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Verpflichtender Führerscheinumtausch beginnt schrittweise im Jahr 2021

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG sind bis spätestens dem Jahr 2033 zwingend alle alten Führerscheine umzutauschen. Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden erfolgt der Pflichtumtausch gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2033 für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre entsprechend folgendem Stufenplan.

„Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich im Moment, wann für sie im Einzelfall der Pflichtumtausch für ihre Fahrerlaubnis ansteht“ erklärt Andreas Scharfschwerdt, Fachdienstleiter für den Bereich Bürgerservice beim Landkreis Ludwigslust-Parchim. „Das merken unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kooperativen Bürgerbüros, in der Führerscheinstelle und im telefonischen Bürgerservice jeden Tag anhand einer Vielzahl von Anträgen und persönlichen Beratungsgesprächen. Wir haben versucht, den nicht ganz so einfach zu lesenden Gesetzestext in ein Schaubild zu übertragen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in 2 Schritten wissen, bis wann ihr Pflichtumtausch ansteht“ erklärt Andreas Scharfschwerdt.

Kartenführerschein oder „alter Lappen“

Um die erste Frage zu beantworten genügt der Blick ins eigene Portemonnaie – haben Sie bereits einen EU-Kartenführerschein oder besitzen Sie noch einen alten Führerschein aus Papier, also einen sog. rot bzw. rosafarbenen „Lappen“ oder haben Sie gar ein noch älteres graues Modell?

Ich besitze bereits einen Kartenführerschein

Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, dann müssen Sie frühestens zum Jahr 2026 oder zu einem späteren Stichtag tauschen. Ihr Geburtsjahr spielt in diesem Fall keine Rolle. Anhand der folgenden Tabelle können Sie individuell ablesen, bis zu welchem Jahr ihr Umtausch erfolgen muss. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins im Feld 4a. Alle Kartenführerscheine die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. In diesen Fällen ist das Ablaufdatum im Feld 4 b bereits vermerkt.

„Faustregel – Besitzer von Kartenführerscheinen

tauschen frühestens zum Januar 2026“

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 – 2001

19.1.2026

2002 – 2004

19.1.2027

2005 – 2007

19.1.2028

2008

19.1.2029

2009

19.1.2030

2010

19.1.2031

2011

19.1.2032

2012 – 18.1.2013

19.1.2033

Ab dem 19.01.2013

15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum

Ich habe noch einen „alten Lappen“

Wenn Sie noch im Besitz eines alten DDR oder BRD-Führerscheins sind, dann richtet sich der Zeitpunkt des Umtausches nach Ihrem Geburtsjahr. Hier sollen aus Praktikabilitätsgründen die Geburtsjahrgänge vor 1953 erst zum Januar 2033 einen Umtausch vornehmen müssen.

„Faustregel – wer vor 1953 geboren wurde tauscht erst zum Januar 2033“

Für alle Geburtsjahrgänge ab 1953, die noch keinen Kartenführerschein besitzen, gibt die nachfolgende Tabelle den Zeitpunkt des Pflichtumtausches vor:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953

19.1.2033

1953 – 1958

19.1.2022

1959 – 1964

19.1.2023

1965 – 1970

19.1.2024

1971 oder später

19.1.2025

Häufige Fragen zum Pflichtumtausch

Was muss ich für Unterlagen mitbringen?

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung,
  • Ein biometrisches Lichtbild
  • Ihre bislang noch gültige Fahrerlaubnis
  • Ggfs. eine Karteikartenabschrift

Wer braucht eine Karteikartenabschrift?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Fahrerlaubnis nicht im Landkreises Ludwigslust-Parchim oder der Landeshauptstadt Schwerin erhalten haben, benötigen zusätzlich noch eine Karteikartenabschrift. Diese können Sie bei der ausstellenden Behörde meistens telefonisch, per Mail über teilweise sogar online anfordern. Die Karteikartenabschrift wird dann dem Landkreis direkt zugeleitet.

Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Sie können den Umtausch in jedem kooperativen Bürgerbüro des Landkreises Ludwigslust-Parchim vornehmen.

Die Standorte befinden sich in Boizenburg, Lübtheen, Zarrentin, Wittenburg, Hagenow, Stralendorf, Ludwigslust, Dömitz, Parchim, Sternberg und Lübz sowie in Schwerin (KfZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle).

Was kostet der Umtausch?

Der Umtausch kostet 30,30 Euro – in diesem Fall wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugeschickt.

Kann ich meinen alten Führerschein wieder mitnehmen?

In den meisten Fällen – Ja. Ihr alter Führerschein wird durch die Mitarbeiter entwertet und erhält ein behördliches Klebesiegel mit einem Ablaufdatum. Das alte Dokument können Sie so lange nutzen, bis ihr neuer Führerschein bei Ihnen zu Hause per Post eingetroffen ist.

Wie lange dauert der Umtausch?

Es Dauert  von der Antragsstellung vor Ort bis zum Eintreffen des Führerscheins bei Ihnen zu Hause ca. 4-6 Wochen. Aus diesem Grund reicht es aus, wenn die betroffenen Jahrgänge  schrittweise im Jahr 2021 den Umtausch vornehmen.

HINWEIS: Aufgrund der Auswirkungen des Cyberangriffes sowie der steigenden Fallzahlen durch den Pflichtumtausch liegt die Bearbeitungsdauer derzeit bei 5 Monaten.