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Inhalt

Das Studium besteht aus einem Mix von Mathematik, Naturwissenschaften, Geodäsie (die Wissenschaft von der Vermessung der Erde), Geoinformatik und der Raum- und Landschaftsplanung.

Dabei geht es schwerpunktmäßig um:

  • Vermessungstechnische Methoden zur Erfassung von Geodaten (Tachymeter, Lasescanning, Photogrammetrie, Satelliten, Drohnen)
  • Medienbruchfreie Verarbeitung und Veredelung von Geobasis- und Geofachdaten (Geoinformationssysteme)
  • Bereitstellung von Geobasis- und Geofachdaten (Geodateninfrastrukturen, standardisierte GeoWebDienste)
  • Führung und Weiterentwicklung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS)
  • Bodenordnung (Neuordnen von Grundstückseigentum)
  • Grundstücksbewertung

Die Wahl der Hochschule ist grundsätzlich frei. Der Schwerpunkt muss im Bereich Vermessung und Geoinformatik liegen.

Studienangebote

 


Bachelor of Science
Geodäsie und Geoinformatik

Bachelor of Engineering
Vermessung und Geoinformatik

Dauer 3 Jahre (6 Semester) 3,5 Jahre (7 Semester)
Theoriephase HafenCity Uniersität (Hamburg) Hochschule Anhalt (Dessau)
Praxisphase Vermessungs- und Geoinformationbehörde des Landkreises Ludwiglust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin

Vermessungs- und Geoinformationbehörde des Landkreises Ludwiglust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin

Was setzen wir voraus?

Allgemeine Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung

Was bieten wir?

Der Studierende (m/w/d) und der Landkreis schließen einen Kooperationsvertrag auf der Grundlage des Tarifvertrages für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes (TVAöD). Der Studierende erhält einen monatlichen Studienförderbetrag, in Anlehnung an den Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes (TVAöD) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Zahlung erfolgt gestaffelt nach Studienjahren. Die Vergütung beträgt ab 1. März 2024 monatlich (brutto):

1. Studienjahr 
1.218,26 EUR
2. Studienjahr 1.268,20 EUR
3. Studienjahr 1.314,02 EUR
4. Studienjahr 1.377,59 EUR

Der Landkreis übernimmt den jeweils anfallenden Semesterbeitrag, sowie zusätzlich die Gebühr für die Erstimmatrikulation. Darüber hinaus wird der Studierende für die Dauer des Studiums eine monatliche Pauschale für Mobilität und Unterkunft erhalten und einen jährlichen Lehrmittelzuschuss von 50,00 EUR. Zum Beginn des Studiums wird dem Studierenden ein Notebook vom Landkreis für sein Studium und die berufspraktische Praxis zur Verfügung gestellt. Dem Studierenden stehen 30 Tage Erholungsurlaub zur Verfügung, der nach Abstimmung beantrag werden kann.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Im Anschluss an den Bachelorabschluss ist eine Laufbahnausbildung zum Vermessungsoberinspektor mit einer Dauer von voraussichtlich 12 Monaten vorgesehen (Oberinspektorenausbildung). Ziel ist es, die Studierenden nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst zum Vermessungsoberinspektor in ein Beamtenverhältnis beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu übernehmen.

Weitere Fragen

Welche Festlegungen gibt es für die vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten?

Der Hauptanteil vorlesungs- und prüfungsfreier Zeiten findet im Fachdienst Vermessung und Geoinformation an den Standorten Ludwigslust und Schwerin statt. Es besteht die Möglichkeit nach Absprache Praktika in anderen Behörden wie zum Beispiel im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen MV, im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg und in verschiedenen Fachdiensten der Verwaltungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin zu machen.

Wie ist es mit Freistellungen für Prüfungsvorbereitungen in den vorlesungs- und prüfungsfreien Zeiten?

Je nach Organisation des Studiums an der Universität kann es eine bestimmte Anzahl von Tagen für das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitung geben. In der vorlesungsfreien Zeit ist ansonsten hauptsächlich der praktische Einsatz in der Vermessungs- und Geoinformationbehörde des Landkreises Ludwiglust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin vorgesehen.

Wie sehen die vertraglichen Bindungen und Rückzahlungsverpflichtungen aus?

Der Studierende strebt nach erfolgreichem Studienabschluss die Aufnahme einer seiner Qualifikation entsprechenden unbefristeten Vollzeitbeschäftigung als Arbeitnehmer oder Beamter beim Landkreis in einem Beruf seines Studiums an.

Es ist eine vertragliche Bindung an den Ausbildungsbetrieb nach Beendigung des Dualen Studiums vorgesehen. Konkrete Regelungen zum Umfang der Rückzahlung für den Fall des Ausscheidens während des Studiums oder unmittelbar nach Beendigung des Studiums werden rechtzeitig vor Studienbeginn bekanntgegeben und mit dem Studierenden besprochen.