Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgestellt
Behörden leiten Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung rund um den Fundort ein
Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereits seit Jahren bei Wildschweinen in mehreren europäischen Nachbarländern grassiert, ist sie im September 2020 erstmals in Brandenburg und Sachsen und am 24.11.2021 im Landkreis Ludwigslust-Parchim bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Ein in Marnitz tot aufgefundenes Wildschein wurde am 24. November im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei mit positivem Ergebnis auf das Virus der ASP untersucht. Dieser Befund wurde durch das Nationale Referenzlabor auf dem Riems bestätigt.
Die ausschließlich für Schweine gefährliche Seuche kann nur durch strikte hygienische Maßnahmen bekämpft werden, da ein Impfstoff für Schweine nicht zur Verfügung steht. Oberstes Ziel ist die Verhinderung der Einschleppung der Seuche in die Hausschweinebestände. Dazu sind durch die Schweinehalter strikte seuchenhygienische Maßnahmen einzuhalten.
Im Schwarzwildbestand geht es darum, die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern und infizierte Wildschweine schnell aufzufinden und unschädlich zu beseitigen.
Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP werden in einer Tierseuchenverfügung des Landkreises, die unmittelbar erarbeitet wird, festgelegt. Dazu gehören die Festlegung eines gefährdeten Gebietes und einer anschließenden Pufferzone um die Fundstelle in Abhängigkeit örtlicher Gegebenheiten.
Die Restriktionsgebiete werden an den Zufahrtstraßen ausgeschildert, in ihnen sind die angewiesenen Maßnahmen und Verbote unbedingt einzuhalten. Innerhalb des gefährdeten Gebietes wird unmittelbar um den Fundort des infizierten Wildschweins eine Hochrisikozone eingerichtet, in der die Ausbreitung der Seuche durch intensive Maßnahmen der Seuchenbekämpfung verhindert und die Seuche zum Stillstand gebracht werden soll. Einzelheiten werden derzeit vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises in Abstimmung mit Verbänden und Landesregierung festgelegt.
Zeitgleich mit den Bekämpfungsmaßnahmen laufen im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die Ermittlungen zu Einschleppungswegen der Seuche und zum Verbleib im gefährdeten Gebiet bereits erlegter Wildschweine und daraus hergestellter Erzeugnisse.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ursprünglich in Afrika beheimatete Seuche, die nur Wild- und Hausschweine befällt. Es handelt sich um eine ansteckende Erkrankung, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich, sie können sich nicht anstecken.
Die Infektion der Schweine erfolgt in Europa über direkten Tierkontakt oder indirekt über kontaminierte Gegenstände, Fahrzeuge, Einstreu oder Futtermittel. Die Übertragung durch virushaltige Lebensmittel und Speisereste spielt ebenfalls eine große Rolle. Die Verschleppung der Tierseuche über weite Distanzen deutet darauf hin, dass der Mensch durch sein Verhalten nicht unerheblich zur Verbreitung der Seuche beiträgt. Der nächstliegende ASP-Befund bei einem Wildschwein wurde in etwa 140 Kilometer Entfernung vom aktuellen Fundort festgestellt, entfernt, ein ASP-Befund bei einem Hausschwein in etwa 65 Kilometern Entfernung.
Routineuntersuchungen auf ASP bei Schwarzwild werden im gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren durchgeführt. Dank der hervorragenden Kooperation der Jägerschaft wurden stets zahlreiche Proben von auffälligen und verendeten Wildschweinen im Landesamt untersucht.
Im Rahmen dieses Monitorings wurde nun der positive Befund bei einem frisch verendeten Frischling in Marnitz entdeckt.
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