Bundestagswahl 2025
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271)).
Hinweis:
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich vorgezogen. Als neuer Termin wurde Sonntag, 23. Februar 2025 vorgeschlagen. Das stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. In diesem Falle wird die entsprechende Bekanntmachung verkürzter Fristen erfolgen.
Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters zur Bundestagswahl 2025
- 2024-11-27 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025 - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den BTWK 12PDF-Datei: | 287 kB
- 2024-11-25 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 28. September 2025 - Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den BTWK 13PDF-Datei: | 1 MB