Fachdienst Finanzen und Beteiligungen
Mit dem Thema Finanzen ist es eigentlich ganz einfach: Man kann nur ausgeben, was man auch besitzt. Gut beraten ist, wer stets seine finanzielle Situation überblickt, Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt und ausgleicht, um jederzeit die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Neben den rein finanzwirksamen Vorgängen sind auch der Vermögensverzehr in Form von Abschreibungen sowie sonstige Ressourcenverbräuche den Erträgen gegenüber zu stellen. Nur so kann langfristig das Vermögen für künftige Generationen erhalten und die Erfüllung der kreislichen Aufgaben dauerhaft gesichert werden.
So betrachtet, ergeht es dem Landkreis Ludwigslust-Parchim nicht anders als privaten Haushalten oder privatwirtschaftlichen Unternehmen. Er bedient sich dabei wie ein privates Unternehmen der doppelten Buchführung („Kommunale Doppik“).
Die Querschnittsaufgabe „Finanzen“ reicht von der Haushaltsplanung über die laufende Buchführung, Zahlungsabwicklung und Forderungseinzug bis hin zum Jahresabschluss und den Beteiligungen des Landkreises. Im Fachdienst widmen sich diesen Aufgaben die Teams der Kämmerei/ Finanzmanagement/Beteiligungen, der Geschäftsbuchhaltung mit der Anlagenbuchhaltung, der Kreiskasse und des Bereichs Vollstreckung mit dem Vollzugs- und Ermittlungsdienst. Der Fachdienst versteht sich dabei als Berater der Fachdienste, des Verwaltungsvorstandes und des Kreistages in Bezug auf alle finanzielle Angelegenheiten. Er vertritt auch die finanziellen Interessen des Landkreises nach außen.
Dem Fachdienst obliegt in Form des Beteiligungsmanagements weiterhin die Interessenvertretung des Landkreises gegenüber seinen Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften.
Verwaltungsdienste - Allgemeine Informationen
Finanzmanagement
Im Rahmen des Finanzmanagements werden die planerischen Vorgaben für die Finanzwirtschaft, als wesentliches Steuerungsinstrument des Kreistages, begleitet.
Zu den Aufgaben gehören:
- Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
- Ausführung des Haushaltsplans
- Aufstellung der Jahresrechnung
- Angelegenheiten des Finanzausgleichs und der Kreisumlage
- Mittel- und langfristige Finanz- und Investitionsplanung
- Investitionsberatung und -kontrolle
- Kreditwirtschaft
- Spenden, Spendenbescheinigungen
Ziel ist die Sicherung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit des Landkreises.
Zu den Aufgaben gehören außer der Beteiligung des ehemaligen Eigenbetriebes Grundstücksverwaltung Flughafen Parchim die aktive Beteiligungsverwaltung. Erläuterungen zum ehemaligen Eigenbetrieb Flughafen Parchim finden Sie im nächsten Punkt und/oder einen Link zu den aktiven Beteiligungen auf der rechten Randseite.
Rechtsgrundlagen
Haushaltssatzung: (§ 45 Kommunalverfassung M-V)
Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen wird vom Kreistag in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Sie wird vorher in den Ausschüssen eingehend beraten. Entsprechend der Kommunalverfassung M-V und der Hauptsatzung des Landkreises Parchim ist der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hauptverantwortlich. Die beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die Haushaltssatzung im „Landboten“ veröffentlicht. Jeder Bürger kann im angegeben Zeitraum Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen.
Die Haushaltssatzung enthält die wichtigsten Eckdaten für die kreisliche Finanzwirtschaft für das betreffende Haushaltsjahr. Sie begründet die finanzwirtschaftlichen Vorgaben für die Kreisverwaltung in verbindlicher Weise. Ihr wichtigster Bestandteil ist der Haushaltsplan.
