Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz
Die Gewährleistung von abwehrenden Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz) sind die Hauptaufgaben dieses Fachdienstes.
Hierzu zählen insbesondere Planungs-, Koordinations-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis, die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und der ehrenamtlichen Helfer.
Der Fachdienst 38 ist die Schnittstelle zu den ehrenamtlichen Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes (Freiwillige Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter Samariter Bund und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft).
Fachgebiet Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz
Der Bereich des vorbeugenden Brandschutzes ist überwiegend gekennzeichnet durch die Erarbeitung von brandschutztechnischen Stellungnahmen, die Brandverhütungsschauen, die Abnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Beratung zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes.
Brandverhütungsschau
Brand- oder explosionsgefährdete bauliche Anlagen sowie Einrichtungen, in denen während ihrer Nutzung ein größerer Personenkreis in Gefahr kommen kann, sind regelmäßig einer Brandverhütungsschau zu unterziehen. Die Brandverhütungsschau umfasst alle Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken und bei einem Brand eine wirksame Brandbekämpfung und die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut ermöglichen. Brand- und Explosionsgefahren verursachende Mängel sind festzustellen, Ihre Beseitigung anzuordnen und zu überwachen.
Brandschutztechnische Stellungnahmen
Diese Stellungnahmen werden im Rahmen von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren gegeben. Unter anderem wird auf die Problematik der Löschwasserversorgung, der Zufahrtsmöglichkeiten, der Stellflächen, der Angriffswege der Feuerwehr, der Rettungswege, der brandschutztechnischen Ausrüstung und Einrichtung sowie der Sicherung der Einsatzhandlungen der Feuerwehr eingegangen. Ebenfalls erfolgt die Abgabe von Stellungnahmen, wie z.B. bei Großveranstaltungen, Volksfesten und Ausstellungen für die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.
Abnahme brandschutztechnischer Anlagen und Einrichtungen
Vor Inbetriebnahme von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen sind diese abzunehmen. Unter anderem wird die Funktionstüchtigkeit von Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Feuerwehrschließungen überprüft.
Beratung zu Fragen des vorbeugenden Brandschutz
Eine Beratung erfolgt bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes.
Download
- Merkblatt Feuerwehrplan - Stand 01.04.2023PDF-Datei: | 816 kB
- Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) des Landkreises LUPPDF-Datei: | 5.2 MB
- Ansprechpartner - Gebietsaufteilung ab 01.10.2024PDF-Datei: | 680 kB
Abwehrender Brandschutz
Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes stehen die über 220 freiwilligen Feuerwehren in unserem Kreisgebiet im Mittelpunkt.
Brandschutz-Förderrichtlinie
Eine wichtige Funktion ist die Beratung der Gemeinden als Träger des Brandschutzes in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung.
Neben der Beratung erfolgt eine Förderung der Ausrüstung der gemeindlichen Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer.
- Richtlinie zur Förderung des Brandschutzes im Landkreis Ludwigslust-ParchimPDF-Datei: | 163 kB
- Anlage 1 - FördergegenständePDF-Datei: | 190 kB
- Anlage 2 - FörderantragPDF-Datei: | 18 kB
1. Änderung der Brandschutzförderrichtlinie (BrSchFöRL LK LUP vom 15.07.2023)
- 1. Änderung der BrSchFöRL LK LUP v. 15.07.2023PDF-Datei: | 2.2 MB
- Anlage 1 - FördergegenständePDF-Datei: | 390 kB
- Anlage 2 - Muster AntragsformularPDF-Datei: | 229 kB
- Anlage 3 - Muster ZuwendungsbescheidPDF-Datei: | 545 kB
- Anlage 4 - Muster VerwendungsnachweisPDF-Datei: | 272 kB
Link zum elektronischen Antragsverfahren:
Online-Dienstleistung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Feuerschutzsteuer
Eine weitere Aufgabe stellt die Anerkennung der Feuerwehren, deren Einordnung sowie die Überprüfung auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft dar.
Mithin wird im Bereich des abwehrenden Brandschutzes die Zuweisung besonderer Einsatzschwerpunkte erarbeitet sowie Sofortmaßnahmen für Ereignisse mit gefährlichen Stoffen und Gütern in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren ausgearbeitet und beplant.
Antrag auf Erteilung einer Kampfmittelauskunft
Neuregelung: Ab dem 08.01.2024 besteht im MV-Serviceportal die Möglichkeit, eine Kampfmittelbelastungsauskunft online zu beantragen. Diese Option ist kostenlos und Sie erhalten Ihr Ergebnis umgehend. Den direkten Link zur Online-Auskunft finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass auf diesem Weg jedes Flurstück einzeln angefragt werden muss. Die bisherige, kostenpflichtige Auskunft steht weiterhin für Sie beim Munitionsbergungsdienstes M-V zur Verfügung (Bearbeitungszeit ca. 1 Woche).
Hinweis für Firmen: Die Nutzung der Online-Auskunft über das Unternehmenskonto im MV-Serviceportal ist derzeit nicht technisch umgesetzt. Wir empfehlen die Anmeldung mit einem MV-Nutzerkonto.
Die Bearbeitungszeit von Aufträgen zur weiterführenden Prüfung (WfP) nimmt derzeit einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch. Je nach Ergebnis der WfP (Phase A und C1, in Anlehnung an die BFR KMR) muss für die Kampfmittelräumung vor Ort (Phase C2) weitere Zeit eingeplant werden. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig!
Download & Links
Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V)
Feuerwehrtechnische Zentrale
Zu den Aufgaben gemäß des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern des Landkreises Ludwigslust-Parchim gehört die Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale.
