Fachdienst Bauordnung
Im Fachdienst Bauordnung Straßen- und Tiefbau sind die untere Bauaufsichtsbehörde, die untere Denkmalschutzbehörde und die kreisliche Straßenbaubehörde vereint. Mehr als 120 Kolleginnen und Kollegen arbeiten kontinuierlich daran, Ihre Anliegen und die gesetzlich übertragenen Aufgaben zu erledigen. Bei der Größe des Landkreises und der Vielfalt der Aufgaben wird um Verständnis dafür gebeten, dass nicht alle Themen sofort und an jedem Ort gleichzeitig behandelt werden können. Vorrang hat stets die Abwehr von Gefahren, die von Gebäuden, baulichen Anlagen, Grundstücken und Straßenzuständen ausgehen können.
Während die untere Bauaufsichts- und die untere Denkmalschutzbehörde ihren Dienstort in Ludwigslust haben, sitzen die Kolleginnen und Kollegen der Straßenbaubehörde in der Kreisstadt Parchim. Zur Straßenbaubehörde gehören auch die drei Straßenmeistereien Hagenow (mit Bauhof Vellahn), Ludwigslust und Parchim (mit den Bauhöfen in Crivitz und Lübz).
Gern nehmen wir uns der von Ihnen vorgetragenen Themen an. Während konkrete Anträge zurzeit noch an die Schriftform gebunden sind, besteht auch die Möglichkeit, Ortstermine oder einen Besuch in der Behörde zu vereinbaren. Da nahezu alle Aufgaben im Fachdienst mit intensiver Außendiensttätigkeit verbunden sind, ist es ratsam, sich im Vorfeld terminlich zu vereinbaren. Den Kolleginnen und Kollegen sollte das Gesprächsthema zur Vorbereitung vorab zur Kenntnis gegeben werden, um ergebnisorientiert handeln zu können. Zu vielfältig sind die Aufgabenbereiche und die dabei zu beachtenden Vorschriften, als dass auf alle Fragen ad hoc eine befriedigende Antwort gegeben werden kann.
Bereich Bauordnung
Der Fachbereich Bauordnung wacht als untere Bauaufsichtsbehörde über die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
Im Rahmen dieser Aufgabe erteilen wir Vorbescheide, Baugenehmigungen, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum oder geben Stellungnahmen in Verfahren anderer Genehmigungsbehörden ab. Darüber hinaus wird hier das Baulastenverzeichnis des Landkreises Ludwigslust-Parchim geführt.
Die bauaufsichtlichen Verfahren sind ein Zusammenspiel verschiedener interner und externer Behörden. Unsere Kolleginnen und Kollegen holen die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen Statements ein, bündeln und werten diese. Das zusammengefasste Ergebnis wird Ihnen mit dem abschließenden Bescheid zur Kenntnis gegeben. Aus diesem Zusammenspiel verschiedenster Behörden kann es resultieren, dass sich zu verschiedenen Zeitunkten verschiedene Sachbearbeiter an Sie wenden, um offengebliebene Fragen klären zu können. Um den Prozess des Baugenehmigungsverfahrens möglichst kurz halten zu können und offenen Fragen vorzubeugen, sind vollständige Bauvorlagen und Unterlagen in ausreichender Anzahl von entscheidender Bedeutung.
In der Bauleitplanung werden die Kommunen bei der Erstellung ihrer städtebaulichen Satzungen begleitet. Hier durchlaufen genehmigungspflichtige Satzungen und die Flächennutzungspläne die Genehmigungsverfahren.
Dem Bereich Bauordnung wurden allerdings auch die Aufgaben einer Ordnungsbehörde übertragen. Rechtsverstößen wird mit entsprechenden Verfügungen begegnet und gelegentlich werden sie auch mit Bußgeldern geahndet.
Digitale Antragstellung
Es wird Ihnen nunmehr die Möglichkeit angeboten, Ihre Anträge zu den unten näher benannten Antragsarten in ausschließlich digitaler Form an die Behörde zu richten. Mit der Einreichung auf diesem Wege erfolgt eine komplett medienbruchfreie Onlinebearbeitung.
Durch den digitalen Bauantrags- und Genehmigungsprozess werden nicht nur die Verwaltungsabläufe schlanker. Nach erfolgreicher Einführungsphase versprechen wir uns auch Zeitersparnis und flexibleres Arbeiten durch die zeitgleiche Beteiligung aller am bauaufsichtlichen Verfahren zu beteiligenden Fachbehörden.
Nach und nach werden die Voraussetzungen geschaffen, alle anderen Verfahren nach der LBauO M-V der digitalen Antragstellung zu öffnen.
Es werden momentan folgende Anträge online angeboten:
- Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V)
- Anzeige zur Beseitigung einer Anlage (§ 61 Abs. 3 LBauO M-V)
- Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage § 75 LBauO M-V)
- Sanierungsantrag (§ 145 BauGB)
Für die digitale Antragstellung ist ein MV-Nutzerkonto erforderlich.
Sollten Sie noch kein MV-Nutzerkonto besitzen, können Sie sich hier registrieren.
Melden Sie sich bitte im Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um das digitale Antragsverfahren nutzen zu können.