Nachtragshaushaltssatzung: (§ 48 Kommunalverfassung M-V)
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans muss der Landkreis in vielen Fällen die Haushaltsansätze für die zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben schätzen. Deshalb können sich bei der Ausführung des Haushaltsplans vielerlei Änderungen ergeben. Wenn diese Abweichungen so gravierend sind, dass sie zu einer völligen Kursänderung gegenüber dem ursprünglichen Haushalt führen, oder wenn der Haushaltsausgleich in erheblichem Umfang gefährdet wäre, schreibt die Kommunalverfassung den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung vor.
Jahresrechnung: (§ 60 Kommunalverfassung M-V)
Die Jahresrechnung weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten wurde. Sie ermöglicht so eine wirksame Kontrolle der Verwaltung durch den Kreistag sowie durch die Prüfungsorgane.
Beteiligungen
Neben den aktiven Beteiligungen wirkt auch noch die frühere Trägerschaft für den ehemaligen Eigenbetrieb Grundstücksverwaltung Flughafen Parchim nach, dessen Abwicklung im Fachdienst Finanzen betreut wird.
Die Grundstücksverwaltung Flughafen Parchim wurde im Jahr 1993 als Eigenbetrieb gegründet, um alle zum Betrieb des Flughafens Parchim notwendigen Grundstücke zu verwalten, dessen Ausbau zu ermöglichen und notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die für den Flugbetrieb notwendigen Flächen mit allen zugehörigen baulichen Anlagen wurden an den Flughafenbetreiber verpachtet bzw. vermietet.
Der Beschluss zur Auflösung und Abwicklung des Eigenbetriebes zum 31.12.2007 erfolgte am 04.10.2007 durch den Kreistag des Landkreises Parchim, so dass sich seit dem 01.01.2008 die Grundstücksverwaltung Flughafen Parchim in Liquidation befindet, die mit dem Jahresabschluss 2010 durch Überführung des Vermögens und der Schulden des Eigenbetriebes in den Hoheitshaushalt seinen formalen Abschluss gefunden hat.
Der Fachdienst Finanzen ist Ansprechpartner hinsichtlich der Erfüllung noch bestehender Verpflichtungen aus der früheren Trägerschaft des Eigenbetriebes. Ebenso bildet er das Bindeglied zur Verwaltung für den neuen Investor zur weiteren Entwicklung des Flughafens.
Geschäftsbuchhaltung
Die in der Geschäftsbuchhaltung zum Bilanzstichtag erfassten Bestände (Vermögen, Rechnungsabgrenzungen, Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Forderungen) werden in der Bilanz, die erfassten Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode in der Ergebnisrechnung und die erfassten Auszahlungen und Einzahlungen eines Haushaltsjahres in der Finanzrechnung dargestellt.
Die Geschäftsbuchhaltung liefert die Datengrundlage für die Aufstellung der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Teilrechnungen sowie zur Durchführung des Plan-Ist-Vergleiches.
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist die Erfassung der Geschäftsvorfälle als integraler Bestandteil der dezentralen Ressourcenverantwortung grundsätzlich dezentral organisiert, sprich dies erfolgt in den Fachdiensten. Bestimmte Aufgaben werden in der zentralen Geschäftsbuchhaltung im Fachdienst Finanzen durchgeführt.
Aufgaben der Geschäftsbuchhaltung:
- Überwachung der Einhaltung der Haushaltsansätze
- Buchung der Geschäftsvorfälle (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen)
- Erfassung und Vormerkung von erteilten Aufträgen
- Prüfung der buchungsrelevanten Daten der Kassenanordnungen
- Bereitstellung der Finanzdaten für die unterjährige Berichterstattung
- vorbereitende Abschlussbuchungen/Abschlussarbeiten
- Bereitstellung der Finanzdaten für die Erstellung des Jahresabschlusses
- Bereitstellung der Daten für die Erstellung der Finanzstatistik
- Anlagenbuchhaltung
Kreiskasse
Vorrangige Aufgaben der Kreiskasse des Landkreises Ludwigslust-Parchim:
- Annahme von Einnahmen
- Leistung von Ausgaben
- wirtschaftl. Verwaltung der Kassenmittel
- Durchführung Mahnverfahren
- Jahresabschluss / Kassenmäßiger Abschluss
Täglich gehen eine Vielzahl von Einzahlungen auf den Konten des Landkreises ein, die von den Buchhalterinnen der Kasse den entsprechenden Forderungen des Landkreises zugeordnet werden.
