an die Hotline des Landkreises (Behördenruf 115) wenden.

Eine Auswahl von Bekämpfungsfirmen finden Sie hier.

Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von Arbeiten im Umfeld von mit Eichenprozessionsspinnern befallenen Eichen

Was sind Eichenprozessionsspinner?

Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoae prozessionea) sind unscheinbare Schmetterlinge, dessen Raupen sich an den Blättern von Eichen entwickeln. Seit mehreren Jahren entwickeln sich die Tiere teilweise massenhaft und treten dadurch als Gesundheits- und Pflanzenschädlinge auf. Ihren Namen erhielten die Falter aufgrund der Gewohnheit der Raupen in breiten Bändern (Prozessionen) zwischen Gespinstnestern und Eichenkronen hin und her zu laufen.

Weshalb ist der Eichenprozessionsspinner ein Gesundheits-Problem?

Ab dem 3. Larvenstadium bilden die Raupen winzige mit Widerhaken versehene Brennhaare aus. Diese nur 0,1–0,2 mm langen Härchen können nach Kontakt mit der Haut, den Augen oder durch Einatmen verschiedene Krankheitssymptome auslösen. Die häufigsten Reaktionen sind:

  • stark juckende Hautentzündungen (Raupenhaardermatits), in Form von Rötungen, Bläschen oder Quaddeln, seltener kommt es zu
  • Entzündungen der Augen oder
  • der oberen Luftwege. Teilweise treten auch
  • unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Schwindel, Müdigkeit oder Fieber auf. In sehr seltenen Fällen kommt es zu einem allergischen Schock.

Auf welchen Zeitraum erstreckt sich die Gefährdung?

Der akute Gefährdungszeitraum beginnt ab etwa Ende Mai, wenn die EPS-Raupen das 3. Stadium erreicht haben und Brennhaare ausgebildet werden. Die Häutungsreste (und damit auch die Härchen) verbleiben in den Gespinstnestern. Da diese recht haltbar sind und die Brennhaare mehrere Jahre biologisch aktiv bleiben, erstreckt sich die Gefährdung bis in den Herbst hinein. Auch ältere Gespinstnester (zum Beispiel aus dem Vorjahr) bleiben deshalb eine mögliche Gefahrenquelle.

Wie erfolgt die Exposition?

Die Brennhaare können durch direkten Kontakt mit den Raupen oder den Gespinstnestern aufgenommen werden. Aufgrund der geringen Größe der Härchen werden diese aber auch über die Luft verfrachtet und kontaminieren so die Umgebung befallener Eichen. Alle Arbeiten, die zur Aufwirbelung der Brennhaare führen können, zum Beispiel Mäh- oder Holzpflegearbeiten sollten deshalb in betroffenen Arealen unterbleiben.

Wer ist gefährdet?

Beruflich gefährdet sind alle Beschäftigten, die in befallenen Arealen im Freien tätig sind: z.B. in der Land- und Forstwirtschaft, in Landschaftspflegebetrieben, Straßenmeistereien oder Gemeinden, in Freizeiteinrichtungen (Campingplätze, Schwimmbäder) oder Einsatzkräfte (zum Beispiel Feuerwehr).

Wie können Eichenprozessionspinner bekämpft werden?

Aufgrund der Biologie des EPS bieten sich zwei Bekämpfungsmethoden an:

  • Vorbeugende Behandlung mit Insektiziden (vor dem 3. Larvenstadium)
  • Mechanische Entfernung von Nestern und Raupen als Akutmaßnahme (Absaugen, Abnehmen)

Aufgrund der mit der Bekämpfung verbundenen Gefahren, sollten Maßnahmen gegen EPS nur durch spezialisierte Fachfirmen durchgeführt werden.
Weitere Angaben und Details zur Biologie, Gesundheitsgefahren und Bekämpfungsmöglichkeiten finden Sie unter folgendem Link: http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=58738

Allgemeine Schutzmaßnahmen

  • Grundsätzlich sind die Beschäftigten bei Auftreten der Raupen über die Gefährdung und notwendige Schutzmaßnahmen zu unterrichten
  • Befallene Gebiete sollten während der Raupen- und Puppenperiode (Ende Mai bis Ende September) gemieden und Garten, Holz- und Pflegearbeiten möglichst verschoben werden
  • Öffentliche Bereiche sind zu kennzeichnen, oder abzusperren
  • Raupen und Gespinstnester nicht berühren, Haut- und Augenkontakt vermeiden
  • Raupen und Gespinste nicht Abflammen oder mit Wasser vom Baum spritzen, dadurch werden Raupen und Härchen weiter verteilt

