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Fachdienst Gesundheit

Der Fachdienst 53 – Gesundheit - ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Der öffentliche Gesundheitsdienst – kurz ÖGD – bezeichnet die Organisation von Dienststellen auf allen Ebenen der Verwaltung, die der Aufrechterhaltung und der Förderung der Gesundheit der Gemeinschaft, also der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland, dienen. Die gesetzlichen Grundlagen, die den Rahmen des ÖGD bilden, sind sehr vielfältig. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen ist oftmals die Aufgabe der kommunalen Verwaltung.

Der Fachdienst Gesundheit nimmt diese Aufgaben als untere Gesundheitsbehörde wahr und schützt die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren, beugt der Entwicklung von Krankheiten vor und fördert die Gesundheit der Gemeinschaft und jedes Einzelnen.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist der Fachdienst Gesundheit in fünf unterschiedliche Fachgebiete unterteilt. Jedes für sich, ist für unterschiedlichste Aufgaben zuständig


Fachgebiete

Amtsärztlicher Dienst/Verwaltung

Amtsärztlicher Dienst

Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes ist es, für Personen über 18 Jahren auf Anordnung von Behörden und Institutionen amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Stellungnahmen entsprechend gesetzlicher Vorschriften durchzuführen.

Leistungsspektrum des Amtsärztlichen Diensts:

  • Begutachtung im Beamtenrecht: Verbeamtungsuntersuchungen, Kurnotwendigkeiten, Dienstfähigkeitsuntersuchungen
  • Untersuchungen bei Prüfungsunfähigkeit und Sportbefreiungen
  • Untersuchungen für Gerichte: Haftfähigkeit, Vernehmungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Abstammungsgutachten, Abstinenznachweis

Kontakt

  1. Jeannine Brüning

    Garnisonsstraße 1
    19288 Ludwigslust

  2. Katrin Kaleita

    Putlitzer Straße 25
    19370 Parchim

Verwaltungsservice

Das Fachgebiet Verwaltung ist zuständig für die Medizinalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Unter die Medizinalaufsicht fallen unter anderem die Überwachung selbstständiger Personen in einem Beruf des Gesundheitswesens sowie die Anerkennung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage. Zudem koordiniert das Fachgebiet den Einsatz von Familienhebammen, welche auf Antrag stark belastete Familien begleiten und beraten können. Auch die Förderung von Vereinen und Verbänden im Rahmen der Schwangerschaftsberatung und der rechtlichen Betreuung gehören zu den Aufgaben des Fachgebiets. Des Weiteren werden Todesbescheinigungen erfasst und internationale Leichenpässe ausgestellt. Das Fachgebiet befasst sich auch mit der Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung.

Leistungsspektrum des Fachgebiets Verwaltung:

  • Medizinalaufsicht: Überwachung von selbstständigen Personen, welche in einem Beruf des Gesundheitswesens tätig, Anerkennung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage 
  • Koordinierung von Familienhebammen
  • Förderung von Vereinen und Verbänden: Schwangerschaftsberatungsstellen und Betreuungsvereine können ihre Anträge im Fachdienst Gesundheit stellen
  • Erfassen der Todesbescheinigungen und Erstellung von internationalen Leichenpässen
  • Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichtserstattung

Kontakt

Gabriele Schriefer

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst führen die Schuleingangsuntersuchungen sowie Reihenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen durch. Daneben werden Beratungen und bei Bedarf Untersuchungen angeboten, wenn es Sorgen im Bereich der kindlichen Entwicklung gibt. Auf Antrag werden auch Begutachtungen vorgenommen und Atteste erstellt.

Leistungsspektrum des Kinder- und Jugendärztlichen Diensts:

  • Schuleingangsuntersuchungen und Reihenuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder bis 6 Jahre
  • Kinder- und Jugendärztliche Gutachten und Zeugnisse
  • Impfberatung/ Durchführung von Schutzimpfungen

Kontakt

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Zahnärztlicher Dienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zahnärztliche Dienstes des Landkreises Ludwigslust-Parchim beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches.

Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch. Das Ziel ist es  Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach Paragraph 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Leistungsspektrum des Zahnärztlichen Dienstes:

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
  • Gruppenprophylaxe der 3- bis 12-Jährigen
  • Intensivprophylaktische Maßnahmen für Kariesrisikogruppen
  • Amtszahnärztliche Gutachten und Stellungnahmen
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Beratung und Multiplikatorenschulung zu Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches
  • Organisation und Mitwirkung in der Kreisarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege


Kontakt

Zahnärztlicher Dienst

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Hygiene/Infektionsschutz

Das Fachgebiet Hygiene/Infektionsschutz umfasst die gesundheitliche und umweltmedizinische Beratung. Es werden Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt sowie Stellungnahmen zu Bauvorhaben  erstellt.