Für eine korrekte Zuordnung auf den dafür eingerichteten Personenkonten ist es sehr wichtig, dass der Zahlungspflichtige auf dem Überweisungsauftrag die Personennummer (Kassenzeichen/Buchungszeichen) angibt.
Wird die Personennummer nicht oder falsch angegeben, kann die Buchung auf dem betreffenden Personenkonto erst nach Klärung mit zeitlicher Verzögerung erfolgen.
Ist die Zahlung bis zum Fälligkeitstag nicht zugeordnet bzw. geleistet, entsteht Zahlungsverzug.
Der Schuldner wird nach einer kurzen Frist mit dem Hinweis gemahnt, dass bei fruchtloser Mahnung der Rückstand beigetrieben wird.
Der Landkreis hat außer der Annahme von Einnahmen aber auch selbst Zahlungen zu leisten.
In der Ausgabe-Buchhaltung erfolgen die Auszahlungen so, dass der Empfangsberechtigte in der Regel am Fälligkeitstag darüber verfügen kann.
Bankverbindung
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
BLZ: 140 520 00
Kto.-Nr.: 15 100 000 18
IBAN: DE28140520001510000018
BIC: NOLADE21LWL
Bitte geben Sie unbedingt die entsprechende Personennummer (Kassenzeichen/Buchungszeichen) bei Ihrer Überweisung an.
Derzeit wird an einem Projekt der elektronischen Zahlungsmöglichkeiten (wie z. B. PayPal, Direktüberweisung, paydirekt, giropay) gearbeitet.
Barkasse
Im Jahr 2004 wurden die Barkassen im Dienstgebäude Ludwigslust und in der Außenstelle Hagenow durch moderne Kassenautomaten ersetzt.
Auch die Zulassungsstelle in Schwerin wurde Anfang 2006 mit einem Kassenautomaten ausgestattet.
Am Verwaltungsstandort in Parchim werden die Zahlungen seit Januar 2014 durch einen Kassenautomaten getätigt.
An diesen Automaten können Sie einfach und bequem entweder bar oder mit EC-Karte alle Zahlungen an den Landkreis Ludwigslust-Parchim erledigen.
Vollstreckung
Sollten Sie einmal in die Verlegenheit gekommen sein und haben eine Forderung des Landkreises Ludwigslust-Parchim trotz Mahnung nicht bezahlt, wird die Vollstreckung angewiesen, die offenen Forderungen beizutreiben.
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der bereits vorliegenden Informationen werden jeweils geeignete Vollstreckungsmaßnahmen ausgewählt.
Was also nun tun?
Am einfachsten ist es, wenn Sie den Forderungsrückstand des Landkreises gleich nach Vollstreckungsankündigung begleichen. Sollte nach Ankündigung der Zwangsvollstreckung kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, wird der Vollstreckungsbeamte mit der Beitreibung im Außendienst beauftragt. Trifft der Außendienstmitarbeiter Sie nicht an, hinterlässt er in Ihrem Briefkasten eine weitere Pfändungsankündigung und Zahlungsaufforderung. Sie sollten dann den ausgewiesenen Betrag umgehend überweisen oder sich bei Bedarf (z. B. wegen neuer Terminvereinbarung) mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung setzen.
Was passiert, wenn Sie trotz der Besuche des Außendienstes nicht bezahlen?
Dann werden härtere Vollstreckungsmaßnahmen ausgewählt, wie z. B.