Maßnahmen nach Kontakt oder Kontamination

  • Kleidung wechseln und getragene Kleidung gründlich waschen
  • Haut und Haare gründlich waschen, duschen
  • Augen mit viel Wasser spülen (zum Beispiel Augenspülflasche, besser: Trinkwasserleitung)
  • Bei Beschwerden Arzt aufsuchen und diesen über EPS- Kontakt informieren
  • Bei schweren allergischen Reaktionen mit Asthma und Atemnot Rettungsdienst bzw. einen Notarzt verständigen
  • Juckende Hautstellen mit geeigneten Salben beruhigen, nicht aufkratzen (Infektionsgefahr!)

Spezielle Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Umfeld befallener Bäume und akuten Bekämpfungsmaßnahmen zur Beseitigung von Raupen und Gespinsten

Bei Arbeiten am und unter befallenen Eichen sind folgenden Maßnahmen einzuhalten:

  • Verbot von Alleinarbeit
  • Vor Betreten der Bereiche ist geeignete persönliche Schutzausrüstung anzulegen:
  • Körperbedeckende Arbeitsschutzkleidung mit dicht schließender Kapuze (zum Beispiel Einweganzug),
  • Stiefel oder Einwegüberziehstiefel,
  • Schutzhandschuhe mit langer Stulpe,
  • Augenschutz (zum Beispiel enganliegende Schutzbrille mit Seitenschutz),
  • Atemschutz in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeit (zum Beispiel Vollmaske mit FFP 2 Filter)
  • Nach Beendigung der Tätigkeiten die persönliche Schutzausrüstung an dafür vorgesehenen Stellen ablegen.
  • Einwegmaterialien in stabile, verschließbare Müllsäcke überführen und einer geeigneten Entsorgung (zum Beispiel Verbrennung) zuführen.
  • Anschließend sind eventuell kontaminierte Hautareale und die Haare gründlich zu waschen.
  • Alle Gerätschaften und wieder verwendbare Gegenstände und Materialien mit viel Wasser reinigen, so dass keine Härchen haften bleiben.
  • Das Abwasser im Kanalnetz entsorgen, nicht versickern lassen, da ansonsten eine starke Konzentration der Härchen auftreten kann.

Die Zuständigkeit für Arbeitsschutzmaßnahmen liegt beim:

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Friedrich-Engels-Platz 5 – 8
18055 Rostock 

Ansprechpartnerin:
Frau M. Höppner
Marita.Hoeppner@lagus.mv-regierung.de
Tel.: 0385 588-59373
Internet: www.lagus.mv-regierung.de

Schutz vor einer Gefährdung durch Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners

Der Eichenprozessionsspinner, ein Nachtschmetterling, umgangssprachlich auch Motte genannt, fliegt von Ende Juli bis Anfang September. Ein Weibchen legt im oberen Kronenbereich der Eichen 100 bis 200 ca. 1 mm große Eier ab. Die Raupen schlüpfen Anfang Mai und häuten sich bis zur Verpuppung 5 - 6 mal. Mit jeder Häutung wird das Raupennest (Gespinstnest) vergrößert.
Ab dem 3. Larvenstadium, Anfang bis Mitte Mai (je nach Witterung) werden die Brennhaare (Gifthärchen) die den Giftstoff Thaumetopoein enthalten, entwickelt. Der Kontakt mit diesen Brennhaaren kann zu unterschiedlichen Beschwerden führen (Hautreaktionen, Entzündungen von Augenbindehaut und Auge, Entzündung der oberen Luftwege, mitunter auch asthmaartige Symptome und sogar Auslösung von allergischen Schockreaktionen).

