Denkmalschutz und Denkmalpflege
Es wird großen Wert darauf gelegt, die erfassten Denkmale im Landkreis zu schützen und zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass auch Arbeiten an Denkmalen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, der denkmalrechtlichen Begleitung und Genehmigung unterliegen. Selbst Arbeiten an Gebäuden, die selbst keine Denkmale sind, jedoch im Umgebungsschutzbereich ausgewiesener Denkmale liegen, können denkmalrechtlich relevant sein. Rufen Sie uns lieber einmal zu viel als zu wenig an, um unwiederbringlichen Schäden vorzubeugen.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist, die Denkmale als Quellen der Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und auf eine Nutzung hinzuwirken. In unserem Kreis gibt es ca. 7000 Bodendenkmale und ca. 6000 Baudenkmale.
Das Spektrum der Baudenkmale ist weit gefächert: überwiegend aus dem Mittelalter stammende Dorf- und Stadtkirchen, Wohn- und profane Gesellschaftsbauten, wie Rathäuser, Schulen und Theater, Gutshäuser mit den dazugehörigen Parkanlagen, einfache Katen, Bauernhäuser und niederdeutsche Hallenhäuser, Pfarr- und Forsthäuser. Auch technische Denkmale zählen dazu, wie Wind- und Wassermühlen, Industriebauten, Wehr- und Brückenanlagen.
Bodendenkmale sind Denkmale, die sich im / auf dem Boden, in Mooren oder in Gewässern befinden. Alle Denkmale überliefern geschichtliche und volkskundliche sowie künstlerische und städtebauliche Merkmale der jeweiligen Epoche an die nachfolgenden Generationen. An ihrem Erhalt besteht ein hohes öffentliches Interesse.
Die untere Denkmalschutzbehörde ist für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes M-V zuständig und arbeitet dabei mit den am Denkmalschutz und der Denkmalpflege interessierten Verbänden und Bürgern zusammen. Die Mitarbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde sind erste Ansprechpartner für Eigentümer, Kaufinteressenten, Architekten, Rahmenplaner, Sanierungsträger u. a. Behörden, wenn es um denkmalpflegerische Belange geht. Dabei werden sie in fachlicher Hinsicht durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege unterstützt.
Eine Beratung ist in der Regel vor Ort erforderlich, da jedes Denkmal gesondert zu bewerten und zu beurteilen ist, damit eine dem Denkmal angepasste Lösung gefunden wird. Häufig vor Ort zu klärende Fragen beziehen sich auf die Gestaltung von Türen und Fenstern oder anderer Bauteile, auf die Art und Weise der Wärmedämmung, auf die farbliche Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes und auf historische Raumfassungen. Oberstes Ziel ist der schonende Umgang mit der historischen Bausubstanz. Die Veränderungen am Denkmal sind so gering wie möglich zu halten, damit der Denkmalwert erhalten bleibt. Das geht aber nicht ohne Kompromisse, denn schließlich soll heutiger Wohnkomfort auch in einem Denkmal ermöglicht werden.
Allgemeine Informationen: Handreichung für Denkmale
Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Hinweis:
Diese Denkmalliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schutz ist nicht davon abhängig, dass Denkmale in die Denkmallisten eingetragen sind (§ 5 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz M-V).
Auch nicht in der Liste geführte Gebäude und bauliche Anlagen können unter Denkmalschutz stehen.
Formulare
Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Veräußerungs- und Veränderungsanzeige
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Merkblatt zur steuerlichen Bescheinigung
Antrag auf steuerliche Bescheinigung
Rechnungsaufstellung steuerliche Bescheinigung
Ansprechpartner Bau- und Bodendenkmalschutz:
Zuständig für:
- Stadt Boizenburg
- Stadt Hagenow
- Stadt Lübtheen
- Amt Boizenburg-Land
- Amt Hagenow-Land
- Amt Stralendorf
- Amt Wittenburg
- Amt Zarrentin
Zuständig für:
- Stadt Parchim
- Stadt Ludwigslust
- Amt Crivitz
- Amt Goldberg-Mildenitz
- Amt Plau am See
- Amt Sternberger Seenlandschaft
Zuständig für:
- Amt Dömitz-Malliß
- Amt Eldenburg-Lübz
- Amt Grabow
- Amt Ludwigslust-Land
- Amt Neustadt-Glewe
- Amt Parchimer Umland