Informationen zum Blauzungen-Virus: Stand 22.08.2024
Blauzungen-Krankheit im Landkreis LUP nachgewiesen:
Tierhalter werden zu erhöhter Aufmerksamkeit und zur Beachtung der Verbringungsbeschränkungen aufgerufen
Am 7. August 2024 hat sich in einem Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis LUP der Ausbruch einer Infektion mit dem Blauzungen-Virus bestätigt.
Es ist damit der erste bestätigte Nachweis des Blauzungen-Virus in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009. Damit verliert Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den so genannten Freiheitsstatus.
Bereits am 12.10.2023 gab es in Nordrhein-Westfalen den ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einer Schafhaltung. Seit dem 25.10.2023 wurde BTV-3 auch bei Rindern, Schafen, Ziegen und einem Alpaka in Niedersachsen nachgewiesen. Aufgrund der jüngsten bundesweiten Ausbruchsmeldungen haben mit Stand vom 14.08.2024 alle Bundesländer den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren.
BT-Virus
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere von Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert bei Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren. Dazu ist es notwendig, die Tiere verstärkt und genau zu beobachten. Überträger der Erkrankung sind blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides, sog. Gnitzen. Es wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen.
Das Auftreten typischer und stark ausgeprägter klinischer Symptome ist überwiegend bei Schafen beschrieben. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Hierbei kommt es zu Rötung und Schwellung der Maulschleimhaut sowie vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Infolge von Schwellungen der Zunge und im Halsbereich kann die Zunge aus dem Maul hängen. Häufig zeigen die Tiere ein Kopfödem. Zudem kann sich der Kronsaum entzünden und zu Lahmheit führen. Bei tragenden Tieren kann die Infektion zum Abort führen.
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut, des Flotzmauls und der Bindehaut im Bereich der Augenlider. An Maulhöhle und Genitalien kann es zu Bläschenbildung sowie Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum kommen.
Impfung
Der gegenwärtige Seuchenzug der Blauzungenkrankheit wird durch ein Virus des Typs BTV 3 verursacht. Anders als bei den Seuchenzügen der vergangenen Jahre, die überwiegend durch die Typen BTV 4 oder BTV 8 verursacht wurden, gibt es in der Europäischen Union (EU) derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV 3. Dennoch ist mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-lmpfgestattungsV) vom 6. Juni 2024 (BGBI. I Nr. 181) die Anwendung bestimmter, nicht in der Europäischen Union (EU) zugelassener Impfstoffe erlaubt worden. Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen gemäß BTV3-ImpfgestattungsV ab dem 07.06.2024 angewandt werden. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, besteht sofortiges Anwendungsverbot für nicht zugelassene Impfstoffe. Dies gilt auch für bereits gelagerte beziehungsweise angebrochene lmpfstoffbestände.
Gemäß § 4 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung ist die Impfung gegen BTV genehmigungspflichtig. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Impfung für die empfänglichen Tierarten genehmigt.
Zusätzlich ist die Impfung innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Impfung, bei Rindern als Einzeltierdokumentation und bei Schafen und Ziegen als Bestandsdokumentation, durch die Tierhalter oder die von Ihnen bevollmächtigten Tierärzte in die HI-Tier Datenbank einzutragen. Tiere, die mindestens zwei Impfungen gemäß der BTV-3-lmpfgestattungsV erhalten haben, erhalten den Status "IM2" (BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz)), jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU" (Grundimmunisierung wirksam).
Die Impfung wird durch eine Beihilfe der Tierseuchenkasse unterstützt. Für den Antrag gelten folgende Fristen: bis 30 Tage nach Abschluss der Impfung gemäß den jeweiligen Gebrauchsinformationen der Hersteller, bei einer zweimaligen Impfung spätestens 30 Tage nach der zweiten Impfung. Weitere Informationen hierzu können der Homepage der TSK M-V (https://tskmv.de) entnommen werden.
Die Gültigkeit einer zweimaligen Impfung im Sinne einer Grundimmunisierung nach Zulassung von BTV-3 Impfstoffen ist abhängig von den Spezifikationen und Eigenschaften der dann zugelassenen Impfstoffe. Das vorher durchgeführte Impfregime ist in jedem Einzelfall dahingehend zu prüfen, inwieweit eine nochmalige Impfstoffapplikation zur Grundimmunisierung angezeigt ist. Für zwei der drei Impfstoffe ist laut der Gebrauchsinformation bei Schafen eine einmalige Impfung als Grundimmunisierung vorgesehen. Das nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit empfiehlt in der momentanen Situation, auch Schafe durch eine zweimalige Impfstoffapplikation im Abstand von 3-4 Wochen einer Grundimmunisierung zu unterziehen. Es ist grundsätzlich bekannt, dass entsprechende Booster-Impfungen einen positiven Effekt zur Steigerung der humoralen Immunantwort mit sich bringen.
Verbringungsregelungen
In Folge des derzeitigen BTV-Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von empfänglichen Tierarten sowie deren Zuchtmaterial (z. B. Sperma oder Embryonen), für Deutschland weiter eingeschränkt und ist mit Auflagen verbunden.
Verbringungen von Zucht- und Nutztieren sowie zur Schlachtung sind hinsichtlich BTV-3 innerhalb Deutschlands hingegen ohne Auflagen möglich.
Weitere Informationen in Bezug auf die Bedingungen für Verbringungen finden Sie in dem veröffentlichten Informationsschreiben. Bei Fragen kontaktieren Sie das Veterinäramt des Landkreises Ludwigslust-Parchim unter 03871-7223901.