Um dieses zu verhindern werden folgen Vorsichtsmaßnahmen empfohlen:

  • meiden der Umgebung von befallenen Bäumen
  • Raupen und deren Nester (Gespinste) nicht berühren
  • empfindliche Hautbereiche (Nacken, Hals, Unterarme) mittels Kleidung schützen
  • keine Durchführung von Holzernte- und Pflegemaßnahmen, wenn Raupennester erkennbar sind
  • wegen der gesundheitlichen Belastung ist die Beseitigung der Raupen und deren Nester nur von Fachleuten mit spezieller Arbeitstechnik durchführen zu lassen (mechanische Bekämpfung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln)

Wenn es zu einem Kontakt gekommen ist

  • schnellstmöglich nach Hause gehen und Kleidung ablegen und ein Duschbad mit Haarreinigung nehmen, Kleidung in der Waschmaschine waschen
  • betroffene Haustiere und genutzte Kraftfahrzeuge sollten ebenfalls in die Reinigungsmaßnahmen einbezogen werden
  • sollte sich der Verdacht des Kontaktes durch ersten Juckreiz auf der Haut bestätigen, dann auf diese Stellen einen Klebestreifen o. ä. auf die Haut drücken und sofort ruckartig abziehen (durch das Kratzen werden die Härchen in die Haut transportiert und es kann zur Bildung von Quaddeln und Bläschen kommen)
  • Beim Ernten von Obst und Gemüse oberhalb der Erdoberfläche unter bzw. in der Nähe von befallenen Bäumen sollten empfindliche Hautbereiche und die Hände geschützt werden. Dieser Schutz ist erst nach der Reinigung des Erntegutes abzulegen und zu reinigen bzw. mit dem Hausmüll zu entsorgen.

Gefahren für Haus- und Nutztiere, Tiere mit besonderer Gefährdung Weidetiere und Raufutter verzehrendes Vieh, v.a. Pferde und Rinder:

  • plötzliche Schwellungen im Bereich der Nüstern bzw. des ganzen Maules, nach kurzer Zeit Ausdehnung auf gesamten Kopfbereich
  • bei Rauhfutter von Wiesen in der Nähe befallener Eichen und Aufnahme von Gifthaaren im Heu : Magenschleimhautentzündungen und wie oben

Vorsichtsmaßnahmen:

  • Weideabstand zu Befallseichen von mindest. 500 m
  • Meidung der Befallsareale durch Reiter und Pferd
  • Keine Raufuttergewinnung von wiesennahen Befallsarealen

Streunende Hunde und Katzen, Jagdhunde, Hunde mit ihren Spaziergängern:

  • Kontaktdermatitis: juckende Rötungen in der Leistengegend
  • Asthmatische Reaktionen
  • Erbrechen weißen Schaums, persitierende Schluckbeschwerden
  • Makroglossie (teilweise oder vollständige Vergrößerung der Zunge)
  • Starke Schwellungen im Kopfbereich
  • Nekrotisierende Glossitis (Entzündung der Zunge)

Vorsichtsmaßnahmen:

  • Meidung der Befallsareale, Hauptgefährdungszeit Mai – Spätherbst
  • Bei Verdacht umgehend Tierarzt konsultieren, neben Symptomschilderungen auch Angaben über Aufenthalt des Tieres in der letzten Zeit machen
  • Heilung erkrankter Tiere bei rechtzeitig entsprechender tierärztlicher Therapie

EPS-Bekämpfungsmaßnahmen vom Boden

Bei der Bekämpfung vom Boden aus werden Nebelgeräte für ein zielgenaues Aufbringen des Bekämpfungsmittels eingesetzt. Bei diesem Verfahren ist der enge Zeitrahmen für einen wirksamen Bekämpfungserfolg ausschlaggebend. Eine bodengestützte Biozidmaßnahme ist allerdings zu langwierig um als Alternative für alle betroffenen Alleeabschnitte des Landkreises in Betracht zu kommen.
In den Ortschaften werden die Einsätze von den Ämtern und Städten koordiniert.

Das mechanische Absaugen der Nester der Raupen kann erst durchgeführt werden, wenn diese bereits ausgebildet sind. Zu diesem Zeitpunkt haben die Larven schon Brennhaare ausgebildet und stellen somit eine Belastung für die Bevölkerung dar.

Wer befallene Bäume auf seinem Privatgrundstück oder anderweitig entdeckt, kann sich an das örtlich zuständige Ordnungsamt wenden.

Für die Behandlung privater Bäume trägt der Grundstückseigentümer die Kosten.

Da die gesundheitlichen Gefahren durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners nicht zu unterschätzen sind, sollte nicht versucht werden, die Nester oder einzelne Raupen zu entfernen.

Pressemitteilungen