Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Im Rahmen der duch die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eröffneten Rahmenbedingungen konkretisiert die Hauptsatzung eines Landkreises das sog. "kommunale Verfassungsrecht". Es gibt in den Hauptsatzungen pflichtige Teile, wie beispielsweise Regelungen zu:
- Form, Fristen und Verfahren der öffentlichen Bekanntmachungen,
- Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der kreislichen Ausschüsse
- die Wahlzeit des Landrates und der Beigeordneten.
Weiterhin gibt es Bestimmungen, die in den Hauptsatzungen geregelt werden können. Von dieser Möglichkeit hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim in folgenden Punkten Gebrauch gemacht:
- Festlegung von Wertgrenzen
- Anzahl der Beigeordneten
- Berufung von sachkundigen Einwohnern in Ausschüsse.
2022-01-26 - Lesefassung der Hauptsatzung inklusive 3. Änderung
2022-01-26 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2020-09-17 - 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2020-01-14 - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2019-07-09 - Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2015-01-30 -- 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2013-07-03 -- 1. Satzung zu Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2012-12-18 Beschluss über die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
2012-04-23 Archivsatzung des Kreisarchivs Ludwigslust-Parchim
2011-12-02 -- 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim