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Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten bei Tieren

Ein Ziel des öffentlichen Veterinärwesens ist Schutz und Gesundheit von Mensch und Tier. Das Auftreten hoch ansteckender Tierkrankheiten (Tierseuchen) wie beispielsweise Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest haben immense wirtschaftliche Folgen für den einzelnen Landwirt und die gesamte Wirtschaft. So werden zum Beispiel Handelsrestriktionen relevant, die den Im- und Export bestimmter Produkte stark einschränken bzw. verbieten. Andere Tierseuchen wie Salmonellosen oder Tollwut sind als Zoonosen von Bedeutung. Die menschliche Gesundheit kann durch den direkten Kontakt von Tier und Mensch oder über Lebensmittel tierischer Herkunft gefährdet werden.

Die Einstufung einer Krankheit als Tierseuchen ist unter anderem abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Grad der Gemeingefährlichkeit und dem Gefährdungspotential für den Menschen.

Grundvoraussetzung für eine effektive Tierseuchenbekämpfung ist das Bekanntsein aller Nutztierbestände.

Deshalb ist jeder Halter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln, Gehegewild und Bienen verpflichtet seinen Tierbestand im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Dienstgebäude Ludwigslust, Garnisonsstraße 1 in 19288 Ludwigslust, Tel.: 03871 722-3922 oder -3921  telefonisch oder über unser Tierhaltermeldeformular anzumelden.  Auch Änderungen im Tierbestand sind unverzüglich mitzuteilen.



Geflügelpestausbruch im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Tierbestandsanmeldungen

Die Anzeige des Tierbestandes ist vor Beginn der Tierhaltung zu tätigen.

Anzugeben sind jeweils:

  • Schweinen, Schafen, Ziegen,  Hühnern, Enten, Gänsen, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Wachteln, Fasanen, Tauben, Laufvögeln
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Tierhalters
  • Anzahl der gehaltenen Tiere von Pferden, Rindern, Gehegewild und Bienen
  • die Nutzungsart
  • der Standort der Tiere
  • der Hoftierarzt (Bei Änderungen besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung!)

Jedem Tierhalter wird nach Anzeige seiner Tierhaltung eine Registriernummer zugeteilt. Für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist eine Anmeldung unter Angabe der Registriernummer beim MQD–Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft M-V, Speicherstraße 11  18273 Güstrow Tel.: 03843 751-0 www.mqd.de unbedingt erforderlich, da sonst eine Eintragung in der HIT-Datenbank nicht möglich ist. Mit dieser Registriernummer ist die Bestellung der notwendigen Ohrmarken für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen über den MQD möglich. 

Tierhaltermeldeformular

 

Informationen für Jäger - Merkblätter und Formulare

Die Arbeitsgruppe ASP des Landwirtschaftsministeriums M-V hat in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Tierseuchenbekämpfungsdienst beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ein allgemeines Arbeitsdokument für die Fachbehörden erarbeitet. Darin sind die im Land getroffenen ASP-Vorsorgemaßnahmen sowie die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall zusammengefasst.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Tiergesundheit-Tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp/

Besonderes Augenmerk gilt daher der Überwachung der Schwarzwildbestände.
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, nach näherer Anweisung durch unsere Behörde von jedem verendeten, verunfallten oder krank erlegten Stück Schwarzwild Proben zu entnehmen und zur Untersuchung zu übergeben.
Dafür erhält er eine Aufwandsentschädigung von 25,00 Euro. Um möglichst auch viele der Tierkörper der oben beschriebenen Stücke aus Wald und Flur entfernen zu lassen und ein potentielles Risiko weiter zu vermindern, zahlt das Landwirtschaftsministerium für jedes zur Entsorgung abgelieferte Stück eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe 50,00 Euro. Bei den Forstämtern wurden inzwischen Kadavercontainer zur Sammlung dieser Tierkörper aufgestellt. Der Standort des nächstgelegenen Forstamtes ist auf der weiter unten auf dieser Seite befindlichen Karte ersichtlich. Gegebenfalls benötigte Verpackungsmaterialien in Form von Maisstärkesäcken werden in den Revierförstereien vorgehalten.

Afrikanische Schweinepest - Hygieneregeln für die Jagd

  • Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfordert die Schwarzwildjagd eine erhöhte Sorgfalt. Insbesondere nach Kontakt mit Fallwild, krank geschossenem oder Unfallwild sollte folgendes beachtet werden:   

      Merkblatt Hygieneregeln für die Jagd 

Informationen für Jagdtouristen

  • Was sollten Jagdtouristen beachten? Hinweise und Empfehlungen zu Reiseländern und Umgang mit verwendeter Jagdausrüstung.

     Merkblatt 

Informationen für Jäger

  • Was können Jäger vorbeugend tun? Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?  

     Merkblatt

Tupferprobenentnahme für die Untersuchung auf ASP bei Fallwild

  • Jäger können die Bekämpfung von ASP durch die Entnahme und Einsendung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild oder Fallwild wesentlich unterstüzen. Hinweise zur Durchführung gibt Ihnen unser Merkblatt

Probeneinsendung bei Fallwild, Unfallwild und krank angesprochenen Tieren

  • Es können Proben von Wildschweinen gemäß des des Erlasses zur Überwachung von Wildschweinen auf Schweinepest im MV und ganze Tierkörper von Füchsen, Marderhunden und Waschbären zur Untersuchung gemäß des Erlasses zur Überwachung und Aufrechterhaltung der Tollwutfreiheit in MV eingesandt werden. Für die eingesandten Proben wird eine Aufwandentschädigung gezahlt. Den Antrag für die Aufwandentschädigung finden Sie hier:

Antrag auf Aufwandsentschädigung 

Weitere Informationen zur Probeneinsendungen finden Sie HIER

Hinweise zur Probenahme für die Untersuchung auf Schweinepest bei Schwarzwild

  • Merkblatt des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern Abteilungen 6 und 2 Tierseuchenbekämpfungsdienst und Tierseuchendiagnostik

Befunde der Probeneingänge von Wildschweinen (einschließlich Unfallwild)

  • im täglichen ASP-Update unter Suche nach der Wildursprungsschein-Nummer kann der Befund einer Probe eingesehen werden: HIER finden Sie das ASP-Update

Antrag auf Entschädigung im Rahmen der ASP Bekämpfung

  • In der Pufferzone (Sperrzone I) wird für das gestreckte und zu entsorgende Schwarzwild durch das Land eine Aufwandsentschädigung gewährt. Andere Prämien wie Pürzelprämie oder die Aufwandsentschädigung für die Untersuchung sind damit abgegolten.
  • Der Antrag ist beim zuständigen Forstamt zu stellen. Bei der Entsorgung der gestreckten Stücke werden diese mit der Wildursprungsnummer erfasst. Diese Listen werden durch das Veterinäramt geprüft und bestätigt und dem Forstamt zur Verfügung gestellt, so dass eine einzelne Bestätigung der Anträge durch das Veterinäramt nicht erforderlich ist.
  • Den Antrag auf Erstattung der Aufkaufprämie finden Sie hier:

Antrag Erlegung und Entsorgung Schwarzwild

Antrag Erlegung und Selbstverwertung Schwarzwild

Antrag Fallwild

 


Kontakt


Amtsleiter Herr Dr. Olav Henschel


 Tel.:

03871 722 3901

Fax:

03871 722 3999

E-Mail: E-Mail an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt senden                                      

Besucheranschrift: 

Ludwigslust                                    Parchim                                    Schwerin  

Garnisonsstr. 1                                            Putlitzer Str. 25                                    Ludwigsluster Chaussee 72 

19288 Ludwigslust                                      19370 Parchim                                    19061 Schwerin 

Postanschrift:                                 Parchim

                                                                     Postfach 12 63  19370 Parchim

Allgemeine Sprechzeiten (für Ludwigslust und Parchim)

Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag

09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch kein Sprechtag
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Umstellung Tierärztlicher Notfalldienst in Mecklenburg-Vorpommern

Für Kleintierhalterinnen und Kleintierhalter gibt es ab dem 1. März 2024 die neue zentrale Kleintier-Notrufnummer 01805 84 37 36,

die alle Anruferinnen und Anrufer automatisch an die nächstgelegene notdiensthabende Tierarztpraxis weiterleitet.

Auf der Internetseite vetnotdienst.de ist die Notrufnummer veröffentlicht und dort befinden sind u.a. Hinweise für Tierhalterinnen und Tierhalter sowie eine Karte mit allen aktuell diensthabenden Praxen in Mecklenburg-Vorpommern.

Großtierhalterinnen und Großtierhalter müssen sich entsprechend der neuen Notdienst-ordnung in Notfällen an ihren Haustierarzt bzw. ihre Haustierärztin wenden. Diese/r ist entweder selbst erreichbar oder benennt eine Vertreterin oder einen Vertreter, welche/r bereit und in der Lage ist, den Notfall zu übernehmen.

Standorte des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (Karte)