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Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Im Rahmen der duch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eröffneten Rahmenbedingungen konkretisiert die Hauptsatzung eines Landkreises das sog. "kommunale Verfassungsrecht". Es gibt in den Hauptsatzungen pflichtige Teile, wie beispielsweise Regelungen zu:

  • Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen,
  • Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der kreislichen Ausschüsse
  • die Wahlzeit des Landrates und der Beigeordneten.

Weiterhin gibt es Bestimmungen, die in den Hauptsatzungen geregelt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim in folgenden Punkten Gebrauch gemacht:

  • Festlegung von Wertgrenzen
  • Anzahl der Beigeordneten
  • Berufung von sachkundigen Einwohnern in Ausschüsse.

2022-01-26 - Lesefassung der Hauptsatzung inklusive 3. Änderung

2022-01-26 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2020-09-17 - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2020-01-14 - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2019-07-09 - Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2015-01-30 -- 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2013-07-03 -- 1. Satzung zu Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2012-12-18 Beschluss über die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2012-04-23 Archivsatzung des Kreisarchivs Ludwigslust-Parchim

2012-01-18 -- 2. Satzung zur Änderung der vorläufigen Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2011-12-02 -- 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim

2011-08-11 Vorläufige Hauptsatzung für den Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Suedwestmecklenburg