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Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.


Zu den Hintergründen:
Der Bundespräsident hat ursprünglich den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025, (BGBl. 2024 I Nr. 271) festelegt.

Mit Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch Anordnung des Bundespräsidenten vom 27.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 434) wird die Bundestagswahl nunmehr am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfinden (BGBl. 2024 I Nr. 435).

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die wahlrechtlichen Fristen angepasst (BGBl. 2024 I Nr. 436).

Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen nur in einem sehr kurzen Zeitfenster bestehen wird. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich nicht vor der 7. Kalenderwoche beginnen können.

Bei der Wahlteilnahme durch Briefwahl liegt es in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler, den rechtzeitigen Zugang der Wahlbriefe bei der Wahlbehörde zu gewährleisten. Soweit die Möglichkeit der „Briefwahl vor Ort“ besteht, können Sie Risiken eines verspäteten Postlaufs vermeiden.


Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters zur Bundestagswahl 2025