Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Als Anlaufpunkt stehen Ihnen mehrere
Servicestellen zur Verfügung. Neben dem Besuch des Geodatenvertriebes im Dienstgebäude Ludwigslust besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen bei den im Landkreis Ludwigslust-Parchim eingerichteten Bürgerbüros und dem Bürgerbüro der Landeshauptstadt Schwerin zu erledigen. Auszüge und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie ebenfalls bei den in der Karte dargestellten Geschäftsstellen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI). Werden über das Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim oder der Landeshauptstadt Schwerin hinausgehende digitale Daten des Liegenschaftskatasters benötigt, ist das Geoinformationszentrum im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen für die Bearbeitung und Bereitstellung zuständig. Mündliche Auskünfte, Beratung und Einsichtnahme sind in der Regel kostenfrei. Die Gebühren regelt die Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V).
Flurkartenauszug beantragen
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Flurkartenauszug mit Bodenschätzungsangaben
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Grenzbescheinigung für Gebäude
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Alteigentümerauskunft
Zur Bearbeitung von Restitutionsansprüchen oder aus Interesse an der Geschichte eines Grundstückes kann auf der Basis der Liegenschaftsdokumentation ein lückenloser Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die Entwicklung eines Grundstückes erbracht werden.
Der Nachweis der Eigentümer, getrennt nach den Zeiträumen der jeweiligen Eintragung stützt sich auf folgende Unterlagen, die in den Archiven der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden vorhanden sind:
- Flurregister aus der Zeit Anfang 1900,
- Flurbücher (Aufstellung in den 50'er Jahren),
- Liegenschaftsblätter (Bestandsblätter) und
- Liegenschaftsbuch.
Die Grundstückshistorie (Wann oder aus welchem anderen Grundstück ist das heutige Grundstück entstanden?) wird auf der Basis folgender Unterlagen recherchiert:
- Liegenschaftskarten (Flurkarten) aus unterschiedlichen Zeiträumen,
- dem Vermessungszahlenwerk (Fortführungsrisse),
- dem Flurregister, den Flurbüchern und Veränderungsnachweisen.