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Haushalt des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Man kann nur ausgeben, was man auch besitzt.

Eigentlich ist es ganz einfach: Man kann nur ausgeben, was man auch besitzt. Gut beraten ist, wer seine finanzielle Situation überblickt, Einzahlungen und Auszahlungen gegenüberstellt und ausgleicht, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Neben den rein finanzwirksamen Vorgängen sind auch der Vermögensverzehr in Form von Abschreibungen sowie sonstige Ressourcenverbräuche den Erträgen gegenüber zu stellen. Nur so kann langfristig das Vermögen des Landkreises für künftige Generationen erhalten und die Erfüllung der kreislichen Aufgaben dauerhaft gesichert werden. Daneben müssen die erforderlichen Investitionen finanziert werden. So betrachtet ergeht es dem Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht anders als privaten Haushalten oder privatwirtschaftlichen Unternehmen. 

Die Altkreise Ludwigslust und Parchim bedienten sich schon seit dem Jahr 2010 hierfür der kommunalen Doppik. Damit hatten sich die beiden Landkreise zusammen mit dem damaligen Landkreis Nordwestmecklenburg als die einzigen Frühstarter von damals 12 Landkreisen den Herausforderungen des neuen Rechnungssystems gestellt. Ähnlich den privaten Unternehmen wird in Anlehnung an die Gewinn- und Verlustrechnung eine Ergebnisplanung aufgestellt, in der alle Erträge und Aufwendungen ihren Niederschlag finden. Die Liquiditätsplanung wird über den Finanzhaushalt sichergestellt, der alle Ein- und Auszahlungen getrennt nach Entstehung und Verwendung für laufende Ein- und Auszahlungen, für Investitionen sowie für Finanzierungsvorgänge (Kreditaufnahmen und Tilgung) darstellt. Die Haushaltswirtschaft ist dabei von der gesetzlichen Zielvorgabe des Haushaltsausgleiches geprägt. Die Gestaltung des kommunalen Haushaltes, als in Zahlen gegossene Politik, ist dem Kreistag vorbehalten. Das Budgetrecht ist hierbei ein Kernelement der kommunalen Selbstverwaltung.

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