- Androhung und ggf. Abnahme der Vermögensauskunft (hier müssen Sie Ihre gesamten Vermögensverhältnisse offen legen),
- Eintragung ins Schuldnerverzeichnis,
- Pfändungen, wie z. B. beim Arbeitgeber oder bei der Bank,
- Antrag auf Erzwingungshaft (bei Bußgeldern),
- Durchsuchen Ihrer Wohnung und Pfändung von Geld oder Gegenständen,
- Pfändung Ihres Fahrzeuges,
- Eintragung von Sicherungshypotheken und Zwangsvollstreckung in Grundstücke.
Alle diese Vollstreckungsmaßnahmen sind mit weiteren nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse durch rechtzeitige Zahlung vermeiden.
Eine Zahlung des Forderungsrückstandes ist derzeit nicht möglich?
Setzen Sie sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und stellen einen Ratenzahlungsantrag. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse beizubringen sind.
Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Die Aufgaben der Vollstreckung nimmt der Landkreis aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft auch für das Amt Crivitz, Amt Parchimer Umland, Amt Sternberger Seenlandschaft, die Stadt Sternberg sowie dem Zweckverband Schweriner Umland wahr.
Folgende benötigten Formulare finden Sie als Link auf der rechten Randseite:
- Antrag auf Stundung von Forderungen
- Vermögensauskunft
- Antrag auf Ratenzahlung.
Bankverbindung
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
BLZ: 140 520 00
Kto.-Nr.: 15 100 000 26
IBAN: DE06140520001510000026
BIC: NOLADE21LWL
Bitte geben Sie unbedingt die Personennummer (Kassenzeichen/Buchungszeichen) bei Ihrer Überweisung an.
Vollzug- und Ermittlungsdienst
1. Vollzugsdienst
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist gesetzlich dazu verpflichtet, Fahrzeuge aus folgenden Gründen zwangsweise stillzulegen:
- fehlender Versicherungsschutz,
- Nichtzahlung der Kfz-Steuern an das zuständige Finanzamt,
- versäumte Ummeldung oder
- wegen technischer Mängel.
Zunächst erhalten Sie Gelegenheit die Stilllegung des Fahrzeuges selbst vorzunehmen bzw. den Grund für die Stilllegung zu beseitigen. Kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen des Landkreises nicht nach, muss das Fahrzeug durch unsere Außendienstmitarbeiter zwangsweise stillgelegt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Unser Außendienstmitarbeiter wird die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges entwerten und die Fahrzeugpapiere einfordern. Für jede erforderliche Anfahrt wird dafür eine Gebühr von 35,60 EUR erhoben.
2. Ermittlungsdienst
Wurde Ihr Fahrzeug geblitzt und ist der Fahrer nicht ohne Weiteres zu ermitteln?
Dann beauftragt die jeweilige Bußgeldstelle den Ermittlungsdienst des Landkreises. Dieser ermittelt den Fahrer durch Befragungen bei Ihnen vor Ort oder auch bei Nachbarn, Arbeitskollegen, Verwandten und Bekannten. Ebenso kann das Einwohnermeldeamt bei der Ermittlung hinzugezogen werden.
Mit Vereinbarung vom 23.11.2006 haben das Jobcenter und der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Vereinbarung zur Durchführung von Ermittlungsaufgaben abgeschlossen. Demnach nimmt das Jobcenter den Fachdienst Finanzen für die Durchführung der Ermittlungsaufgaben im Altkreis Ludwigslust in Anspruch. Die Ermittlungen erfolgen auf Antrag des Jobcenters, da dieses verpflichtet ist, Zweifel vor Entscheidungen über Gewährung von Leistungen nach dem Sozialen Gesetzbuch auszuräumen.
Bei Fragen zum Vollzugs- und Ermittlungsdienst wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Elektronische Rechnung (XRechnung)
Seit dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung („XRechnung“).
Wenn Ihr Unternehmen Lieferungen / Leistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern erbringt, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen.
Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungssteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
- Ausführliche Informationen zur elektronischen Rechnung (XRechnung)PDF-Datei: | 340 kB
Hinweise (Besonderheiten)
XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.
XRechnung ist eine Konkretisierung ("Core Invoice Usage Specification" beziehungsweise "CIUS") der europäischen Norm für elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.