Die hygienische und gesundheitsrechtliche Überwachung von Einrichtungen, Trinkwasseranlagen und Einrichtungen des Badewesens sowie die Arzneimittelüberwachung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereiches. Meldepflichtige Krankheiten werden erfasst und bekämpft.

Leistungsspektrum der Hygiene/ Infektionsschutzes

  • Hygienische Überwachung von Trinkwasseranlagen
  • Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Schutz vor Legionellen
  • Badestellen - Überwachung von öffentlichen Badegewässern und Badebecken
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Tuberkuloseberatung
  • Umweltmedizinische Beratung

Kontakt

Hygiene/Infektionsschutz

Sozialpsychatrischer Dienst und Betreuungsbehörde


Sozialpsychatrischer Dienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes bieten Beratung, Betreuung und Begleitung für Menschen, die unter seelischen Belastungen und psychischen Erkrankungen leiden und deren Angehörige im Rahmen der Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention an. Die Gespräche sind vertraulich und kostenfrei. Das Hilfeangebot richtet sich vor allem an erwachsene Menschen (ab dem 18. Lebensjahr). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Leistungsspektrum des Sozialpsychiatrischen Dienstes:

  • fachkundige Beratung und Informationen über Hilfs- und Behandlungsmöglichkeiten

  • Unterstützung im psychiatrischen Notfall oder Krisensituationen

  • Vermittlung in andere Einrichtungen oder an Fachleute, die Ihnen helfen

  • Vermittlung und Koordination ambulanter Hilfen, die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen

  • Organisation von Hilfen vor, während und nach einer ambulanten oder stationären Behandlung

  • Informationen über weiterführende Behandlungs- und Therapieangebote

  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

  • Hilfestellung im Rahmen der Sozialgesetze (zum Beispiel Eingliederungs- und Rehabilitationshilfen)

  • Hausbesuche bei Bedarf

Kontakt

  1. Ansprechpartner Sozialpsychatrischer Dienst

    Die passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind unter MEHR INFOS UND ANSPRECHPARTNER verlinkt.

  2. Marko Schmidt

    Fachgebietsleiter Sozialpsychatrischer Dienst und Betreuungsbehörde

  3. Sandra Danckert

    Koordinatorin Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsbehörde

Mehr Infos und Ansprechpartner

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Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen. Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin, ein Betreuer bestellt wird.

Aufgaben der Betreuungsbehörde:

  • Unterstützung der Amtsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren:

      Sachverhaltsermittlungen, fachliche Stellungnahmen,

      Prüfung der Betreuereignung, Vorführungen und Zuführungen

  • Informationen über (Vorsorge-) Vollmachten und Betreuungsverfügungen

      Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten

  • Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten
  • Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
  • Bedarfsermittlung und Planung für ein ausreichendes Angebot an Berufsbetreuern


Kontakt

  1. Ansprechpartner, Dokumente und Infos

    Sie finden den Link weiter unten bei mehr Infos und Ansprechpartner

  2. Marko Schmidt

    Fachgebietsleiter Sozialpsychatrischer Dienst und Betreuungsbehörde

  3. Sandra Danckert

    Koordinatorin Sozialpsychiatrischer Dienst und Betreuungsbehörde

Mehr Infos und Ansprechpartner

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Psychiatriekoordination

Nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychischkrankengesetz–PsychKG M-V) nimmt der Psychiatriekoordinator/ die Psychiatriekoordinatorin die Koordinations- und Steuerungsaufgaben in der Versorgung psychischer und suchtkranker Menschen im Landkreis Ludwigslust- Parchim wahr.

Menschen mit einer psychischen Erkrankung sollen die Möglichkeit bekommen, auf ein individuell abgestimmtes und angemessenes Hilfeangebot zurückgreifen zu können. Dies setzt eine gute Zusammenarbeit der in der Versorgung tätigen Einrichtungen voraus.

Kontakt

Kathrin Eisentraut

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe beruflich mit Lebensmitteln zu tun und benötige eine Infektionsschutzbelehrung. Was tun?

Sie können einen Termin zur Belehrung beim Fachdienst Gesundheit vereinbaren. Näheres finden Sie hier.

 Bitte bringen Sie zum Termin einen Personalausweis oder Reisepass mit.

Wo kann ich mich als Erwachsener impfen lassen?

Am 2. November 2023 bietet der amtsärztliche Dienst offene Impfsprechstunden an.

Hier kann die jährliche Grippeschutzimpfung sowie die  COVID-19-Impfung erfolgen. Die Kreisverwaltung in Parchim bietet am 2. November von 8 bis 13 Uhr

die Möglichkeit der Impfung an. In Ludwigslust am Standort der Kreisverwaltung ist dies von 8 bis 12 Uhr möglich. Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit.

Zudem werden Impfungen von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen.

Für reisemedizinische Beratung und Impfungen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.