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Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Die Hauptaufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist die Regelung des Verkehrs – durch Festlegungen zur Baustellenabsicherung, Anordnung von Verkehrszeichen und Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen. Im Grunde hat jede Entscheidung, die getroffen wird, unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. So stehen täglich beispielsweise Entscheidungen aus, welche die Absicherung von Straßenbaustellen und die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Arbeiten gewährleisten.

 

Auch werden Wünsche der Gemeinden und einzelner Bürger bearbeitet – typisches Beispiel ist der Antrag auf 30 km/h. Grundproblem bei Entscheidungen bezüglich der Beschilderung ist, dass bei jeder Einzelfallentscheidung der Blick für das Gesamte nicht verloren gehen darf. Denn auch im Straßenverkehr gilt nicht „Viel hilft viel“. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist da unmissverständlich: Erst, wenn die allgemeinen Regeln nicht ausreichen, einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten, sollen weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.

 

Grundsätzlich ist die Straßenverkehrsbehörde weiterhin für die Anordnung der Verkehrszeichen an allen öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Ausnahmen sind hier nur die Autobahnen in unserem Landkreis, welche vom Land Mecklenburg-Vorpommern betreut werden. 

 

Dem Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde ist ebenso der Aufgabenbereich Konzessionen zugeordnet. Hier ist die Straßenverkehrsbehörde auch Ansprechpartner für die Güter- und Personenunternehmen in der Landeshauptstadt Schwerin. Die Haupttätigkeit umfasst die Aufgabenwahrnehmung als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz und dem Güterkraftverkehrsgesetz in Verbindung mit weiteren Gesetzen.

Beschilderung von Straßen

Beschilderung ist unser wichtigstes Instrument zur Regelung des Straßenverkehrs um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ebenfalls werden auch spezielle Wünsche der Gemeinden oder einzelner Bürger, welche die Beschilderung von Straßen betreffen wahrgenommen. Ein typisches Beispiel sind Anträge auf verkehrsberuhigte Zonen.

Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen

Wenn es um die tatsächliche Bekämpfung von Unfallursachen geht, kommt niemand an der Straßenverkehrsbehörde vorbei: sie ist grundsätzlich die federführende Instanz in der Verkehrsunfallkommission. Die Kommission selbst besteht im Wesentlichen aus der Polizei, Straßenbaubehörden und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises.

Wie der Name schon erahnen lässt, arbeitet die Verkehrsunfallkommission in erster Linie aktiv daran, die Unfallzahlen im Landkreis zu senken. Dabei werden sogenannte Unfallhäufungen durch die Polizei gemeldet, von allen Beteiligten analysiert und Maßnahmen zur Senkung des Unfallgeschehens festgelegt.