Die Feuerwehrtechnische Zentrale LUP (FTZ) befindet sich an den Standorten Hagenow und Dargelütz.
Hier wird ein umfangreicher Service für die gemeindlichen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes des Landkreises angeboten.
Email-Adresse für allgemeine Anfragen an die FTZ:
Ein Schwerpunkt der Aufgaben der FTZ liegt bei der jährlichen fachtechnischen Überprüfung der Feuerwehrfahrzeuge für die Gemeinden des Landkreises. Im Rahmen dieser Termine werden beispielsweise folgende Ausrüstungsgegenstände geprüft und ggf. repariert:
- Tragbare Leitern und Arbeitsplattformen
- Leinen, Seile, Ketten und Anschlagmittel
- Hydraulische Rettungsgeräte und Zubehör
- Pneumatische Rettungsgeräte
- Wasserführende Armaturen und Saugschläuchen
- Ortsveränderliche, elektrische Betriebsmittel
- Feuerlöschpumpen
- Absturzsicherungen
- usw.
Daneben prüft, pflegt und wartet die FTZ an beiden Standorten Atem- und Körperschutzausrüstung und Druckschläuche.
Die Bewirtschaftung dieser Ausrüstungsgegenstände erfolgt größtenteils auf Grundlage öffentlicher Verträge im Rahmen eines Verbundsystems. Hierzu zählt auch ein Netz von Tauschräumen an verschiedenen Orten innerhalb des Landkreises.
In den Tauschräumen könne sich die Feuerwehren nach Einsätzen an 365 Tagen rund um die Uhr im Rahmen einen 1-zu-1-Tausches auf kurzem Weg wieder einsatzbereit machen.
Hier befinden sich unsere Tauschräume (zusätzliche in Planung):
1 |
Tauschraum Hagenow |
2 |
Tauschraum Dargelütz |
3 |
Tauschraum Broock |
4 |
Tauschraum Heiddorf |
5 |
Tauschraum Sternberg |
6 |
Tauschraum Goldberg |
Zum weiteren Leistungsspektrum der Feuerwehrtechnischen Zentrale gehören u.a.:
- Betrieb von Atemschutzübungsanlagen an den Standorten Hagenow und Dargelütz
- Logistische Unterstützung bei Großschadenereignissen
- Bereitstellung von Schaummittelreserven
- Bereitstellung und Unterhaltung von verschiedenen Übungsgeräten
- Funkwerkstatt
- Prüfung Gasmesstechnik
- Reinigung von Einsatzbekleidung
Download:
- 2022_12_13 1.Satzung zur Änderung der Satzung Gebühren FTZPDF-Datei: | 3.6 MB
Ansprechpartner
Fachgebiet Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat als untere Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, Katastrophen vorzubeugen und abzuwehren. Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.
Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden vom Landkreis Ludwigslust-Parchim als untere Katastrophenschutzbehörde in einem integrierten Hilfeleistungssystem wahrgenommen. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur
- Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und
- zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen.
Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an: Katastrophenschutz@kreis-lup.de
Weiterführende Informationen zum Bevölkerungs- und Katastrophenschutz finden Sie -> HIER <-
BOS-Digitalfunk
Das BOS-Digitalfunknetz ist das weltweit größte Funknetz, das auf dem internationalen TETRA-Standard basiert. Mit diesem Funknetz verfügen die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste sowie weiterer Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen über ein modernes und vielseitiges Kommunikationsmittel. Die Technik lässt eine organisationsübergreifende und bundesweite Verständigung zu und vereinfacht somit die Durchführung komplexer Einsatzszenarien - insbesondere auch in Krisenlagen und Katastrophensituationen.
Der Digitalfunk BOS erfüllt wichtige operativ-taktische Anforderungen an eine moderne BOS-Kommunikation. Er zeichnet sich durch eine Vielzahl an technischen Leistungsmerkmalen aus, welche die Einsatzkräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen.
Der Digitalfunk BOS wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen und realisiert. Der Betrieb und die Weiterentwicklung des Digitalfunks BOS erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Zu den Aufgaben des Landkreises gehören die Beschaffung und Reparatur digitaler Endgeräte, die Überwachung des Einbaus sowie die Organisation regelmäßiger Software-Updates der digitalen Endgeräte der Freiwilligen Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und des Rettungsdienstes.
Zu den weiteren Aufgaben gehören der Aufbau und Betrieb des digitalen kreislichen Alarmierungsnetzes.
Allgemeine Anfragen zum Digitalfunk und zur Alarmierung bitte an:
Ansprechpartner
Fachgebiet Ausbildungszentrum
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist das Ausbildungszentrum Brand- und Katastrophenschutz insbesondere für die Qualifizierung aller Feuerwehrmitglieder, die Ausbildung im Fachgebiet des kreislichen Katastrophenschutzes und die Organisation von Übungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes verantwortlich.
Intern ist das Ausbildungszentrum in die Fachbereiche Grundausbildung, Sprechfunk, Atem- und Körperschutz sowie Technik gegliedert. Lehrgänge und Fortbildungen werden in der Regel durch ehrenamtlich bestellte Kreisausbilder an unseren Standorten in Hagenow oder Dargelütz betreut und durchgeführt.
Die Schnittstelle zwischen Ausbildungszentrum, den Verwaltungen, den Feuerwehren, der Landesfeuerwehrschule sowie den Amts- und Kreiswehrführungen bildet dabei das Feuerwehrverwaltungsprogramm FOX112.
Allgemeine Anfragen bitte an: ausbildungszentrum@kreis-lup.de