Hier gelangen Sie zum Serviceportal des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Ansprechpartner Fachdienst Bauordnung / Zuständigkeiten
Die Prüfung Ihres Bauvorhabens wird durch ein Team von Fachleuten geleistet. Nach Fachbereichen und regionaler Zuständigkeit geordnet, finden Sie hier Ihren Ansprechpartner.
Einblick in aktuelle Baugenehmigungsverfahren (Papiervorgänge)
Baugenehmigungsverfahren - Einsichtnahme online
Bitte nutzen Sie für laufende Baugenehmigungsverfahren in Papierform die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung online zu verfolgen. Mit ein wenig Übung kommen Sie sicher schneller zu Erkenntnissen als durch ein Telefonat, da nicht zu jedem Zeitpunkt die für Sie zuständigen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stehen, während das Onlineportal 24 Stunden am Tag für Sie bereit steht.
Hier können Bürgerinnen und Bürger oder Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser in das von Ihnen beantragte bauaufsichtliche Verfahren nehmen, wenn Sie den Antrag in Papierform gestellt haben. Dazu benötigen Sie die Ihnen schriftlich mitgeteilten Zugangsdaten.
Die Online-Auskunft bieten wir Ihnen für analog eingereichte Bauvoranfragen und Bauanträge an. Sie erhalten hier einen Überblick über den Verfahrensstand und den Fortgang der Verfahrensbeteiligungen weiterer Fachbehörden. Hinweise zum Umgang mit der Online-Auskunft und weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite.
Ansprechpartnerin - Bauonline
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Es wird großen Wert darauf gelegt, die erfassten Denkmale im Landkreis zu schützen und zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch Arbeiten an Denkmalen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der denkmalrechtlichen Begleitung und Genehmigung unterliegen. Selbst Arbeiten an Gebäuden, die selbst keine Denkmale sind, jedoch im Umgebungsschutzbereich ausgewiesener Denkmale liegen, können denkmalrechtlich relevant sein. Rufen Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig an, um unwiederbringlichen Schäden vorzubeugen.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine Nutzung hinzuwirken. In unserem Kreis gibt es ca. 7000 Bodendenkmale und ca. 6000 Baudenkmale.
Das Spektrum der Baudenkmale ist weit gefächert: überwiegend aus dem Mittelalter stammende Dorf- und Stadtkirchen, Wohn- und profane Gesellschaftsbauten, wie Rathäuser, Schulen und Theater, Gutshäuser mit den dazugehörigen Parkanlagen, einfache Katen, Bauernhäuser und niederdeutsche Hallenhäuser, Pfarr- und Forsthäuser. Auch technische Denkmale zählen dazu, wie Wind- und Wassermühlen, Industriebauten, Wehr- und Brückenanlagen.
Bodendenkmale sind Denkmale, die sich im / auf dem Boden, in Mooren oder in Gewässern befinden. Alle Denkmale überliefern geschichtliche und volkskundliche sowie künstlerische und städtebauliche Merkmale der jeweiligen Epoche an die nachfolgenden Generationen. An ihrem Erhalt besteht ein hohes öffentliches Interesse.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes M-V zuständig und arbeitet dabei mit den am Denkmalschutz und der Denkmalpflege interessierten Verbänden und Bürgern zusammen. Die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde sind erste Ansprechpartner für Eigentümer, Kaufinteressenten, Architekten, Rahmenplaner, Sanierungsträger u. a. Behörden, wenn es um denkmalpflegerische Belange geht. Dabei werden sie in fachlicher Hinsicht durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege unterstützt.
Eine Beratung ist in der Regel vor Ort erforderlich, da jedes Denkmal gesondert zu bewerten und zu beurteilen ist, damit eine dem Denkmal angepasste Lösung gefunden wird. Häufig vor Ort zu klärende Fragen beziehen sich auf die Gestaltung von Türen und Fenstern oder anderer Bauteile, auf die Art und Weise der Wärmedämmung, auf die farbliche Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes und auf historische Raumfassungen. Oberstes Ziel ist der schonende Umgang mit der historischen Bausubstanz. Die Veränderungen am Denkmal sind so gering wie möglich zu halten, damit der Denkmalwert erhalten bleibt. Das geht aber nicht ohne Kompromisse, denn schließlich soll heutiger Wohnkomfort auch in einem Denkmal ermöglicht werden.
Allgemeine Informationen: Handreichung für Denkmale
Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Hinweis:
Diese Denkmalliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schutz ist nicht davon abhängig, dass Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind (§ 5 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz M-V).
Auch nicht in der Liste geführte Gebäude und bauliche Anlagen können unter Denkmalschutz stehen.
Formulare
Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Merkblatt zur steuerlichen Bescheinigung
Antrag auf steuerliche Bescheinigung
Rechnungsaufstellung steuerliche Bescheinigung
Ansprechpartner Bau- und Bodendenkmalschutz:
Zuständig für:
- Stadt Boizenburg
- Stadt Hagenow
- Stadt Lübtheen
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Hagenow-Land
- Amt Stralendorf
- Amt Wittenburg
- Amt Zarrentin
Zuständig für:
- Stadt Parchim
- Stadt Ludwigslust
- Amt Crivitz
- Amt Goldberg-Mildenitz
- Amt Plau am See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Zuständig für:
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Eldenburg-Lübz
- Amt Grabow
- Amt Ludwigslust-Land
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland