Vorlesen
Inhalt

Ausschüsse

Der Kreistag hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse nachfolgende ständige Ausschüsse gebildet, die beratend tätig werden. Ein Großteil der Sacharbeit wird daher in den Ausschüssen geleistet. Die beratende Tätigkeit der Kreistagsmitglieder und sachkundigen Einwohner mündet meist in einem konkreten Entscheidungsvorschlag, der im Kreistag zur Abstimmung gestellt wird.

Mit der konstituierenden Sitzung wurden die folgenden Ausschüsse neu gebildet:

  • Kreisausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Innovation, Bau und Tourismus
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit
  • Ausschuss für Sicherheit, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Ausschuss für Ordnung, Kreisentwicklung und Digitalisierung
  • Ausschuss für die ländlichen Räume und Klimaschutz
  • Jugendhilfeausschuss

Informationen zur Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse finden Sie im Bürgerinformationssystem (hier klicken).

Kreisausschuss

Vorsitzender des Kreisausschusses:

Stefan Sternberg

Ausschussbetreuer:

Simone Schmülling

Grit Marckwardt

Aufgaben des Ausschusses:

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und zwölf Kreistagsmitgliedern. Den Vorsitz führt der Landrat.

Der Kreisausschuss ist nach § 113 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Er koordiniert unter anderem die Arbeit der weiteren Ausschüsse und hat darüber hinaus weitere Befugnisse, die ihm vom Kreistag übertragen worden sind. Alles Weitere regelt die Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim.

Rechnungsprüfungsausschuss

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses:
Markus Rohst

Ausschussbetreuerin:
Joana Meyenburg

Aufgaben des Ausschusses:

Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus sieben Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens vier Kreistagsmitglieder und höchstens drei sachkundige Einwohner.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach § 114 Abs. 2 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Sein Aufgabenfeld umfasst die Rechnungsprüfung und Angelegenheiten der örtlichen Rechnungsprüfung nach dem Kommunalprüfungsgesetz M-V.



Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschuss

Vorsitzende des Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschusses:
Christine Klingohr

Ausschussbetreuer:
Nicole Kanter, Dana Garg

Aufgaben des Ausschusses:

Der Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschuss setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Haushalts-, Finanz- und Beteiligungsausschuss ist nach § 114 Abs. 2 KV M-V ein sogenannter Pflichtausschuss. Er bereitet die Haushaltssatzung des Landkreises und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Der Ausschuss begleitet die Haushaltsführung und ist auch für Liegenschaftsangelegenheiten sowie für Angelegenheiten der kreislichen Unternehmen zuständig.

Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Innovation, Bau und Tourismus

Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Innovation, Bau und Tourismus:
Sven Hoffmeister

Ausschussbetreuerin:
Bianca Mulsow

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Innovation, Bau und Tourismus setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Innovation, Bau und Tourismus ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Sein Aufgabenfeld umfasst die kreisliche Wirtschafts- und Tourismusförderung, eigene kreisliche Tief- und Hochbauangelegenheiten, Mobilität, Verkehrsplanung, ÖPNV, die Schülerbeförderung, das Wirken des Landkreises in der Metropolregion Hamburg und Maßnahmen und Projekte zur Förderung von Innovation und neuartigen Entwicklungsansätzen im Landkreis.


Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport:
Andreas Sturm

Ausschussbetreuerin:
Jasmin Bauer

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Er befasst sich mit den Angelegenheiten des Landkreises als Schulträger und als Träger der Schulentwicklungsplanung. Er befasst sich mit der beruflichen und politischen Bildung, der Kulturpflege und Entwicklung (einschließlich deren finanzieller Förderung), der Sportförderung, der Kreisvolkshochschule und der Kreismusikschule.


Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit

Vorsitzende des Ausschusses für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit:
Helga Schwarzer

Ausschussbetreuer:
Anett Kinski

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Familien und Gesundheit ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Zu seinen Aufgaben gehören allgemeine Aufgaben des Sozialwesens, der sozialen Fürsorge und des Wohlfahrtswesens in Zuständigkeit des Landkreises, der öffentliche Gesundheitsdienst, das Gesundheitswesen und die Pflege, die Vertriebenen- und Kriegsopferfürsorge, Aussiedler, Asylbewerber, Belange der Familien und Frauen, insbesondere hinsichtlich der Gleichstellung, Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern, Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung, Zusammenarbeit mit den Beiräten sowie die Auswirkungen der Bevölkerungs- und der Demografieentwicklung im Aufgabenbereich des Ausschusses.

Ausschuss für Sicherheit, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz

Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz:
Ronny Schult

Ausschussbetreuerin:
Charleen Kampe

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für Sicherheit, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für Sicherheit, Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz ist nach § 113 KV M-V ein beratender Ausschuss.

Er ist zuständig für allgemeine Sicherheitsangelegenheiten, den Rettungsdienst, den Katastrophen- und Zivilschutz (Bevölkerungsschutz), den überörtlichen Brandschutz und die technische Hilfeleistung im Rahmen der eigenen Zuständigkeit des Landkreises, ordnungsrechtliche Angelegenheiten des Straßenverkehrs, der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrsüberwachung, für Fragen der Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz sowie im Zivilschutz und die zivilmilitärische Zusammenarbeit.

Ausschuss für Ordnung, Kreisentwicklung und Digitalisierung

Vorsitzender des Ordnung, Kreisentwicklung und Digitalisierung:
Nico Skiba

Ausschussbetreuer:
Ralf Müller

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für Ordnung, Kreisentwicklung und Digitalisierung setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für Ordnung, Kreisentwicklung und Digitalisierung ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Zu seinem Aufgabenfeld gehören ordnungsbehördliche Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V, die Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes, Kreis- und überregionale Planungsangelegenheiten, Planungsangelegenheiten des Regionalen Planungsverbandes, die Förderung des ländlichen Raumes, den Breitbandausbau und Digitalisierungsangelegenheiten.

Ausschuss für die ländlichen Räume und Klimaschutz

Vorsitzender des Ausschusses für die ländlichen Räume und Klimaschutz:
Dietrich Groth

Ausschussbetreuerin:
Astrid Vieweber

Aufgaben des Ausschusses:

Der Ausschuss für die ländlichen Räume und Klimaschutz setzt sich aus zwölf Personen des Landkreises zusammen, davon mindestens sieben Kreistagsmitglieder und höchstens fünf sachkundige Einwohner.

Der Ausschuss für die ländlichen Räume und Klimaschutz ist nach § 114 Abs. 1 KV M-V ein beratender Ausschuss. Er befasst sich mit Aufgaben der Unteren Umweltbehörden, des Klima-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutz, der Sicherung der nachhaltigen Funktionsfähigkeit des ländlichen Raums und seiner Lebensgrundlagen (unter anderem Landwirtschaft, Landschaftsplanung), der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, der Veterinärbehörde und Lebensmittelüberwachung, Energieversorgungsfragen, Struktur und Konzeption der Abfallwirtschaft, der Unteren Bauaufsichtsbehörde sowie Vermessungs- und Katasterangelegenheiten.

Jugendhilfeausschuss

Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses:
Nico Conrad

Ausschussbetreuer:
Elfi Kirberg

Aufgaben des Ausschusses:

Der Kreistag bildet einen Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des beziehungsweise der Vorsitzenden an.

Neun Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer sein, die in der Jugendhilfe erfahren sind.
Sechs Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinne der Kommunalverfassung. Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel über die Angelegenheiten der Jugendhilfe und ist für die Umsetzung des Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes zuständig. Er nimmt die Rechte nach dem SGB VIII wahr.